
Die Renten werden das nächste Mal zum 1. Juli 2026 angepasst. Auch im kommenden Jahr ist mit einer Erhöhung der Renten zu rechnen.
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich von Neuem berechnet und mit der Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt. Die entsprechende Anpassung der Renten erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli.
Zum 1. Juli des kommenden Jahres sollen die gesetzlichen Renten in Deutschland angehoben werden. Erwartet wird 2026 eine Rentenerhöhung um 3,73 Prozent. Damit würde der Rentenwert von 40,79 € auf 42,31 € steigen. Wird die Erhöhung der Rente um 3,73 % tatsächlich beschloßen, liegt diese deutlich über der erwarteten Preissteigerungsrate von etwa 2 %.
Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollen die Renten bis zum Jahr 2039 um 47 % ansteigen. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Rente um 2,8 % pro Jahr.
Zum 1. Juli 2025 stiegen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 Prozent, wodurch der Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 € erhöht wurde. Diese Rentenerhöhung gilt deutschlandweit, sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer.
Beträgt eine Rente im Juni 2025 beispielsweise noch 1.000,00 Euro, erhöht sie sich zum 1. Juli 2025 im Rahmen der Rentenanpassung um 3,74 % auf dann 1.037,40 Euro.
Die Rentenerhöhung 2025 übertrifft mit 3,74 % sogar leicht die vorangegangenen durchschnittlichen Prognosen.
Zuvor wurde mit einer Rentenerhöhung von 2,6 % bis 4,5 % gerechnet. Diese ergibt sich zum einen aus den aktuellen Prognosen der Bundesregierung, nach welchen die Renten bis zum Jahr 2036 um 50 % ansteigen werden. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Rente um 3,5 % pro Jahr ab 2025. Zum anderen ergibt sich die Prognose aus einer Einschätzung der Bundesbank, basierend auf der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den gesetzlichen Anpassungsmechanismen, die die Rentenanpassung an die Lohnentwicklung koppeln.
Zum 1. Juli 2024 erfolgte eine bundesweite Rentenerhöhung um 4,57 %. Entsprechend steigt der Rentenwert ab Juli 2024 von 37,60 € auf 39,32 €. Nach der Angleichung der Rentenwerte Ost und West im Vorjahr gilt diese Erhöhung erstmals für die neuen und alten Bundesländer.
Rentner, die bislang eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen seit dem 1. Juli 2024 eine Rente von 1.045,70 €. Wenn die Rente bisher vor Juli 2024 bei 1.500,00 € lag, sind die monatlichen Bezüge nun auf 1.568,55 € gestiegen.
Zum 1. Juli 2023 erfolgte eine Rentenerhöhung um 4,39 % im Westen und um 5,86 % im Osten. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023.
Rentner der alten Bundesländer, die zuvor eine monatliche Rente von 1.000,00 € erhielten, bekommen seit dem 1. Juli 2023 eine Rente von 1.043,90 €. Rentner aus den neuen Bundesländern, deren Rente bisher bei 1.000,00 € lag, erhalten ab Juli 2024 Bezüge in Höhe von 1.058,86 €.
Mit der sogenannten Angleichungstreppe sollen die Renten in Ost und West angeglichen werden. Eigentlich war die Angleichung der Rentenwerte Ost-West für 2024 geplant. Ein Jahr früher als geplant ist der Rentenwert in Ost- und Westdeutschland bereits seit dem 1. Juli 2023 vereinheitlicht.
Die Rentenanpassung orientiert sich immer an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Insgesamt sind die Löhne 2024 gestiegen, unter anderem, da Gewerkschaften Tariferhöhungen durchgesetzt haben, und wegen der starken Arbeitsmarktlage. Damit übertrifft die Rentenanpassung deutlich die Inflationsrate von 2,8 %.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 wird vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Ebenso auf alle anderen Sozialhilfeleistungen. Hintergrund ist, dass Rente und Sozialleistungen nach verschiedenen Prinzipien funktionieren. Während Renten als Versicherungsleistung eine Art Vorleistung sind, richten sich die Sozialleistungen nach dem aktuellen Bedarf und greifen erst dann, wenn alle anderen Einkommen (wie Rente oder Lohn) erschöpft sind.