Erbengemeinschaft: Definition, Rechte und Pflichten

Erbengemeinschaft: Definition, Rechte und Pflichten

Inhaltsverzeichnis

Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen zusammen erben (§ 2032 BGB), das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser mehrere Kinder hat. Eine Erbengemeinschaft kann auch durch ein Testament oder einen Erbvertrag geschaffen werden.

§ 2032 BGB: Erbengemeinschaft
(1) Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.

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Definition: Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Erben, die gemeinsam das Erbe antreten. Rechtlich gesehen ist die Erbengemeinschaft eine Gesamthandsgemeinschaft. Sie entsteht, wenn mehrere Personen durch Gesetz oder durch letztwillige Verfügung zu Erben berufen werden. Dabei kann die Erbengemeinschaft durchaus unterschiedlich zusammengesetzt sein, beispielsweise können Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder auch entfernte Verwandte zu einer Erbengemeinschaft gehören.

Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten, es sei denn, es wurde im Testament oder Erbvertrag etwas anderes vereinbart. Ein wichtiger Grundsatz ist die so genannte Einheitlichkeit der Erbengemeinschaft, die besagt, dass die Erben das Erbe gemeinschaftlich verwalten müssen.

Pflichten der Erbengemeinschaft
Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft

Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft hat verschiedene Rechte und Pflichten, die in §§ 2032 ff. BGB geregelt sind.

Verfügungsrecht

Ein Miterbe kann nicht alleine über Nachlassgegenstände verfügen, sondern nur wenn er über bestimmte Vollmachten verfügt. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Unabhängig von der Höhe des Erbteils müssen die Mitglieder der Erbengemeinschaft alle Entscheidungen einstimmig und gleichberechtigt treffen.

Verwaltung des Nachlasses

Die Erben müssen den Nachlass gemeinschaftlich verwalten und sich um die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Ermittlung und Sicherung des Nachlassvermögens, die Beantragung des Erbscheins, die Begleichung von Schulden, die Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.

Auseinandersetzung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft endet in der Regel mit der Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt und den einzelnen Erben zugeordnet. Die Auseinandersetzung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, etwa durch Übertragung von Vermögensgegenständen oder durch Auszahlung des jeweiligen Erbteils.

Haftung für Schulden des Erblassers

Die Erben haften für die Schulden des Erblassers, die zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht beglichen wurden. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Anteil, den jeder Erbe am Nachlass hat.

Vorkaufsrecht der Erbengemeinschaft

Wenn einer der Miterben sich entscheidet, seinen Erbanteil zu verkaufen, haben die übrigen Miterben der Erbengemeinschaft Vorkaufsrecht. Das heißt, sie dürfen diesen Erbteil vor anderen Dritten erwerben. Die Berechtigung zum Vorkauf ist auf zwei Monate befristet und ist vererbbar.

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Konflikte in der Erbengemeinschaft

In Erbengemeinschaften können verschiedene Konflikte auftreten. Ein häufiges Problem ist, dass die Erben unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Zum Beispiel kann es Unstimmigkeiten darüber geben, ob eine Immobilie verkauft werden soll oder nicht, wer für Reparaturen oder Instandhaltungskosten verantwortlich ist oder wie das verbleibende Vermögen aufgeteilt werden soll.

Da in der Erbengemeinschaft jede Entscheidung zur Erbmasse gemeinschaftlich geschlossen werden muss, kann ein einzelner Erbe die Erbteilung blockieren.

Ein weiterer häufiger Konflikt ist die Frage der Verwaltung von persönlichen Gegenständen, wie beispielsweise Schmuck oder Familienfotos. Es kann schwierig sein, eine faire Aufteilung dieser Gegenstände mit hohem emotionalem Wert zu vereinbaren, insbesondere wenn es viele Erben gibt. Insgesamt kann eine Erbengemeinschaft eine komplexe Angelegenheit sein, die eine klare Kommunikation und Kompromissbereitschaft erfordert, um Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Die Unterstützung durch einen Anwalt kann in vielen Fällen hilfreich sein, um sicherzustellen, dass das Erbe effizient und fair aufgeteilt wird und dass die Interessen aller Erben gewahrt werden.

Rolle des Erbscheins in der Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft kann der Erbschein an alle Miterben ausgestellt werden oder nur die jeweilige Erbquote eines Erben ausweisen.

Gemeinschaftliche Erbschein

Der gemeinschaftliche Erbschein wird auf Antrag eines Miterbens für alle ausgestellt und beinhaltet Namen und Erbanteile aller Mitglieder der Erbengemeinschaft.

Teilerbschein

Die Miterben der Erbengemeinschaft können auch alleine einen Erbschein beantragen. Dieser enthält zwar auch alle Informationen zu den Miterben und deren Erbanteilen, jedoch gilt er nur als Nachweis für den Erben, der den Erbschein beantragt hat.

Gemeinschaftlicher Teilerbschein

Der gemeinschaftliche Teilerbschein wird für mehrere, aber nicht alle Miterben der Erbengemeinschaft ausgestellt. Das ist zum Beispiel dann relevant, wenn ein Miterbe nicht erreichbar ist.

Erbengemeinschaft auflösen

Die Erbengemeinschaft ist darauf ausgerichtet, aufgelöst zu werden und nicht dauerhaft zu bestehen.

Einvernehmliche Auseinandersetzung

Die Auseinandersetzung dient der Aufteilung des Nachlass unter den Miterben entsprechend der Erbquote. Der Nachlass wird jedoch erst nach Zahlung aller Nachlassverbindlichkeiten aufgeteilt. Wenn der Nachlass auseinandergesetzt wurde, gilt die Erbengemeinschaft als aufgelöst.

Im Idealfall erfolgt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einvernehmlich und ohne Konflikte. Gibt es vom Erblasser keine Anweisungen zur Aufteilung, müssen die Erben einen Auseinandersetzungsvertrag vereinbaren. Dafür muss zuerst der Umfang der Erbmasse (etwa mit einem Nachlassverzeichnis) ermittelt werden. Im Anschluss werden Bestandteile des Nachlasses, die teilbar sind (beispielsweise Geld), entsprechend der Erbquote unter den Erben verteilt. Alles andere (beispielsweise eine Immobilie oder Schmuck) wird so aufgeteilt, dass der Wert der Nachlassgegenstände nach Erbquote gleichmäßig aufgeteilt ist. Alternativ können Nachlassgegenstände von der Erbengemeinschaft verkauft werden.

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