Wann gibt es Hitzefrei auf der Arbeit?
Hitzefrei ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Trotzdem müssen Arbeitgeber natürlich ihre Angestellten vor übermäßiger Hitzebelastung und gesundheitsschädlichen Temperaturen schützen.
Welches Gesetz regelt Hitzefrei auf der Arbeit?
Hitzefrei ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Trotzdem ist es Aufgabe des Arbeitgebers seine Angestellten vor übermäßiger Hitzebelastung und gesundheitsschädlichen Temperaturen schützen.
Die rechtlichen Regelungen aus denen sich indirekt ein Hitzefrei ergibt finden sich
- in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers,
- im Arbeitsschutzgesetz und in der
- Arbeitsstättenverordnung.
Hitzefrei als Pflicht zu Schutzmaßnahmen
Arbeitgeber sind in der Fürsorgepflicht für alle Angestellten. Damit besteht eine Pflicht zu Schutzmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit, also auch gegen übermäßige Hitze, geschützt ist.
BGB: § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
Hitzefrei im Arbeitsschutzgesetz
Auch für die Arbeit draußen gibt es kein gesetzliches Hitzefrei. Allerdings ist der Arbeitgeber über das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, “die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.”
Hitzefrei in der Arbeitsstättenverordnung
Arbeitgeber in Deutschland müssen nach der Arbeitsstättenverordnung für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen. Allerdings ist die Arbeitsstättenverordnung weder ein Gesetz, noch eine Verordnung.
Arbeitsstättenverordnung: Anhang 3.5 zu § 3 Raumtemperatur
(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.
Dennoch kann gegen Arbeitgeber, die vorsätzlich die Gesundheit oder Leben ihrer Mitarbeiter der Gefahr von Hitze und hohen Temperaturen aussetzen, vorgegangen werden. Denkbar sind Geldstrafe oder bis zu einjährige Freiheitsstrafe.
Hitze am Arbeitsplatz bis 26 °C
Temperaturen am Arbeitsplatz bis 26 °C sind zulässig und der Arbeitgeber muss keine Maßnahmen zum Hitzeschutz einleiten.
Hitze am Arbeitsplatz ab 26 °C
Laut Arbeitsschutzgesetz sollte die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten, allerdings ist dies lediglich eine Richtlinie. Für vulnerable Personen, etwa Schwangere, müssen bereits ab einer Innentemperatur von 26 °C erste Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Hitze am Arbeitsplatz ab 30 °C
Bei einer Temperatur von 30 °C oder mehr müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Es sollten dann vom Arbeitgeber erste Maßnahmen zum Schutz vor Hitze umsetzen.
Vorstellbar sind zum Beispiel
- Bereitstellen von kühlen Getränken
- Lockerung der Kleidervorschriften
- Arbeitszeitverlagerung in die Morgen- oder Abendstunden
Hitze am Arbeitsplatz ab 35 °C
Der Arbeitsplatz gilt ab 35 °C als ungeeignet. Angestellte dürfen einen kälteren Ausweichraum oder andere Maßnahmen zur Abkühlung wie Luftduschen und Schutzausrüstung verlangen. Wenn keine dieser Maßnahmen zum Hautschutz zur Verfügung stehen, ist Hitzefrei (also eine Freistellung) möglich.
Gibt es Hitzefrei für draußen Arbeitende?
Auch für die Arbeit draußen gibt es kein gesetzliches Hitzefrei, es gelten hier aber selbstverständlich die Pflicht zu Schutzmaßnahmen und Menschen die draußen Arbeiten, zum Beispiel auf einer Baustelle oder als Dachdecker, sind oft enormer Hitze ausgesetzt. Zusätzlich steigt sind sie auch der erhöhten Belastung durch UV-Strahlung ausgesetzt.