Vor- und Nachteile der Teilerwerbsminderungsrente

Vor- und Nachteile der Teilerwerbsminderungsrente

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Teilerwerbsminderungsrente?

Bei einer Teilerwerbsminderungsrente, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder auch halben Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Rente, die an Menschen ausgezahlt wird, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Die Teilerwerbsminderungsrente ergänzt dann den Teil des Einkommens, der noch selber erwirtschaftet werden kann.

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Unterschied zwischen voller Erwerbsminderungsrente und Teilerwerbsminderungsrente 

Wer teilweise erwerbsgemindert ist, kann noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten. Wer voll erwerbsgemindert ist, kann weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Der wesentliche Unterschied zur Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht folglich in dem zeitlichen Umfang, in dem noch gearbeitet werden kann.

Um die Teilerwerbsminderungsrente erhalten zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie wegen einer körperlichen Erkrankung, einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ermöglicht Betroffenen, wenn auch in geringerem Umfang , weiterhin im Berufsleben zu bleiben. Arbeitnehmer profitieren durch die Rente wegen Erwerbsminderung von verschiedenen Chancen, jedoch sollten auch die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Vorteile und Nachteile der Teilerwerbsminderungsrente erläutert:

 Welche Nachteile hat man als teil erwerbsminderungsrentner?
Vor- und Nachteile der Teilerwerbsminderungsrente

Teilerwerbsminderungsrente: Vorteile 

Wer Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hat, kann von verschiedenen Faktoren profitieren, sollte jedoch auch die mit der Rente verbundenen Minuspunkte nicht außer Acht lassen.

1. Vorteil der Teilerwerbsminderungsrente: Nur bei entsprechendem Teilzeitarbeitsplatz 

Wer zwar täglich noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, aber keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz findet, hat automatisch Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das bedeutet, Betroffene können wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, auch wenn aus medizinischer Sicht nur eine halbe Erwerbsminderung vorliegt. Für alle Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig sind, spielt die Lage des Arbeitsmarkts keine Rolle – für sie besteht kein Rentenanspruch.

2. Vorteil der Teilerwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst

Ein weiterer Vorteil der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass zur Rente hinzuverdient werden darf und auch ein höherer Zuverdienst als bei der vollen Erwerbsminderungsrente möglich ist.

Denn wer eine Teilerwerbsminderungsrente erhält, darf und soll einer Arbeit nachgehen. Allerdings ist die Höhe des Verdienstes durch die Hinzuverdienstgrenze und den Hinzuverdienstdeckel limitiert. Die Hinzuverdienstgrenze liegt aktuell bei 18.558,75 € (Jahr 2024) pro Jahr. Wie auch bei der vollen Erwerbsminderungsrente werden Zuverdienste, die über der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze liegen, zu 40 % von der Teilerwerbsminderungsrente abgezogen.

Der Hinzuverdienstdeckel ist unterschiedlich hoch und orientiert sich am höchsten Einkommen der Betroffenen der letzten 15 Jahre vor Eintritt in die Teilerwerbsminderung. Das monatliche Einkommen aus Rente und Zuverdienst (nach Anwendung der Hinzuverdienstgrenze) darf diese Deckelung nicht überschreiten. Der darüber liegende Betrag wird zu 100 % von der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgezogen.

3. Vorteil der Teilerwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit

Vorteilhaft an der Teilerwerbsminderungsrente ist auch die Zurechnungszeit. Damit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem weiterhin Rentenpunkte gesammelt werden, obwohl Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen wird. Die genaue Zurechnungszeit wird anhand des Eintrittsalters in die Erwerbsminderung berechnet. In der Zurechnungszeit wird die Rente fiktiv so weitergedacht, als ob ein Renteneintritt zur Regelaltersgrenze möglich gewesen wäre.

4. Vorteil der Teilerwerbsminderungsrente: Überbrückung mit Krankengeld oder ALG

Häufig vergeht zwischen dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente und der Bewilligung viel Zeit. Auch wenn die Rente dann rückwirkend ab Zeitpunkt der Antragstellung ausgezahlt wird, fehlt es während dieser Wartezeit an finanziellen Mitteln. Daher kann für diesen Zeitraum zusätzlich zum Gehalt (etwa aus der Teilzeitbeschäftigung) Anspruch auf Krankengeld oder Grundsicherung bestehen. Nach aktueller Rechtsprechung müssen betroffene Rentner keine Rückzahlungen leisten.

5. Vorteil der Teilerwerbsminderungsrente: Bestandsschutz 

Der Bestandsschutz greift, wenn zwischen Ende der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Beginn der Altersrente nicht mehr als 24 Monate liegen. In diesem Fall darf die ausgezahlte Rente nicht niedriger als zuvor werden.

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Teilerwerbsminderungsrente: Nachteile 

1. Nachteil der Teilerwerbsminderungsrente: geringe Rente

Sowohl bei der vollen als auch bei teilweiser EM-Rente ist die letztlich ausgezahlte Rente im Normalfall geringer als das Einkommen, das bei voller Erwerbsfähigkeit hätte erzielt werden können. 

2. Nachteil der Teilerwerbsminderungsrente: Abschläge 

Versicherte, die vor dem 63. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten eine durch einen Abschlag geminderte Rente. Die Abschlagshöhe liegt bei 0,3 % pro Monat in der vorzeitigen Rente. Maximal ist jedoch nur eine Minderung der Rente um 10,8 % möglich – das entspricht einem um drei Jahre vorgezogenen Renteneintritt.

3. Nachteil der Teilerwerbsminderungsrente: Wartezeit wird vorausgesetzt

Wer eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten möchte, muss die versicherungsrechtliche Wartezeit erfüllen. Das heißt, es müssen für mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Dabei ist es unerheblich, ob während der Wartezeit einer Arbeit nachgegangen wurde oder ob Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld 1, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Wer diese Wartezeit nicht erfüllt, kann keine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. 

4. Nachteil der Teilerwerbsminderungsrente: Einzahlung in die Rentenversicherung vorausgesetzt

Wer teilweise erwerbsgemindert ist, muss für den Rentenanspruch in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück gewesen sein, sondern können auch gestückelt sein. Wer diese Wartezeit nicht erfüllt, kann keine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Personen, die diese Beitragszeiten nicht erfüllen, bekommen keine Teilerwerbsminderungsrente. 

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