Bürgergeld: Höhe, Tabelle und Veränderungen 2024

Bürgergeld: Höhe, Tabelle und Veränderungen 2024

Inhalt:

Das Bürgergeld ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Grundsicherung, welche umgangssprachlich auch als Hartz IV, Arbeitslosengeld II oder Mindestsicherung bekannt ist. Das Bürgergeld-Gesetz wurde am 20. Dezember 2022 final verkündet.

Wer bekommt wieviel Bürgergeld?

Die Höhe der aktuellen Regelsätze 2024 im Vergleich zu den bisherigen Regelsätzen (2023):

Personen Regelsatz 2023 Regelsatz 2024 Regel-
bedarfsstufe
Alleinstehende 502,00 € 563,00 € 1
Bedarfs-gemeinschaft (je Person) 451,00 € 506,00 € 2
Nicht erwerbstätige Erwachsene
(unter 25 Jahren) im Elternhaushalt
402,00 € 451,00 € 3
Jugendliche (14 - 17 Jahre) 420,00 € 471,00 € 4
Kinder (6 - 13 Jahre) 348,00 € 390,00 € 5
Kinder (0 - 5 Jahre) 318,00 € 357,00 € 6

Quelle


Die Höhe des Bürgergeldes variiert je nach Lebenssituation: Alleinstehende erhalten monatlich 563,00 €, während in Bedarfsgemeinschaften jeder volljährigen anspruchsberechtigten Person 506,00 € Bürgergeld zusteht. Familien mit Kindern können seit Januar 2024 mit folgenden Beträgen rechnen: 471,00 € (14 - 17 Jahre), 390,00 € (6 - 13 Jahre) oder 357,00 € (0 - 5 Jahre).

Seit wann gibt es das Bürgergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das bisherige Hartz VI beziehungsweise Arbeitslosengeld II. Die Umsetzung erfolgte im Laufe des Jahres 2023 in zwei Schritten: ein Mal zum 1. Januar 2023 und ein Mal zum 1. Juli 2023.

Für wen ist das Bürgergeld?

Anspruch auf das Bürgergeld haben alle, die auch bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben. Für das Bürgergeld 2024 ist es nicht nötig einen neuen Antrag zu stellen.

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Höhe des Bürgergeld 2024

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Für Alleinstehende steigt das Bürgergeld auf 563,00 € monatlich. Durchschnittlich steigt das Bürgergeld im Jahr 2024 um 12 %. Die Bürgergeldhöhe nach jeweiliger Personengruppe / Stufe können Sie der folgenden Grafik entnehmen:

Bürgergeld 2024: Tabelle
Bürgergeld 2024: Tabelle


Je nach Regelbedarfsstufe unterscheidet sich die Höhe des Regelbedarfs, zusätzlich zum Regelbedarf werden Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung, sowie Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung übernommen.

  • Alleinstehende erhalten 2024 monatlich 563 € Bürgergeld.
  • In Bedarfsgemeinschaften erhalten volljährigen anspruchsberechtigten Person 506 € Bürgergeld.
  • Volljährige, die in einer Einrichtung leben, steht Bürgergeld in Höhe von 451 € zu.
  • Familien mit Kindern erhalten seit Januar 2023 für jedes Kind zwischen 14 Jahren und 17 Jahren 471 €.
  • Pro Kind zwischen 6 Jahren und 13 Jahren werden 390 € Bürgergeld gezahlt.
  • Familien mit Kindern unter 5 Jahren, erhalten seit dem 1. Januar 2024 je Kind 357 € Bürgergeld.

Bürgergeld 2023: Höhe im Unterschied zu 2022

Die Höhe des Bürgergelds orientiert sich an der bevorstehenden Inflationsrate und der zukünftig zu erwartenden Preisentwicklung. Bisher wurde die Höhe des Regelbedarf rückblickend über die Regelbedarfshöhe des aktuellen Jahrs unter Rücksicht von der Preisentwicklung und der Netto-Lohnentwicklung berechnet. Im Rahmen des Bürgergelds 2023 sind die Regelsätze jeweils um rund 40,00 € bis 50,00 € im Monat erhöht worden.

Sowohl Hartz IV, als auch das Bürgergeld sollen zur Grundsicherung dienen. Beide umfassen neben dem Regelbedarf, auch Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung.

Die Höhe der des Regelsatz nach Arbeitslosengeld 2 (Hartz VI) im Vergleich zum Bürgergeld-Satz 2023:

Bürgergeld 2023: Tabelle
Bürgergeld 2023: Tabelle

Zuverdienste zum Bürgergeld

Die so genannten Zuverdienst-Grenzen regeln, bis zu welcher Höhe zusätzlich zum Bürgergeld noch hinzuverdient werden darf. Einkommen bis 100,00 € pro Monat wird gar nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Zuverdienste, die darüber hinausgehen, werden bis auf einen bestimmten Prozentsatz (zwischen 10 % und 20 %) auf das Bürgergeld angerechnet.

