Worauf Sie bei Überstunden achten sollten

Worauf Sie bei Überstunden achten sollten

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Jeder kennt diese Situation, dass es zu viel Arbeit und zu wenig Zeit gibt. Häufig ist dann die Konsequenz: Überstunden.

Was muss bei der Vergütung von Überstunden beachtet werden? Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf eine Abgeltung der Überstunden? Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber die Überstunden nicht zahlen möchte? Die Antworten auf diese Fragen und worauf Sie bei Überstunden achten sollten, lesen Sie im folgenden Artikel:

1.) Was sind Überstunden?

Der Begriff „Überstunden“ beschreibt die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird. Auch bei Überstunden müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zur höchsten zulässigen Arbeitszeit und zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.Hinweis: Für zum Beispiel Schwerbehinderte, Schwangere, sowie Jugendliche gelten Ausnahmeregelungen.

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2.) Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Überstunden ausgleichen?

Überstunden betreffen häufig tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Vergütung von Arbeitszeit, die über die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Überstunden müssen also im Grundsatz nur dann geleistet werden, wenn sie zuvor vereinbart wurden. Zulässig ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die Anordnung von Überstunden erstreckt.

Überstunden sollten also immer in Absprache mit oder auf Anweisung des Arbeitgebers geleistet werden. Leisten Sie eigenständig Überstunden, sind diese nachträglich durch den Arbeitgeber zu genehmigen bzw. zu dulden. Nur dann muss der Arbeitgeber die Überstunden abgelten. Sie laufen also zunächst Gefahr “umsonst” gearbeitet zu haben.

Oft finden sich in Arbeitsverträgen oder sonstigen Rechtsquellen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder ähnliches) Regelungen zur Abgeltung von Überstunden. Die weit gebräuchliche pauschale Klausel in Arbeitsverträgen, nach der “mit der Vergütung alle Überstunden abgegolten sind”, ist in der Regel unwirksam. Es empfiehlt sich hier, einen Experten die jeweilige Situation ausführlich prüfen zu lassen.


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3.) Welche Nachweise sollten Sie für den Fall der Fälle vorbereiten?

Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Anzahl der bestehenden Überstunden kommen, müssen Sie den Anfall der Überstunden nachweisen. Das bedeutet, dass im Einzelnen nachgewiesen werden muss, wann und in welchem Umfang Überstunden angefallen sind und dass sie von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden.

Im Idealfall existieren Listen, die die Arbeitszeiten dokumentieren und die von Ihrem Arbeitgeber erstellt oder gegengezeichnet wurden. Daraus lässt sich eine Zustimmung oder Duldung beweisen.

Zu den relevanten Dokumenten gehören zudem:

  • Arbeitsvertrag (und wenn vorhanden Änderungsverträge)
  • (wenn vorhanden) zusätzliche Vereinbarungen wie Tarifverträge.

4.) Wie müssen Überstunden ausgeglichen werden?

Das “Wie” der Abgeltung regeln oftmals der Arbeitsvertrag oder sonstige Regelungen wie Tarifverträge. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Alternativen: Auszahlung oder Freizeitausgleich.

Sollte eine Auszahlung vereinbart worden sein oder angeboten werden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Überstunden nicht besser vergütet werden müssen, als die normale Arbeitszeit. Regelungen zu Überstundenzuschlägen finden sich jedoch oft in Tarifverträgen.

Das zusätzliche Entgelt zur Abgeltung von Überstunden wird wie der normale Arbeitslohn besteuert. Häufiger findet man jedoch Regelungen, die einen Ausgleich in Freizeit vorsehen. Die genaue Ausgestaltung ist auch hier wieder abhängig von den individuellen Arbeitsverträgen. In diesen ist unter anderem festgelegt, ob der Arbeitgeber die Abgeltung von Überstunden an bestimmten Tagen anordnen kann, etwa dann wenn gerade kein großer Arbeitsanfall vorliegt.

5.) Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Überstunden nicht ausgleichen möchte?

Sofern Ihr Arbeitgeber Überstunden nicht auszahlen oder ausgleichen möchte, obwohl sie angeordnet oder geduldet wurden, können Ihnen die Hopkins Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Zunächst wird auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt. Oftmals lässt sich die Angelegenheit durch ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe aus der Welt schaffen.

Sollte der Arbeitgeber Ihren berechtigten Anspruch nicht erfüllen wollen, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung vor dem Arbeitsgericht. Über die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens klären wir Sie nach einer ausführlichen Prüfung des Sachverhalts gern auf und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung zur Seite.

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