Elterngeld: Höhe, Geschwisterbonus und Auszahlung

Elterngeld: Höhe, Geschwisterbonus und Auszahlung

Inhalt:

Was genau ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Förderung, die es Eltern oder Elternteilen ermöglichen soll, Zeit für ihr Kind zu haben, es zu erziehen und zu betreuen. Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes soll das Elterngeld auch den finanziellen Unterschied durch die Einkommenseinbußen im Vergleich zu kinderlosen Paaren und Personen kompensieren.

Kann Elterngeld abgelehnt werden?

Wenn das Elterngeld abgelehnt wurde oder fehlerhaft berechnet wurde, gibt es die Möglichkeit, dem Elterngeldbescheid zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Elterngelds muss innerhalb von einem Monat bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden und schriftlich erfolgen. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Dokumente und Nachweise in Kopie beigelegt sind und der Widerspruch zum besseren Nachweis per Einschreiben versendet wird.

Sollte auch dem Widerspruch nicht abgeholfen werden (also der Widerspruch abgelehnt werden), kann Klage beim zuständigen Sozialgericht eingelegt werden. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Ihnen sowohl beim Widerspruch als auch bei der Klage zur Seite stehen.

Bei rechtlichen Problemen empfehlen wir Ihnen unsere Online-Fallprüfung

Anspruch auf Elterngeld

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld...

  • die ihren Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthalt) in Deutschland haben,
  • mit ihrem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selber erziehen oder betreuen und
  • nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten.

Elterngeld können Elternpaare, alleinerziehender Elternteile oder getrennte Erziehende erhalten, dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die biologischen Eltern oder Adoptiveltern handelt. In Ausnahmefällen haben auch andere Familienmitglieder (wie beispielsweise die Großeltern) Anspruch auf Elterngeld.

Höhe des Elterngelds

Die Höhe des Elterngeldes ist von vielen Faktoren abhängig: von der Art des Elterngelds (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus), vom Einkommen vor der Geburt des Kindes, vom Einkommen (beziehungsweise den staatlichen Leistungen) während der Elternzeit und ob das Neugeborene Geschwister im Kindesalter hat und ob es Zwilling oder Mehrling ist.

Geschwisterbonus

Leben weitere Kinder im gleichen Haushalt, wird auf das Elterngeld ein Geschwisterbonus angerechnet. Dieser Zuschlag beträgt 10%, oder aber mindestens 75,00 € monatlich (beziehungsweise 37,50 € bei ElterngeldPlus). Mit dem Geschwisterbonus steigt der Höchstbetrag für das Basis-Elterngeld auf 1.980,00 € und der Mindestbetrag auf 375,00 €. Das ElterngeldPlus beträgt mit Geschwisterbonus mindestens 187,50 € und höchstens 990,00 €.

Voraussetzung für den Geschwisterbonus ist, dass beide Geschwister im gleichen Haushalt leben und eine der folgenden Konstellationen zutrifft: 

  • das Geschwisterkind ist jünger als 3 Jahre
  • mindestens zwei Geschwisterkinder sind jünger als 6 Jahre sind
  • ein Geschwisterkind mit Behinderung ist jünger als 14 Jahre

Adoptivkinder 

Sind unter den Geschwistern Adoptivkinder, richten sich die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus nicht nach dem Alter, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem die Geschwister in die Familie aufgenommen wurden. 

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus sind zwei verschiedene Varianten des Elterngeldes in Deutschland.

Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus Basiselterngeld ElterngeldPlus
Höhe 65% des vorherigen Einkommens 32,5 % des vorherigen Einkommens
Ausnahme Bei Verdienst < 1.240,00 €: 65 % - 100 %
Maximale Höhe 1.800,00 € 900,00 €
Minimale Höhe 300,00 € 150,00 €
Maximale Dauer 14 Monate 28 Monate
Geschwisterzuschlag 10% des Elterngeldes, mindestens 75,00 € monatlich 10% des Elterngeldes, mindestens 37,50 € monatlich
Erwerbstätigkeit Bis zu 32 Stunden/ Woche (wird aber auf Elterngeld angerechnet) Bis zu 32 Stunden/ Woche (wird aber auf Elterngeld angerechnet)

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit nehmen möchten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Es ersetzt bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens und kann für maximal 14 Monate beantragt werden.

ElterngeldPlus

Das Elterngeldplus hingegen ermöglicht es Eltern, länger in Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Mit dem ElterngeldPlus können Eltern das Basiselterngeld auf bis zu 28 Monate verlängern, indem sie das Elterngeld auf halbe Höhe beziehen und dafür doppelt so lange. Das bedeutet, dass Eltern bei einer halben Arbeitszeit während des Bezugszeitraums des Elterngeldplus ein halbes Elterngeld erhalten, das für die doppelte Zeit ausgezahlt wird.

Das ElterngeldPlus richtet sich besonders an Eltern, die sich eine längere Auszeit von der Arbeit leisten möchten oder müssen, aber nicht auf das Einkommen verzichten können.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld?

Die Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld kann je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen der zuständigen Stelle variieren. In der Regel dauert es jedoch etwa vier bis acht Wochen, bis der Antrag bearbeitet und das Elterngeld ausgezahlt wird. Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin einzureichen, um sicherzustellen, dass das Elterngeld pünktlich zum Beginn der Elternzeit ausgezahlt wird. Sollte es mehr als drei Monate dauern, bis Ihr Antrag auf Elterngeld bearbeitet wird, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

Elterngeld und Arbeiten

Eltern dürfen gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten. Die Eltern können grundsätzlich bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngelds hat. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass das Einkommen aus der Arbeit nicht höher ist als das Elterngeld, da ansonsten eine Kürzung des Elterngelds erfolgen kann. Für alle, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, empfiehlt sich das ElterngeldPlus. 

Sie benötigen rechtliche Hilfe? Prüfen Sie jetzt kostenfrei Ihre Möglichkeiten!