Ehevertrag: Für wen lohnt es sich?

Ehevertrag: Für wen lohnt es sich?

Inhalt:

Was genau ist ein Ehevertrag?

Ehepaaren beziehungsweise zukünftigen Ehepaaren steht es grundsätzlich frei, einen Ehevertrag zu schließen. Der Ehevertrag regelt vornehmlich Scheidungsfolgen, den Güterstand und das Ehegatten-Erbrecht. Um wirksam zu sein, muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehepartner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. 

Rolle des Güterstands im Ehevertrag

Heiratet man ohne den Abschluss eines Ehevertrags, kann es bezüglich der Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen und sorgerechtlichen Angelegenheiten zu Uneinigkeit kommen. Die Vermögensaufteilung bestimmt sich dann nach den Regeln der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag kann beispielsweise anstatt der Zugewinngemeinschaft Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Der Ehevertrag sorgt dafür, dass die Scheidung deutlich weniger zeitraubend und kräftezehrend umgesetzt werden kann.

Inhalt des Ehevertrags

Inhaltlich kann der Ehevertrag frei gestaltet werden. Jedes Paar hat individuelle Anforderungen und Ansprüche an die Gestaltung Ihrer Ehe. In der Regel lohnt es sich zum Aufsetzen des Ehevertrags einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um sicherzugehen, dass die Rechtsgültigkeit gewahrt wird.

Die meisten Ehepaare halten im Ehevertrag den gewählten Güterstand,  individuelle Modifikationen des Güterstands, sowie Regelungen für den Fall der Scheidung fest. 

Mögliche Inhalte des Ehevertrags sind

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Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Auch wenn keine Pflicht besteht, einen Ehevertrag zu schließen, ist es in vielen Fällen sinnvoll. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich ein Ehevertrag immer dann lohnt, wenn für den gemeinsamen Güterstand keine Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist.

In folgenden Fällen lohnt sich der Ehevertrag:

  1. Ist einer der beiden Ehepartner selbstständig und Eigentümer eines Unternehmens, kann im Ehevertrag das Unternehmenseigentum so geregelt werden, dass die Existenz der Firma durch einen Trennungsfall nicht gefährdet wird.
  2. Für Paare, die keine Kinder haben und voneinander wirtschaftlich unabhängig sind, lohnt sich ein Ehevertrag. So können Sie mögliche spätere Ausgleichsansprüche von vornherein ausschließen.
  3. Ein Ehevertrag, der den nachehelichen Unterhalt im Scheidungsfall regelt, ist sinnvoll für Paare mit Kindern oder mit einem Kinderwunsch, bei denen ein Partner vornehmlich Sorgearbeit und Erziehung übernimmt (und währenddessen auf sein Gehalt verzichtet).
  4. Auch bei binationalen Ehen ist ein Ehevertrag sinnvoll: Hat einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine doppelte Staatsbürgerschaft, kann im Ehevertrag das geltende Landesrecht geregelt werden.
  5. Steht eine größere Erbschaft in Aussicht oder ist ein Partner vermögend, kann im Ehevertrag die Verteilung der Erbteile gestaltet werden.
  6. Bei Verschuldung eines Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung kann mit dem Ehevertrag das Inventar der Ehewohnung sowie zukünftige Anschaffungen vor Zwangsvollstreckung geschützt werden.
  7. Patchworkfamilien profitieren von einem Ehevertrag, da sie so alle Kinder gleichmäßig absichern können.

Beratung durch einen Anwalt

Ein Anwalt für Familienrecht kann Ehepaare vor dem Notartermin bei der Ausgestaltung des Ehevertrags unterstützen. Gerade weil die Folgen des Vertrags weitreichend sind, sollte nicht an der Rechtsexpertise gespart werden. Im Unterschied zum Notar wird der Anwalt Sie zu steuerlichen Folgen, möglichen Risiken und rechtlichen Feinheiten beraten und gegebenenfalls auch Alternativvorschläge machen oder Hinweise zu möglichen Konsequenzen einzelner Paragraphen des Ehevertrags geben.

Was kostet ein Ehevertrag ?

Die Kosten für den Ehevertrag setzen sich aus Notarkosten und Anwaltskosten zusammen. Für Paare, die sich gegen eine anwaltliche Beratung entscheiden, entfallen die Kosten für den Anwalt.

Notarkosten

Entscheidend für die Höhe der Kosten ist das Vermögen beider Ehegatten. Anhand des Vermögens und abzüglich der Schulden wird der Geschäftswert ermittelt. Aus dem Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) lassen sich anhand des Geschäftswerte die zu zahlenden Kosten für den Ehevertrag ablesen:

Geschäftswert bis zu Kosten für den Ehevertrag
(zzgl. MwSt. und Auslagen)
10.000,00 € 150,00 €
30.000,00 € 250,00 €
50.000,00 € 330,00 €
80.000,00 € 438,00 €
100.000,00 € 546,00 €
150.000,00 € 708,00 €
200.000,00 € 870,00 €
500.000,00 € 1.870,00 €
750.000,00 € 2.670,00 €
1.000.000,00 € 3.470,00 €


Hinzu kommen außerdem als Auslagen Kosten des Notars für postalische und telefonische Kommunikation, für Kopien und Druck von Dokumente oder (wenn benötigt) für Grundbuchauszüge oder Übersetzungen (Nr. 32000 ff GNotKG). 

Einige Beispiele aus der GNotKG:

  • Kosten für Grundbuchauszug: 16,00 € (Nr. 32011 GNotKG)
  • Pauschale für Porto und Telefon: maximal 20,00 € (Nr. 32005 GNotKG)
  • Pauschale für eine A4-Seite Kopie (schwarz-weiß): 0,15 € (Nr. 32001 GNotKG)

Anwaltskosten für einen Ehevertrag

Die Anwaltskosten für den Ehevertrag orientieren sich zum überwiegenden Teil am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dürfen die gesetzlichen Mindestgebühren nicht unterschreiten. Wie die Notarkosten sind auch die Kosten für den Anwalt an den Gegenstandswerte gekoppelt: umso höher der Gegenstands- beziehungsweise Verfahrenswert, desto höher die Anwaltskosten. Darüberhinaus ist oft auch eine Abrechnung über eine Honorarvereinbarung möglich.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte unbedingt prüfen, ob diese auch das Familienrecht abdeckt. Denn in diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Erstellung und /oder Prüfung des Ehevertrags.

Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?

Eheverträge sind in der Regel für die Dauer der Ehe gültig. Der genaue Zeitpunkt, ab dem der Ehevertrag gilt, kann entweder der Zeitpunkt der Eheschließung sein oder (wenn der Ehevertrag erst im Nachhinein geschlossen wird) der Zeitpunkt, zu dem der Ehevertrag rechtswirksam wird. 

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