Gesetzliche Erbfolge ohne Kinder

Gesetzliche Erbfolge ohne Kinder

Inhalt:

Wenn eine Person ohne Kinder verstirbt und kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall erhalten die Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge einen Teil der Erbmasse.

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Erbfolge ohne Kinder mit Testament oder Erbvertrag

Eltern in der Erbfolge

Eltern könnten laut § 2303 Abs. 2 BGB einen Pflichtteilsanspruch haben, selbst wenn sie durch ein Berliner Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Ehepartner und Testamente

Unabhängig vom Güterstand der Ehepartner, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft. So wird der Zugewinn (Vermögen zum Ende der Ehe, abzüglich des Vermögens zum Ende der Ehe) ausgeglichen. Wird der Ehepartner nicht im letzten Willen berücksichtigt, steht ihm nach § 1371 BGB trotzdem ein Pflichtteil zu. 

Gesetzliche Erbreihenfolge bei Erblassern ohne Kinder

Die gesetzliche Erbreihenfolge tritt automatisch ein, wenn keine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags existiert. In solchen Fällen regelt das Gesetz, wer das Erbe erhält. Bei kinderlosen Alleinstehenden erben dann die sogenannten “Erben der nächsten Ordnung”. Die gesetzliche Erbfolge ordnet die Verwandten in verschiedene Ordnungen, basierend auf ihrer Nähe zum Verstorbenen.

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Erben der nächsten Ordnung

Verwandte erster Ordnung, wie Geschwister oder Nichten und Neffen, erben vor Verwandten zweiter Ordnung wie Eltern oder Großeltern. Die gesetzliche Erbfolge schließt die Verwandten der nächsten Ordnung von der Erbschaft aus.

Stammbaum, der zeigt, wer erbt, wenn der Erblasser keine Kinder hat oder keine Kinder mehr hat
Übersicht der Erbfolge ohne Kinder


Danach werden Verwandte in Ordnungen aufgeteilt:

Erben der 1. Ordnung: 

  • Kinder des Erblassers 
  • Enkelkinder des Erblassers 
  • Geregelt in § 1924 BGB
  • Wenn der Erblasser keine Kinder, aber Enkel hat, stehen diese in der Erbfolge an erster Stelle und erben alles.

Erben der 2. Ordnung: 

  • Eltern des Erblassers
  • Geschwister des Erblassers  
  • Nichten des Erblassers  
  • Neffen des Erblassers  
  • Geregelt in § 1925 BGB
  • Bei Erblassern ohne Kinder und Enkel sind nach der Erbfolge Eltern, Geschwister und Neffen beziehungsweise Nichten die Erben. Unter ihnen wird das gesamte Erbe aufgeteilt. 

Erben der 3. Ordnung: 

  • Großeltern des Erblassers
  • Tanten des Erblassers
  • Onkel des Erblassers
  • Cousins des Erblassers
  • Cousinen des Erblassers
  • Geregelt in § 1926 BGB
  • Es erben Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins, wenn der Erblasser keine Kinder hat und auch keine lebenden Geschwister, Eltern, Nichten oder Neffen bekannt sind.

Was erbt der Ehepartner, wenn es keine Kinder gibt?

Gibt es keinen letzten Willen bei kinderlosen Ehepartnern, teilt der Ehegatte das Erbe mit den Erben zweiter Ordnung. In diesem Fall steht dem Ehepartner die Hälfte der Erbmasse zu. Nach der gesetzlichen Erbfolge ist der Ehepartner nur dann Alleinerbe, wenn der Erblasser weder Kinder, noch Enkel, Eltern oder Großeltern hat.

Wer erbt, wenn es keine Verwandten gibt?

Falls es keine Verwandten und keinen Ehepartner gibt und der Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat, fällt das Erbe an den Staat. Die gesetzliche Erbfolge sichert somit, dass das Vermögen nicht unvererbt bleibt.

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