Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Verzicht auf den Versorgungsausgleich

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Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Scheidung von Ehepartnern. Hierbei geht es darum, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt werden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt beziehungsweise ausgeglichen werden. Dabei werden die Ansprüche, die beide Partner während der Ehezeit erworben haben, addiert und in gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt.

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Wie wird der Verzicht auf den Versorgungsausgleich geregelt?

Wurde nicht schon im Ehevertrag der Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbart, ist dies auch im Rahmen des Scheidungsprozess vor Gericht oder als Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar möglich.

Der Versorgungsausgleich ist automatisch Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wenn bisher keine Regelung getroffen wurde. Um einen Verzicht zu vereinbaren, müssen beide Partner zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht mit jeweils einem Rechtsanwalt erscheinen. Denn es ist wichtig, dass beide Partner den Verzicht freiwillig und ohne Druck erklären. Der Verzicht sollte auch gut überlegt sein, da er in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann.

Als Teil der Ehevertrags muss der Verzicht auf den Versorgungsausgleich notariell beglaubigt werden. Gleiches gilt auch für die Scheidungsfolgenvereinbarung, die einem Ehevertrag ähnelt, aber erst mit der Scheidung geschlossen wird.

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Welche Vorteile und Nachteile hat der Verzicht auf den Versorgungsausgleich?

Nachteil: Möglicherweise niedrigere Rente

Durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erhält der Verzichtende keine Rentenansprüche des anderen Partners. Dies kann dazu führen, dass der Verzichtende im Alter über eine niedrigere Rente verfügt als der andere Partner.

Nachteil: Unwirksamkeit

Ist der Ehevertrag sehr einseitig formuliert und einer der Ehepartner profitiert offensichtlich, kann es sein, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich unwirksam ist und als sittenwidrig angesehen wird.

Vorteil: Unkomplizierte und schnellere Scheidung

Da der Versorgungsausgleich gewöhnlicherweise viel Zeit beansprucht, wird das Scheidungsverfahren verkürzt, indem auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird.

Auf den Versorgungsausgleich verzichten – ja oder nein?

Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Etwa, wenn die Partner gemeinsam eine Immobilie besitzen. Dann würde ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich dazu führen, dass einer der Partner auf Ausgleichsansprüche im Versorgungsausgleich verzichtet und dafür die Immobilie behält, ohne den anderen im Gegenzug auszahlen zu müssen.

Wenn beide Partner hinreichend und etwa gleich vorgesorgt haben, ist ein Versorgungsausgleichsverzicht oft eine unkomplizierte Lösung.

Es sollten jedoch immer die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Ein Verzicht sollte gut überlegt und freiwillig erfolgen, um langfristige Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich von einem erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht beraten zu lassen.

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