Für was ist das Arbeitsgericht zuständig?

Für was ist das Arbeitsgericht zuständig?

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Arbeitsgericht

Für Rechtsstreitigkeiten in Arbeitsverhältnissen sind in Deutschland nicht Amts- oder Landgerichte, sondern eigenständige Arbeitsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit gilt für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, aber auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sowie dem Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen.

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Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte

Landesarbeitsgericht

In der Regel gibt es in jedem deutschen Bundesland ein oder mehrere zuständige Landesarbeitsgerichte, manche Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und haben ein gemeinsames Landesarbeitsgericht, wie etwa das Landesarbeitsgericht Berlin / Brandenburg. Die Landesarbeitsgerichte sind für alle Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte zuständig.

Bundesarbeitsgericht

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit ist es allen anderen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten überstellt und ist deutschlandweit für alle Entscheidungen zuständig, gegen die in zweiter Instanz Revision eingelegt wurde (oder in erster Instanz eine sogenannte Sprungrevision).

Eine Übersicht über den arbeitsgerichtlichen Ablauf finden Sie hier!

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