
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Es erben dann der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und (je nach Familienstand) Kinder, Eltern oder weitere Verwandte in einer festen Reihenfolge. Wenn Sie die Standardlösung der gesetzlichen Erbfolge nicht möchten, sollten Sie unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen. So können Sie festlegen, wer mehr oder weniger bekommen soll beziehungsweise wie das Testament vollstreckt wird.
Vor allem in diesen Fällen ist ein Testament sinnvoll:

Besonders wichtig ist ein Testament für Alleinstehende ohne Kinder, denn sonst fällt der Nachlass möglicherweise an entfernte Verwandte und im Extremfall sogar an den Staat. Wer lieber eine vertraute Person oder eine gemeinnützige Organisation bedenken will, kann das nur durch ein Testament sicher regeln.
Unverheiratete Partner haben ohne Testament keinen gesetzlichen Erbanspruch, selbst wenn sie seit vielen Jahren zusammenleben. Daher müssen diese ausdrücklich als Erben im Testament benannt werden.
Beinhaltet der Nachlass Immobilien oder ein Unternehmen, kann ein Testament sinnvoll sein, um eine zersplitterte Erbengemeinschaft zu vermeiden. Durch klare Anordnungen (etwa wer das Haus erhält und wer dafür einen finanziellen Ausgleich bekommt) lassen sich Verkäufe „aus der Not“ und langwierige Erbstreitigkeiten reduzieren.
In Patchwork-Konstellationen (etwa mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen) führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu Verteilungen, die niemand beabsichtigt hat. Ein Testament hilft hier, klare Regeln zu schaffen, Stief- und Schwiegerkinder einzubeziehen oder bewusst auszusparen und Erbquoten transparent festzulegen, damit es später nicht zu Konflikten kommt.
Freundinnen und Freunde erben nichts, wenn es keine entsprechende Verfügung gibt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt solche Beziehungen nicht. Dasselbe gilt für entferntere (nicht-blutsverwandte) Angehörige wie Schwager oder Stiefkinder: Diese müssen im Testament ausdrücklich bedacht werden, um einen Teil des Nachlass zu erhalten.
Möchten Sie Ihren Nachlass oder einen Teil dessen einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen, müssen Sie dies testamentarisch festhalten. Bei Testamenten zugunsten von Vereinen, Stiftungen oder anderen Organisationen auch von einer Nachlassspende oder Testamentsspende.
Auch für Eltern von minderjährigen Kindern ist ein Testament oft sinnvoll. Unter anderem ermöglicht es, zu bestimmen, wer Vormund werden soll und wie der Erbteil der Kinder bis zur Volljährigkeit verwaltet werden soll.
Ein einfaches handschriftliches Testament reicht bei eindeutigen, überschaubaren Verhältnissen oft aus. Es muss vollständig eigenhändig ge- und unterschrieben werden.
Bei komplexen Familienstrukturen, Auslandsbezug, hohem Vermögen oder geplanten Pflichtteilsregelungen empfiehlt sich dagegen ein notarielles Testament, um Formfehler und spätere Anfechtungen zu vermeiden.
In beiden Fällen lohnt sich eine rechtliche Beratung, damit der letzte Wille rechtssicher und verständlich umgesetzt wird.
Das Testament ist eine einseitige, flexibel änderbare Verfügung von Todes wegen, die Sie allein (eigenhändig oder notariell) erstellen und jederzeit widerrufen können. Der Erbvertrag hingegen ist ein bindender Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien (zum Beispiel Erblasser und Erben), der notariell beurkundet werden muss und nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Das heißt, im Gegensatz zum Testament müssen bei einem Änderungswunsch auch die Erben zustimmen.