Überstunden bei Kündigung

Überstunden bei Kündigung

Inhalt:

Ausgleich von Überstunden

Bei Überstunden handelt es sich um Zeiten, in denen Beschäftigte über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für ihren Arbeitgeber tätig sind. Nur wenn diese im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (beziehungsweise in einer Betriebsvereinbarung) festgehalten wurde, sind Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet.

Generell darf der Arbeitgeber jedoch keine grundlosen Überstunden anordnen. Wenn sich allerdings eine Sondersituation einstellt (wenn zum Beispiel viele Kollegen gleichzeitig krank sind) darf der Vorgesetzte Überstunden, die über die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, anordnen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflicht zur Leistung von Überstunden rechtlich wirksam vertraglich festgehalten wurde.

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Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

In vielen Arbeitsverträgen heißt es: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten”. Diese Regelung ist nicht wirksam, da der Beschäftigte unangemessen benachteiligt werden würde. Zur Vergütung von Überstunden existiert in Deutschland keine gesetzliche Regelung. Somit ist vielen Arbeitnehmern nicht klar, ob sie im Fall von Überstunden ein Recht auf eine Vergütung haben und wie hoch diese ausfällt. Häufig finden sich individuelle Vereinbarungen hierzu im Arbeits- oder Tarifvertrag. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt in der Regel, dass die Überstundenvergütung stillschweigend vereinbart wurde. Grundsätzlich kann Mehrarbeit in Form eines Freizeitausgleichs („Überstunden abfeiern”) oder monetär vergütet werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen, ob und zu welcher Höhe ein Vergütungsanspruch besteht.

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Was passiert bei einer Kündigung mit den Überstunden?

Wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt wird, werden Überstunden nicht automatisch gelöscht. Der Ausschluss der Überstundenvergütung bei einer Kündigung ist sogar in der Regel unwirksam. Welche Vorgaben hinsichtlich der Überstunden im Fall einer Kündigung gelten, ist meistens im Arbeitsvertrag (beziehungsweise Tarifvertrag) festgehalten.

Überstunden bei fristgerechter Kündigung

Beschäftigte, deren Überstunden meistens vergütet werden, können direkt nach der fristgerechten Kündigung eine finanzielle Abgeltung der geleisteten Mehrarbeit fordern. Wenn Überstunden in der Regel mit einem Freizeitausgleich vergütet wurden, wird es etwas kompliziert. Prinzipiell kann die Mehrarbeit auch innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist abgefeiert werden. Wenn besonders viele Überstunden angehäuft wurden und die restliche Arbeitszeit nicht reicht, um diese „abzufeiern“, können Arbeitnehmer verlangen, dass die Überstunden ausgezahlt werden.

Wenn im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) festgehalten wurde, dass Beschäftigte die freie Wahl zwischen einem Freizeitausgleich und einer Auszahlung haben, gilt diese Regelung auch bei einer fristgerechten Kündigung weiter.

Überstunden bei fristloser Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung ist ein Freizeitausgleich mangels Kündigungsfrist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund muss eine Einzelvereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Im Fall der fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die Überstunden in der Regel in Geld bezahlen.

Höhe der Vergütung von Überstunden

Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgehalten wurde, dass Überstunden mit Geld vergütet werden, erhält der Arbeitnehmer für eine Stunde Mehrarbeit genauso viel wie für eine reguläre Arbeitsstunde. Wenn vertraglich ein Überstundenzuschlag festgehalten wurde, muss dieser vom Arbeitgeber auch bei einer Kündigung gezahlt werden. In Branchen, in denen Überstundenzuschläge üblich sind, kommen Zuschläge in Höhe von bis zu 25 % vor. Auch Überstundenzuschläge sind steuerpflichtig. Nur Zuschläge für Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit oder Nachtarbeit sind zum Teil steuerfrei.

Was passiert mit Überstunden bei einem Aufhebungsvertrag?

Ein Vorteil des Aufhebungsvertrags ist, dass dieser flexible Lösungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bietet. So kann zum Beispiel individuell vereinbart werden, wie mit möglichen Überstunden verfahren werden soll. Möglich ist, dass die geleistete Mehrarbeit in Geld ausgezahlt wird. In diesem Fall sollte die Höhe des Überstundenausgleichs festgehalten und von beiden Parteien genau nachgerechnet werden. Zudem ist zu regeln, wann der Betrag spätestens gezahlt werden muss.

Gesammelte Überstunden abfeiern

Die Vergütung der gesammelten Überstunden kann auch durch einen Freizeitausgleich erfolgen. Hier sollte unbedingt genau überprüft werden, wann der Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern kann. Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages häufig direkt freistellt, wird diese einseitige oder einvernehmliche Freistellung in der Regel mit den Überstunden verrechnet. Für den Arbeitnehmer ist dies nachteilig, da am Ende keine Überstunden mehr übrig bleiben, die der Arbeitgeber vergüten muss.

Verzicht auf Anrechnung der Überstunden

Auch enthalten Aufhebungsverträge häufig Klauseln mit denen Überstunden automatisch abgegolten sind. Arbeitnehmer sollten eine solche Regelung auf keinen Fall einfach unterschreiben. Wer mit der Abgeltung auf eine Überstundenvergütung verzichtet, verzichtet gleichzeitig auf eine mögliche höhere Abfindung. Das Vorgehen in einem solch speziellen Fall sollte unbedingt vorab mit einem erfahrenen Juristen besprochen werden.

Tipps bei Problemen mit dem Ausgleich von Überstunden

Damit es keine Probleme mit dem Ausgleich von Mehrarbeit gibt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistete Überstunden immer dokumentieren (beispielsweise mithilfe eines Arbeitszeitkontos oder einer Stechuhr). Auch wenn dies mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Wenn Mehrarbeit angeordnet wird, sollten Arbeitnehmer darauf bestehen, dass der Arbeitgeber ihnen dies schriftlich und nicht nur mündlich mitteilt.

Wer unsicher ist, welche Möglichkeiten es gibt, Überstunden festzuhalten, kann sich hierzu von Hopkins Rechtsanwälten fachkundig beraten lassen.

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