Abwicklungsvertrag

Was ist der Abwicklungsvertrag? 

Der Abwicklungsvertrag (auch Abwicklungsvereinbarung) regelt die Abwicklung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Er enthält also die Bedingungen und Konditionen, zu denen das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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Was steht im Abwicklungsvertrag?

Zeitpunkt der Beendigung

Sollten sich die Vertragsparteien auf einen vom ursprünglichen Kündigungstermin abweichenden Beendigungszeitpunkt einigen, lässt sich dieses neue Datum im Abwicklungsvertrag festlegen. Zu beachten ist, dass sich der tatsächliche Austrittstermin durch die Anwendung einer Sprinterklausel nochmals verändern kann.

Sprinterklausel

Mit der Sprinterklausel wird dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn er eine neue Stelle antritt. Im Gegenzug für das frühere Ausscheiden kann der Arbeitnehmer durch die Sprinterklausel eine erhöhte Abfindung als finanziellen Ausgleich erhalten.

Abfindung

Die Höhe der Abfindung wird häufig unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie dem monatlichen Bruttogehalt beeinflusst. Zudem spielen der konkrete Kündigungsgrund und die Person des Kündigenden eine Rolle bei der Festlegung dieser Zahlung.

Arbeitszeugnis

In einem Abwicklungsvertrag kann ein Arbeitnehmer Regelungen zu seinem Arbeitszeugnis treffen, obwohl ihm auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis zusteht. Durch eine vertragliche Vereinbarung kann er sich zudem eine bestimmte Formulierung oder Bewertung sichern.

Freistellung

In bestimmten Fällen gewährt der Arbeitgeber nach einer Kündigung eine Freistellung von der Arbeit. Diese Regelung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die gewonnene Zeit für die Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und entsprechende Bewerbungen zu nutzen.

Handhabung von Resturlaub und Überstunden

Es sollte im Abwicklungsvertrag ausdrücklich festgehalten werden, wie mit verbleibenden Urlaubsansprüchen oder Überstunden umgegangen wird. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber diese finanziell abgilt oder der Arbeitnehmer die entsprechenden Tage noch zur Freistellung nutzt.

Weitere Vereinbarungen

Zusätzlich lassen sich im Abwicklungsvertrag weitere individuelle Absprachen treffen. Beispiele hierfür sind:

  • Rückgabe von Dienstwagen, Werkwohnung oder Arbeitsmaterialien.
  • Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
  • Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge.

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Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Während ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis unmittelbar beendet, regelt ein Abwicklungsvertrag die Bedingungen nach einer bereits erfolgten Kündigung. Beide Verträge können ähnliche Punkte regeln, etwa die Höhe einer Abfindung. Dennoch können sich Unterschiede ergeben, zum Beispiel bei den Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. 
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Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag: Unterschieden
Abwicklungsvertrag vs Aufhebungsvertrag

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

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Vorteile des Abwicklungsvertrags

  • Abfindung: Häufig lässt sich eine Abfindung verhandeln, die den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abfedert. 
  • Nebenregelungen: Oft werden Zeugnis, Resturlaub, Überstunden, Freistellung oder der genaue Beendigungszeitpunkt mitgeregelt.
  • Weniger Konflikt: Der Ausstieg läuft meist weniger konfrontativ ab, was die Restlaufzeit im Betrieb erleichtern und den Stress der angespannten Situation reduzieren kann. 
  • Risikoärmer: In vielen Fällen ist ein Abwicklungsvertrag weniger risikobehaftet als eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang. 
  • Freistellung: Eine planbare Freistellung kann helfen, Bewerbungen, Weiterbildung oder Erholung zu organisieren.  
  • Schnelle Klarheit: Das Arbeitsverhältnis und die Folgeregelungen sind zeitnah geklärt, statt dass sich ein gerichtlicher Streit möglicherweise über Monate zieht. 

Auch für den Arbeitgeber ergeben sich aus dem Abwicklungsvertrag Vorteile, da durch die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen häufig erhebliche Kosten eingespart werden können.
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Nachteile des Abwicklungsvertrags

  • Verzicht auf die Kündigungsschutzklage: Wer einen Abwicklungsvertrag unterschreibt, gibt die Chance auf eine mögliche Kündigungsschutzklage meist auf und verzichtet damit auch auf eigene Verhandlungsmacht. 
  • Verzicht auf bessere Abfindung möglich: Wenn die Kündigung angreifbar wäre, kann ein Abwicklungsvertrag dazu führen, dass man eine Weiterbeschäftigung oder eine höhere Abfindung nicht mehr durchsetzt. 
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Bundesagentur für Arbeit kann Abwicklungsverträge im Einzelfall als mitwirkend an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewerten: Dann droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. 
  • Kürzere Bezugsdauer von ALG I: Durch die Sperrzeit verkürzt sich regelmäßig auch die Gesamtdauer des Anspruchs. 
  • Ungünstige Vertragsklauseln: Versteckte Risiken können in Wettbewerbsverboten, Geheimhaltungspflichten oder unklaren Formulierungen stecken. 

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Abwicklungsvertrag unterschreiben oder nicht?

Für Arbeitnehmer ist ein Abwicklungsvertrag meist dann interessant, wenn die Kündigung ohnehin als tragfähig erscheint und man vor allem eine gute Abfindungs- und Zeugnisregelung erreichen möchte. Er ist deutlich riskanter, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben, wenn die Kündigung zweifelhaft ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich angreifbar ist.

Wichtig ist deshalb immer die Abwägung der Vor- und Nachteile und eine objektive Prüfung der individuellen Bedingungen. ‍

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