Erbe ausschlagen

Inhalt:

Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, verzichten Sie auf Ihren Anteil des Nachlasses. Sie können auch den Pflichtteil nicht mehr beanspruchen.

Was bedeutet Erbe ausschlagen?

Die Erbausschlagung ist eine ausdrückliche Erklärung, dass die Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten abgelehnt werden. Da man automatisch Erbe wird, ohne dass eine ausdrückliche Erklärung notwendig ist (Vonselbsterwerb) muss die Erbschaft proaktiv ausgeschlagen werden. Mit der Erbausschlagung verzichtet man einerseits auf das Vermögen des Verstorbenen, muss aber andererseits auch nicht die (möglichen) Schulden übernehmen.

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Kosten der Erbausschlagung

Die genauen Kosten, die entstehen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, sind abhängig davon, ob etwa Notargebühren oder Gerichtskosten fällig werden:

Was darf man bei Erbausschlagung trotzdem behalten?

Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, erwerben Sie grundsätzlich (mit Ausnahme der Regelung in § 2306 Abs. 1 BGB) keinerlei Anspruch auf das Erbe, das heißt, Ihnen stehen keinerlei Vermögenswerte der Erbschaft zu. Sie behalten jedoch Ihr eigenes Vermögen und sind nicht für die Schulden oder Verbindlichkeiten des Erblassers verantwortlich.

Höhe des Pflichtteils bei ausgeschlagener Erbschaft

Wer eine Erbschaft ausschlägt, hat normalerweise auch keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil steht nur den gesetzlichen Erben zu, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben.

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Erforderliche Dokumente für die Erbausschlagung

Um eine Erbausschlagung wirksam vorzunehmen, müssen Sie eine Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Für die Form dieser Erklärung gibt es nach § 1945 BGB mehrere Möglichkeiten. Entweder kann eine schriftliche Erklärung mit Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar beim Nachlassgericht abgegeben werden oder die Erklärung wird direkt beim zuständigen Nachlassgericht beurkundet.

Um rechtssicher zu erklären, dass das Erbe ausgeschlagen wird, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • Sterbeurkunde: falls keine Sterbeurkunde vorhanden ist, können alternativ der vollständige Namen, Geburtsname, das Sterbedatum und den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person angegeben werden,
  • weiteren Erben: Angabe weiterer Erben mit jeweils vollständigem Name, Anschrift und Geburtsdatum,
  • bei minderjährigen Erben: familiengerichtliche Genehmigung,
  • bei Erben in Betreuung: betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Wann lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?

  1. Bei hoher Verschuldung
    Wenn der Nachlass des Erblassers stark überschuldet ist und die Schulden das Vermögen übersteigen, könnte es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, um nicht für die Schulden haften zu müssen und möglicher finanzieller Belastung zu entgehen.
  2. Berliner Testament
    In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass der Ehepartner auf sein Erbe zugunsten der Kinder verzichtet, um den steuerlichen Freibetrag zweimal voll auszuschöpfen. Dies ist insbesondere bei Berliner Testamenten relevant, wenn das Vermögen die Freibeträge überschreitet. Durch die Erbausschlagung werden dann die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments ausgeglichen.
  3. Bei hohen Folgekosten
    Auch wenn die Erbschaft mit hohen Folgekosten verbunden ist, kann es sich finanziell lohnen, das Erbe auszuschlagen. In der Praxis ist dies etwa bei renovierungsbedürftigen Häusern der Fall.
  4. Bei Konflikte oder Unstimmigkeiten in der Familie
    In einigen Fällen kann die Annahme eines Erbes zu erheblichen familiären Konflikten führen. In solchen Situationen kann das Ausschlagen des Erbes helfen, Spannungen zu vermeiden und den Familienfrieden zu bewahren.

Schaubild, das erklärt, wann eine Erbausschlagung sinnvoll ist
Wann lohnt es sich, das Erbe auszuschlagen?

Fristen, um das Erbe auszuschlagen

In Deutschland beträgt die Frist für die Erbausschlagung sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Es ist wichtig, innerhalb dieser Frist die erforderlichen Schritte einzuleiten und die Erbausschlagung beim zu erklären. Um die Frist einzuhalten, kann das Erbe entweder am Nachlassgericht des eigenen Wohnorts oder am Nachlassgericht des Wohnorts des Erblassers ausgeschlagen werden.

Verlängerte Frist bei Auslandsaufenthalt

Wenn der Verstorbene zuletzt nicht in Deutschland gelebt hat oder sich der Erbe zu dem Zeitpunkt, an dem er von der Erbschaft erfährt, im Ausland aufhält, verlängert sich die Frist nach § 1944 Abs. 3 BGB auf sechs Monate.

Fristen bei Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis

Wenn es sich um eine Erbschaft aufgrund einer gewillkürten Erbfolge (entweder über ein Testament oder einen Erbvertrag) handelt, beginnt die Frist erst nach der Eröffnung der letztwilligen Verfügung durch das Nachlassgericht. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses kann jederzeit erfolgen und unterliegt keiner Frist.

Weitere Ausnahmen mit verlängerter Frist

Wenn es durch höhere Gewalt oder Geschäftsunfähigkeit (beispielsweise bei minderjährigen Erben) nicht möglich ist, das Erbe rechtzeitig auszuschlagen, verlängert sich die Frist entsprechend.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Die Beerdigungskosten müssen in der Regel zunächst vom Nachlass des Verstorbenen getragen werden. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, können die Beerdigungskosten unter Umständen von den Personen übernommen werden, die zur Bestattung verpflichtet sind. In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Es ist jedoch möglich, dass die Kostentragungspflicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen im jeweiligen Landesbestattungsgesetz zu prüfen oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wer erbt, wenn ich das Erbe ausschlage?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erben in der Regel die gesetzlichen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet, dass die Erbfolge so behandelt wird, als ob Sie als Erbe nie existiert hätten. Die genaue Verteilung des Erbes hängt von Ihren individuellen familiären Verhältnissen ab und kann durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt sein. Es ist möglich, dass das Erbe dann an die nächsten Verwandten, wie Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte, geht.

Minderjährige Erben

Eine Person, die das alleinige Sorgerecht für minderjährige Kinder hat, kann die Ausschlagung auch für diese Kinder erklären. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben (geteiltes Sorgerecht), müssen beide Eltern im Namen des Kindes ausschlagen. Unter bestimmten Umständen benötigt man dazu die Genehmigung des Familiengerichts (§ 1643 Abs. 2 BGB).

Alternativen zur Erbausschlagung

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Erbe auszuschlagen, weil es mit Schulden belastet ist, können ein Nachlassinsolvenzverfahren oder eine Nachlassverwaltung Alternativen bieten:

Nachlassinsolvenzverfahren

Wenn Sie eine Erbschaft angenommen haben, sich aber herausstellt, dass der Nachlass verschuldet ist, können Sie ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Dadurch beschränken Sie die Haftung für Schulden auf den Nachlass und müssen nicht mit Ihrem eigenen Vermögen haften. Das Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Person oder Ihr Vermögen und betrifft nur den Nachlass des Verstorbenen.

Nachlassverwaltung beantragen

Wenn der Nachlass unübersichtlich ist, kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden. Dazu beantragt man beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung, bei der ein Nachlassverwalter die Schulden aus dem Nachlass bezahlt. Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt und die Verwaltung endet, wenn alle Schulden beglichen sind.

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