Nachlassgericht und Testamentseröffnung

Nachlassgericht und Testamentseröffnung

Inhalt:

Was regelt das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist für die Ermittlung der Erben und die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen zuständig. Das Nachlassgericht regelt jedoch nicht, was zum Nachlass gehört, wie der Nachlass unter den Erben verteilt wird oder dass die Pflichtteilsansprüche erfüllt werden.

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Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts zählen:

  1. Verwahrung von Testamenten
  2. Testamentseröffnung
  3. Erteilung von Erbscheinen
  4. Entgegennahme von Erbausschlagungen
  5. Nachlasspflege
  6. Anfechtung von Testamenten

Verwahrung von Testamenten

Das Nachlassgericht übernimmt die Verwahrung von Testamenten. Unabhängig davon, ob es sich um ein öffentliches Testament, ein eigenhändiges Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein sogenanntes Berliner Testament handelt. Die Testamente werden zentral registriert, wenn sie beim Nachlassgericht in amtlicher Verwahrung sind.

Testamentseröffnungen

Eines der zentralen Aufgaben des Nachlassgerichts ist die Eröffnung von Testamenten. 

Erteilung von Erbscheinen

Der Erbschein kann auf Antrag der Erben vom Nachlassgericht ausgestellt werden. Mit dem Erbschein werden das Erbrecht und der Erbanteil bestätigt. 

Entgegennahme von Erbausschlagungen

Personen, die eine Erbschaft ausschlagen möchten, können dies beim Nachlassgericht tun. Entweder erfolgt die Erbausschlagung vor Ort beim zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift oder es wird eine beglaubigte Ausschlagungserklärung eingereicht.

Die Frist, um das Erbe auszuschlagen, beträgt in der Regel sechs Wochen ab der Kenntnisnahme des Erbes.

Nachlasspflege

Das Nachlassgericht ist für die Sicherung des Nachlasses verantwortlich, sollten keine Erben bekannt sein. Hierzu gehören unter anderem die Sicherung der Nachlassgegenstände und die Bestellung eines Nachlasspflegers.

Anfechtung von Testamenten

Auch für die Anfechtung von Testamenten ist das Nachlassgericht zuständig. Ein Testament kann immer dann angefochten werden, wenn gesetzlich klar definierte Gründe für eine Anfechtung vorliegen. Hierbei kommt eine Testamentsanfechtung zum Beispiel in Frage, wenn dem Erblasser beim Verfassen des Testamentes ein wesentlicher Irrtum unterlaufen ist oder wenn er bedroht wurde. Grundsätzlich kann eine Testamentsanfechtung nur innerhalb einer Jahresfrist erfolgen, die mit der Kenntnis über den Anfechtungsgrund beginnt. Ferner ist eine Anfechtung nur innerhalb von 30 Jahren nach Eintritt des Erbfalls möglich. Für den Fall, dass eine Testamentsanfechtung erfolgreich ist, ist die entsprechende Verfügung im Testament ungültig.

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Welches Nachlassgericht ist zuständig?

  • Für Nachlass-Angelegenheiten ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG).
  • Für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg zuständig.
  • Hatte der Verstorbene keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und keine deutsche Staatsangehörigkeit, liegt die Zuständigkeit bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk sich die Nachlassgegenstände befinden.


Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?

Jedes private Testament muss auf dem schnellsten Weg dem Nachlassgericht übergeben werden, außer es befindet sich bereits in amtlicher Verwahrung. Personen, die ein Testament aufbewahren, müssen dieses an das Nachlassgericht abliefern, sobald sie über den Tod des Erblassers in Kenntnis sind. Neben dem zu eröffnenden Testament sollten außerdem die Sterbeurkunde und (,wenn bekannt,) Name und Anschrift der gesetzlichen Erben mitgeteilt werden. 

Wie lange dauert es, bis sich das Nachlassgericht meldet?

Nach der Eröffnung des Testaments dauert es etwa 4 bis 6 Wochen, bis das Nachlassgericht sich bei den Erben meldet. Es kann jedoch auch deutlich länger dauern, wenn das Testament Unklarheiten enthält.

Das Nachlassgericht kann sich erst melden, wenn es vom Standesamt, welches den Todesfall beurkundet, informiert wird. Mit der Todesanzeige werden dem Nachlassgericht außerdem alle bekannten Angehörigen des Erblassers mitgeteilt.

Achtung: Bei testamentarischen Erben beginnt mit der Meldung vom Nachlassgericht die 6-wöchige Frist zur Erbausschlagung zu laufen. 

Kosten am Nachlassgericht

Was kostet ein Erbschein beim Nachlassgericht?

Die Kosten für einen Erbschein hängen vom Geschäftswert des Nachlasses ab und werden vom Erben getragen, der den Erbschein beantragt.

Was kostet die amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht?

Für die amtliche Verwahrung eines Testaments sind nach aktuellem Erbrecht 75,00 € zu entrichten.

Wie viel kostet eine Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung kostet 100,00 € zuzüglich der Kosten für das Porto. Diese Kosten werden von den Erben nach der Testamentseröffnung getragen. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt die Höhe der Testamentseröffnungskosten in Anlage 1, Nr. 12101 GNotKG einheitlich für ganz Deutschland fest. 

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht zum Thema Nachlassgericht helfen?

Da das Nachlassgericht keine Fragen zur Erbschaft beantwortet, ist es bei Unsicherheiten und offenen Fragen ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Dieser beantwortet nicht nur alle Erbschaftsfragen, sondern kann auch beraten und bei Bedarf notwendige rechtliche Schritte unternehmen. 

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