Erbvertrag – Definition, Kosten und Unterschiede zum Testament

Erbvertrag – Definition, Kosten und Unterschiede zum Testament

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Erblasser und dessen Erben. Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser die Verteilung seines Nachlasses nach seinem Tod regeln. Im Unterschied zum Testament kann er jedoch nur in Begleitung eines Notars geschlossen werden. Ein Erbvertrag lohnt sich besonders für unverheiratete Paare und bei Unternehmensnachfolge.

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Vorteile des Erbvertrags

Ein Erbvertrag bietet einige Vorteile gegenüber anderen Möglichkeiten, das Erbe zu regeln:

1.) Vorteil: Vermeidung von Streitigkeiten

Durch einen Erbvertrag können potenzielle Erbstreitigkeiten vermieden werden, da die Bedingungen des Erbvertrags für alle Erben bindend sind. Daher ist es auch besonders wichtig, dass der Erbvertrag so eindeutig wie möglich formuliert wird.

2.) Vorteil: Steuerliche Vorteile

Durch einen Erbvertrag können steuerliche Vorteile genutzt werden. So kann insbesondere die Erbschaftssteuerlast reduziert werden.

3.) Vorteil: Individuelle Regelungen

Mit einem Erbvertrag kann der Erblasser individuelle Regelungen treffen, die im Testament nicht möglich wären. Zum Beispiel kann er bestimmte Bedingungen an das Erbe knüpfen oder einen Pflichtteil ausschließen.

4.) Vorteil: auch für unverheiratete Paare

Beteiligte eines Erbvertrags können mehrere Personen sein, zum Beispiel Paare oder Familien. Im Unterschied zum gemeinschaftlichen Testament können auch nicht verheiratete Paare einen Erbvertrag schließen. 

5.) Vorteil: Absicherung

Ein Erbvertrag kann auch dazu dienen, bestimmte Erben, etwa den überlebenden Ehepartner, abzusichern. Beispielsweise durch ein lebenslanges Wohnrecht oder eine lebenslange Rente.

Nachteile eines Erbvertrags

Natürlich gibt es auch einige Nachteile, die man beachten sollte:

1.) Nachteil: Unwiderruflichkeit 

Ein Erbvertrag kann nicht mehr geändert oder widerrufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Änderung möglich, zum Beispiel wenn alle beteiligten Parteien zustimmen. Auch diese Änderung ist dann notariell zu beurkunden.

2.) Nachteil: Bindungswirkung

Ein Erbvertrag bindet die betroffenen Parteien auch über den Tod des Erblassers hinaus. Das bedeutet, dass die Erben an die im Erbvertrag getroffenen Regelungen gebunden sind.

3.) Nachteil: Starrheit

Ein Erbvertrag kann auch zu Problemen führen, wenn sich die Umstände des Erblassers oder der Erben ändern. Der Erbvertrag kann dann nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

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Inhalte eines Erbvertrags

Im Erbvertrag können nach § 2278 Abs. 2 BGB folgende drei Punkte rechtlich bindend vereinbart werden:

  • Erbeinsetzung,
  • Vermächtnis und
  • Auflagen.

Neben diesen Punkten kann der Erbvertrag auch weitere Anordnungen beinhalten – diese können aber zu jeder Zeit und von beiden Seiten widerrufen werden.

§ 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
(1) In einem Erbvertrag kann jeder der Vertragschließenden vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen treffen.
(2) Andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und die Wahl des anzuwendenden Erbrechts können vertragsmäßig nicht getroffen werden.

Formelle Voraussetzungen

Der Erbvertrag muss vor einem Notar und unter Anwesenheit des Erblassers und des Erben geschlossen werden. Beide müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein und dürfen sich nicht von einer anderen Person vertreten lassen.

Was kostet ein Erbvertrag?

Die Kosten für einen Erbvertrag beginnen bei 15 Euro und variieren je nach Umfang und Komplexität des Vertrags. In der Regel fallen Notargebühren und Kosten für die Beratung durch einen Anwalt an. Während die Notargebühren immer fällig werden, ist die anwaltliche Beratung freiwillig. Diese ist aber insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Erbvertrag komplex ist und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für den Notar richtet sich nach dem Vermögenswert: So fällt beispielsweise für einen Erbvertrag über ein Vermögen von 25.000,00 € eine Notargebühr von rund 230,00 € an und bei einem Vermögenswert von 750.000,00 € liegen die Gebühren bei 2670,00 €.

Vermögenswert Notarkosten für den Erbvertrag
500 € 15,00 €
1 000 € 19,00 €
1 500 € 23,00 €
2 000 € 27,00 €
3 000 € 33,00 €
4 000 € 39,00 €
5 000 € 45,00 €
6 000 € 51,00 €
7 000 € 57,00 €
8 000 € 63,00 €
9 000 € 69,00 €
10 000 € 75,00 €
13 000 € 83,00 €
16 000 € 91,00 €
19 000 € 99,00 €
22 000 € 107,00 €
25 000 € 115,00 €
30 000 € 125,00 €
35 000 € 135,00 €
40 000 € 145,00 €
45 000 € 155,00 €
50 000 € 165,00 €
65 000 € 192,00 €
80 000 € 219,00 €
95 000 € 246,00 €
110 000 € 273,00 €
125 000 € 300,00 €
140 000 € 327,00 €
155 000 € 354,00 €
170 000 € 381,00 €
185 000 € 408,00 €
200 000 € 435,00 €
230 000 € 485,00 €
260 000 € 535,00 €
290 000 € 585,00 €
320 000 € 635,00 €
350 000 € 685,00 €
380 000 € 735,00 €
410 000 € 785,00 €
440 000 € 835,00 €
470 000 € 885,00 €
500 000 € 935,00 €
550 000 € 1 015,00 €
600 000 € 1 095,00 €
650 000 € 1 175,00 €
700 000 € 1 255,00 €
750 000 € 1 335,00 €
800 000 € 1 415,00 €
850 000 € 1 495,00 €
900 000 € 1 575,00 €
950 000 € 1 655,00 €
1 000 000 € 1 735,00 €

Quelle: Anlage 2, Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

Wie kann ein Anwalt bei einem Erbvertrag helfen?

Ein Erbvertrag kann eine sinnvolle Option sein, um das eigene Erbe zu regeln. Er bietet einige Vorteile, wie Verbindlichkeit und steuerliche Vorteile, aber auch einige Nachteile, wie Unwiderruflichkeit und Bindungswirkung. Wenn Sie einen Erbvertrag in Betracht ziehen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass der Erbvertrag rechtlich sicher und im Interesse aller betroffenen Parteien ist.

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