Gesetzliche Pausenzeiten

Gesetzliche Pausenzeiten

Inhalt:

Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Pausenzeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). In § 4 ArbZG sind die Mindest-Pausenzeiten für volljährige Arbeitnehmer geregelt: bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden gibt es keinen Anspruch auf eine Pause. Für Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pausenzeit vorgesehen. Wer länger arbeitet (ab 9 Stunden Arbeitszeit) hat Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pausenzeit.

Tabellarische Übersicht: Gesetzliche Pausenregelung nach Arbeitszeit
Pausenregelung nach Arbeitszeit (Mindestangaben)

Wie viel Pause bei wie viel Arbeitsstunden?

Die (Mindest-) Länge der Pause ergibt sich aus der Arbeitszeit:

  • Wie viel Pause bei 1 Stunde Arbeit? Bei einer Stunde Arbeit ist keine Pause nötig (aber möglich).
  • Wie viel Pause bei 2 Stunden Arbeit? Bei zwei Stunden Arbeit ist keine Pause nötig (aber möglich).
  • Wie viel Pause bei 3 Stunden Arbeit? Bei drei Stunden Arbeit ist keine Pause nötig (aber möglich).
  • Wie viel Pause bei 4 Stunden Arbeit? Bei vier Stunden Arbeit ist keine Pause nötig (aber möglich).
  • Wie viel Pause bei 5 Stunden Arbeit? Bei fünf Stunden Arbeit ist keine Pause nötig (aber möglich).
  • Wie viel Pause bei 6 Stunden Arbeit? Bei sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Wie viel Pause bei 7 Stunden Arbeit? Bei sieben Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit? Bei acht Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Wie viel Pause bei 9 Stunden Arbeit? Bei neun Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Wie viel Pause bei 10 Stunden Arbeit? Bei zehn Stunden Arbeit muss mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden.
  • Wie viel Pause bei 11 Stunden Arbeit? Bei elf Stunden Arbeit müssen mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden.

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Mehrere Pausen an einem Arbeitstag

Außerdem gilt für die Pausen, dass sie im Voraus feststehen müssen und in mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden können. Zum Beispiel kann bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden die Pausenzeit auf zwei Pausen von je 15 Minuten aufgeteilt werden.

Pausenregelung im Tarifvertrag

Neben der Pausenregelung im Arbeitsrecht können zusätzlich Vereinbarungen zu Pausenzeiten im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein. Allerdings dürfen diese für den Arbeitnehmer nicht schlechter als die gesetzliche Regelung der Pausen sein.

Pausenzeit = Arbeitszeit

Wichtig zu beachten ist auch, dass Pausenzeit keine Arbeitszeit und auch keine Ruhezeit ist. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während der Pausenzeit nicht für den Arbeitgeber tätig sein müssen. Ruhezeiten bezeichnen hingegen den Zeitraum zwischen zwei Arbeitseinsätzen.

Ausnahmen von der Pausenregelung

Minderjährige

Strengere Pausenregelungen gelten für Minderjährige gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Regelungen sind für alle unter 18-Jährigen verbindlich. Demnach müssen Jugendliche mit Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden insgesamt 60 Minuten Pause machen. Bei viereinhalbstündiger bis sechsstündiger Arbeit stehen ihnen mindestens eine halbe Stunde Pausenzeit zu.

Bestimmte Berufsgruppen

Für Arbeitnehmer einiger Berufe gilt das Arbeitszeitgesetz ,und damit auch die Pausenregelungen, nicht.

Die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz gelten nicht für:

  • leitende Angestellte (nach § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes)
  • Chefärzte
  • Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen
  • Arbeitnehmer im liturgischen Bereich von Kirchen oder Religionsgemeinschaften
  • Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen (die Pausenregelungen sind entsprechend in § 3 Seearbeitsgesetzes bestimmt)

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pausenregelung

Weigert sich der Vorgesetzte, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zu gewähren, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt, wenn nicht der volle Pausenanspruch eingeräumt wird oder keine Möglichkeit besteht, eine Pause zu machen. Gemäß § 22 ArbZG droht Arbeitgebern eine Geldbuße von bis zu 30.000,00 €.

Angestellte sind ebenfalls dazu verpflichtet, die Pausen zu nehmen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Einhaltung der Pausenregelungen zu überwachen.

So kann ein Anwalt helfen

Sollte Ihr Arbeitgeber wiederholt davon abhalten, Ihre Pause zu nehmen, sollte im ersten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Zeigt sich nach diesem Schritt keine Besserung, empfiehlt es sich, Rechtsrat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Dieser kann einschätzen, ob und welches Vorgehen gegen den Arbeitgeber am wirkungsvollsten ist.

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