Einkommensfreibeträge

Monatliches Einkommen von 100,00 € oder weniger:

  • wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet

Monatliches Einkommen zwischen 100,01 € - 1.000,00 €:

  • 100,00 € werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet
  • vom restlichen Einkommen werden 20 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet

Monatliches Einkommen zwischen 1.000,01 € - 1.200,00 €:

  • 100,00 € werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet
  • von 900,00 € werden 180,00 € nicht angerechnet
  • vom restlichen Einkommen werden 10 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet

Monatliches Einkommen zwischen 1.000,01 € - 1.500,00 € und ein minderjähriges Kind:

  • 100,00 € werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet
  • von 900,00 € werden 180,00 € nicht angerechnet
  • vom restlichen Einkommen werden 10 % nicht auf das Bürgergeld angerechnet

Nebenjobs von Schüler und Studierenden

Das Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass sowohl Schüler und Studierende, als auch Bundesfreiwilligen- und FSJ-dienstleistende mit einem Nebenjob bis zu 520,00 € monatlich hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Leistungen ihrer Eltern gekürzt werden. Diese Regelung ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten.

Welche Veränderung gibt es noch mit dem neuen Bürgergeld?

Karenzzeit

Im ersten Jahr, in denen das Bürgergeld bezogen wird, gibt es kein Überprüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung. Auch nach dieser Karenzzeit sieht das Gesetz vor, dass Bürgergeld-Empfängern ein höheres und altersabhängiges Schonvermögen und höhere Rücklagen für die Altersvorsorge zustehen. Seit Beginn 2023 steht der ersten Person einer Bedarfsgemeinschaft ein Schonvermögen von 40.000,00 € zu, allen weiteren Personen steht jeweils ein Schonvermögen in Höhe von 15.000,00 € zu.

Die Karenzzeit soll dazu dienen, dass sich Bezieher von Bürgergeld auf ihre Jobsuche konzentrieren können und nicht mit Wohnungssuche beschäftigt sind. Nach der Karenzzeit wird (wie bisher auch) überprüft, ob zum Beispiel die Wohnsituation angemessen ist.

Abschaffung des Vermittlungsvorrangs

Statt wie bisher unter Hartz VI wird nicht mehr die möglichst schnelle Vermittlung eines Arbeitsplatzes priorisiert. Im Rahmen des Bürgergelds wird auf Ausbildung- und Weiterbildungsförderung gesetzt. Außerdem wird die Förderung von Abschlüssen von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Die Reform sieht auch bürokratische Entlastungen der Jobcenter vor. Damit Weiterbildung attraktiver ist, bekommen alle, die eine Weiterbildung mit Abschluss beginnen, für erfolgreiche Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Darüber hinaus wird ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 € pro Monat ausgezahlt.

Bagatellgrenze für Rückforderungsbescheide

Zu den Eckpfeilern des Bürgergelds gehört auch die Verminderung des bürokratischen Aufwands. Eine Maßnahme hierfür ist eine Bagatellgrenze von 50,00 € für Rückforderungsbescheide. Dann müssten Leistungsberechtigte, die bis zu 50,00 € zu viel vom Jobcenter erhalten haben, diese nicht zurückzahlen.

Kooperationsplan

Kooperationspläne ersetzen die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen. Die neuen Kooperationspläne sind rechtlich unverbindlich, da sie keine öffentlich rechtlichen Verträge (also auch rechtlich unverbindlich).

Leistungskürzungen sind möglich, wenn konkreten Maßnahmen aus dem Kooperationsplan (zum Beispiel der Erwerb eines Schulabschluss) nicht nachgekommen wird.

Bürgergeld: Sanktionierung

Ursprünglich sollte die Sanktionierung von Leistungen in den ersten sechs Monaten nicht möglich sein. Die ersten Entwürfe sahen eine sogenannte Vertrauenszeit vor, in welche die Jobcenter das Bürgergeld nicht mindern können. Tatsächlich wird es aber so sein, dass auch mit den neuen Bürgergeld 2023 Sanktionen ab dem ersten Tag möglich sind.

Was hat sich zum 1. Januar 2024 geändert?

Im Kalenderjahr 2024 wird neben der Anhebung des Bürgergelds auch die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhöht.

Erhöhung des „Schulstarterpakets“ im Jahr 2024

  • Erstes Schulhalbjahr: 130,00 € (vorher 116,00 €)
  • Zweites Schulhalbjahr: 65,00 € (vorher 58,00 €)

Was hat sich zum 1. Juli 2023 geändert?

Zum 1. Juli 2023 wurden zusätzliche Bürgergeld-Leistungen umgesetzt. Im Fokus stehen dabei Ausbildung, Weiterbildungen und Qualifizierung.

Bürgergeld Juli 2023 alle Neuerungen
Neuerungen zum 1. Juli 2023



Seit dem 1. Juli haben Bürgergeld-Berechtigte Anspruch auf

  • 150,00 € Weiterbildungsgeld: für die Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung
  • 75,00 € Bürgergeld-Bonus: für die Teilnahme an Maßnahmen, die besonders dabei unterstützen, eine Arbeit oder eine Ausbildung zu finden
  • Weiterbildungsprämie: finanzielle Prämie für erfolgreiche Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen (unbefristet)
  • Persönliches Coaching: ganzheitliche Betreuung für Personen, denen die berufliche Eingliederung durch individuellen oder sozialen Problemen erschwert ist
  • Förderung von Grundkompetenzen: wie Lesen, Schreiben oder Rechnen (unabhängig von einer abschlussorientierten Weiterbildung)


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