Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt nicht mehr als 520,00 € übersteigt oder die Arbeitszeit auf 70 Tage pro Jahr beschränkt ist. Minijobs sind eine gute Möglichkeit, um sich ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen, ohne dass man eine Vollzeitstelle annehmen muss. Doch wie sieht es mit der Kündigungsfrist für Minijobs aus?
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Beschäftigungsform, bei der der Arbeitnehmer maximal 520,00 € pro Monat verdient. Bis zur Erhöhung des Mindestlohns 2023 lag die Minijob-Grenze bei 450,00 € pro Monat. Es gibt zwei Arten von Minijobs: geringfügig entlohnte Beschäftigung (auch bekannt als 520-Euro-Job) und kurzfristige Beschäftigung.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine längerfristige Beschäftigung, während kurzfristige Beschäftigung in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt ist. Grundsätzlich werden für Minijobs Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, aber eine Befreiung davon ist möglich.
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Kündigungsfrist für Minijobs
Die Kündigungsfrist für Minijobs beträgt in der Regel mindestens 4 Wochen. Das bedeutet, dass mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, je nach Art des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Beschäftigung und Kündigungsgrund.
Kündigungsfrist für geringfügig entlohnte Beschäftigung
In geringfügig entlohnten Beschäftigungen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate gedauert hat, also während der Probezeit, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Wenn die Minijob-Beschäftigung zwischen zwei und fünf Jahren andauert, beträgt die Kündigungsfrist mindestens einen Monat zum Ende des Monats. Wenn der Minijob länger als fünf Jahre besteht, beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate zum Ende des Monats.
Kündigungsfrist für kurzfristige Beschäftigung
Für kurzfristige Beschäftigung gilt keine gesetzliche Kündigungsfrist, da sie in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist. Wenn jedoch eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, muss diese eingehalten werden.
Voraussetzungen an die Minijob-Kündigung
Neben Einhaltung der Kündigungsfrist muss die Kündigung eines Minijobs noch weitere Kriterien erfüllen, damit diese wirksam ist:
- Die Kündigung des Minijobs muss schriftlich erfolgen.
- Die Kündigung muss persönlich unterschrieben werden.
- Der gekündigte Minijobber hat keinen besonderen Kündigungsschutz.
Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist
Es gibt einige Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist, die je nach Umständen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Minijobber gelten können.
1.) Außerordentliche Kündigung eines Minijobbers
In einigen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.
2.) Minijob mit Tarifvertrag
Sind im Tarifvertrag individuelle Kündigungsfristen vereinbart, gelten diese auch für Minijobber.
3.) Minijobber im Kleinbetrieb
Im Minijob, gilt wie auch bei einer Beschäftigung in Vollzeit: Arbeiten weniger als zehn Mitarbeiter im Betrieb, ist kein Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz für eine Kündigung nötig.
Was passiert bei Verstößen gegen die Kündigungsfrist?
Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält, haben Minijobber die Möglichkeit, innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf dieser 3-Wochen-Frist ist die Kündigung automatisch rechtswirksam, unabhängig davon, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. In den meisten Fällen lohnt es sich die Möglichkeit, auf eine Abfindung zu prüfen und einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser kann einerseits Ihre rechtlichen Chancen einschätzen und andererseits (bei Mandatierung) die Kommunikation und Verhandlung mit dem ehemaligen Arbeitgeber für Sie übernehmen.