Teilungsversteigerung bei Scheidung

Teilungsversteigerung bei Scheidung

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Was ist eine Teilungsversteigerung?

Mithilfe einer Teilungsversteigerung kann jeder Miteigentümer einer Immobilie diese auch gegen den Willen der anderen Miteigentümer verkaufen. Der Erlös wird dann unter den Eigentümern entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt.

Die Teilungsversteigerung (auch: Auseinandersetzungsversteigerung) stellt einen Sonderfall der Zwangsversteigerung dar. Hierbei ist der Antragsteller nicht einer der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger, sondern einer der Miteigentümer der Immobilie. Das Recht zur Beantragung einer Teilungsversteigerung ergibt sich aus dem Gemeinschaftsrecht (§§ 749, 753 BGB). 

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Wann kommt eine Teilungsversteigerung bei Scheidung infrage?

Haben die Eheleute eine gemeinsame Wohnung, ein gemeinsames Haus oder Grundstück und können sich bei einer Scheidung nicht einvernehmlich einigen, was mit der Immobilie passieren soll, kann die Teilungsversteigerung in Betracht kommen.

Die Immobilie kann so (auch gegen den Willen des anderen Ehepartners) veräußert und der Erlös aufgeteilt werden. Etwa dann, wenn einer der Ehegatten in der Immobilie wohnen bleiben möchte, aber keine Mittel hat, den anderen auszuzahlen und dessen Anteil zu erwerben. 

Wem das Haus bei Scheidung gehört, erfahren Sie hier

Besonderheit bei der Teilungsversteigerung im Rahmen einer Scheidung 

Auch wenn die Teilungsversteigerung unter Erben der Teilungsversteigerung bei Scheidung in den Grundzügen gleicht, gibt es einige rechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. 

Vorkaufsrecht

Anders als Miterben (§ 2034 BGB), denen bei einer Teilungsversteigerung ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht, haben Ehegatten kein gesetzliches Vorkaufsrecht. 

Zugewinngemeinschaft

Wenn die Eheleute sich für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entschieden haben, ist der nicht verkaufswillige Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung vor einer Zwangsversteigerung des Hausgrundstücks geschützt (§ 1365 BGB). Das gilt nach aktuellen Rechtsprechungen allerdings nur, wenn die Immobilie nahezu das gesamte Vermögen (mindestens 90 %) ausmacht. Bei besonders langen Trennungsphasen ist allerdings auch eine Aufweichung möglich, wie der BGH bei einer Trennung von drei Jahren entschieden hat (BGH Beschluss vom 16.11.2022 - XII ZB 100/22). 

Gütertrennung

Leben die Ehegatten in Gütertrennung, kann die Teilungsversteigerung ebenfalls vor der Scheidung durchgeführt werden. 

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Kosten der Teilungsversteigerung

Die Kosten einer Teilungsversteigerung sind abhängig vom Verkehrswert der Immobilie und summieren sich rasch auf mehrere tausend bis zehntausend Euro.

  • Antragsgebühr: 120,00 € (Nr. 2210, Anlage 1 GKG)
  • Gerichtskosten: 1,5-Gebühr aus dem Verkehrswert nach Anlage 2 GKG (zum Beispiel 6.207,00 € bei einem Immobilienwert von 500.000,00 €) 
  • Gutachterkosten: oft 1.500,00 - 2.500,00 € (bei großen bzw. komplexen Objekten auch mehr)
  • gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten 
  • Kosten für Annoncen im Internet oder der Zeitung 

Sämtliche Verfahrenskosten müssen üblicherweise als Vorschuss gezahlt werden. Von wem die Kosten letztlich getragen werden müssen, ist abhängig vom Ausgang der Teilungsversteigerung. Wird das Objekt erfolgreich versteigert, werden sämtliche Kosten vom Erlös abgezogen und somit die Miteigentümer in Höhe ihres Anteils an den Kosten beteiligt.

Scheitert die Teilungsversteigerung, trägt der Antragsteller sämtliche anfallenden Kosten allein.

Kann die Teilungsversteigerung verzögert werden?

Eine Einstellung der Teilungsversteigerung kann innerhalb von zwei Wochen vom Antragsgegner, also demjenigen, gegen dessen Willen die Zwangsversteigerung eingeleitet wurde, beantragt werden.

Folgende Begründungen für die Einstellung kommen in der Regel infrage: 

  • Wenn die Teilungsversteigerung unter Abwägung aller Interessen zu dem anberaumten Termin nicht angemessen wäre (§ 180 Abs. 2 ZVG). Die Einstellung wird auf maximal 6 Monate befristet und der Antrag kann höchstens zwei Mal gestellt werden. Maximal ist also eine Verzögerung um ein Jahr möglich, bis das Verfahren weitergeführt wird.
  • Wenn die Teilungsversteigerung das Wohl eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder gefährdet (§ 180 Abs. 3 ZVG). Das kommt vor allem dann in Frage, wenn die Kinder in dem gemeinsamen Haus wohnen und ihnen nicht zugemutet werden kann, ihr Zuhause verlassen zu müssen. Der Antrag auf Versteigerungseinstellung kann mehrfach gestellt werden, wenn weiterhin eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Insgesamt ist eine Verzögerung der Teilungsversteigerung um maximal 5 Jahre möglich (§ 180 Abs. 4 ZVG).

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Kann die Teilungsversteigerung verhindert werden?

Grundsätzlich lässt sich eine Teilungsversteigerung nicht verhindern, da das Gesetz niemanden zwingt, gegen seinen Willen in einer Gemeinschaft zu verbleiben. Der Anspruch jedes Miteigentümers auf Auseinandersetzung ist vorrangig und nur geringfügig beschränkt, sodass der Wunsch eines einzelnen Beteiligten, die Versteigerung zu verhindern oder zu verzögern, in der Regel zurücktreten muss. 

Da jedoch jeder Fall individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Es ist daher unerlässlich, den jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen.

Vom Ehegatten, der den Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt hat, kann durch die Rücknahme des Antrags die Versteigerung verhindert werden. Das ist jedoch nur möglich, solange kein Zuschlag für die Immobilie erteilt wurde. 

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Vorteile und Nachteile der Teilungsversteigerung

Die Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums mittels Teilungsversteigerung hat Vor- und Nachteile, je nach Blickwinkel und individueller Situation. 

Vorteile der Teilungsversteigerung

  • Man beendet die Bruchteilsgemeinschaft, in der man sich nicht mehr wohlfühlt. 
  • Es besteht (bei einer Erbengemeinschaft) die Möglichkeit, Alleineigentümer zu werden und dabei eine Immobilie unter dem üblichen Marktwert zu erwerben. 
  • Man muss sich nicht einigen. 

Nachteile der Teilungsversteigerung

  • Die Kosten des Versteigerungsverfahrens kommen zu den sonst auch schon oft hohen Kosten für die Scheidung hinzu. 
  • Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird oft unter Marktwert versteigert. 
  • Nicht selten bedroht eine Teilungsversteigerung den Familienfrieden zusätzlich. 

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