Probezeit verlängern

Probezeit verlängern

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Verlängerung einer 6-monatigen Probezeit

In der Regel dauert die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnis 6 Monate. Doch manchmal reicht diese Zeit nicht aus, um einen neuen Arbeitnehmer vollständig zu beurteilen. In Einzelfällen und unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann die Probezeit auch verlängert werden.

Probezeit verlängern mittels Kündigung 

Neben der Probezeit bestehen auch andere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu erproben. Indem das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von bis zu vier Monaten gekündigt wird, entsteht quasi eine verlängerte Probezeit. Daher findet man hier auch den Begriff der “Wartezeitkündigung”.

Nach Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 7. 3. 2002 – 2 AZR 93/01) ist die Verlängerung der Probezeit über eine Kündigung nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausdrücklich zusichert, dass er bei bestandener Probezeit wieder eingestellt wird.

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Aufhebungsvertrag zur Probezeitverlängerung

Eine Probezeitverlängerung ist unter Umständen auch durch einen Aufhebungsvertrag möglich. Der Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag entspricht dann dem Ende der weiteren Probezeit. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag eine bedingte Wiedereinstellungszusage geben.

Im Rahmen der bedingten Wiedereinstellungszusage müssen die fachlichen Anforderungen an den Arbeitnehmer sowie eventuelle Defizite detailliert angegeben werden. Die Bedingungen für die Wiedereinstellung müssen für beide Parteien klar definiert sein.

Kündigungsschutz bei verlängerter Probezeit

Auch bei einer Probezeit von mehr als sechs Monaten findet das Kündigungsschutzgesetz nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit (gemäß § 1 Abs. 1 KSchG) Anwendung. Die besonderen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetz gelten also in jedem Fall, da die sechsmonatige Wartezeit unabhängig von der Probezeit erfüllt ist.

Mögliche Gründe für eine Verlängerung der Probezeit

Krankheit während der Probezeit

Fehlt der neue Mitarbeiter krankheitsbedingt während der Probezeit sehr häufig, haben beide Seiten nicht die Möglichkeit, sich gut kennenzulernen. Dann kann eine einvernehmliche Probezeit-Verlängerung sinnvoll sein.

Unzureichende Leistung

Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit nicht die erwarteten Leistungen erbringt, kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, seine Leistung zu verbessern. Dabei sollte festgehalten werden, welche Bereiche genau sich wie zu verbessern haben, damit aus der verlängerten Probezeit ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis wird.

Weiterbildung oder Schulung

Wenn der Arbeitgeber feststellt, dass der Mitarbeiter zusätzliche Schulungen oder Weiterbildungen benötigt, um die Anforderungen des Jobs zu erfüllen, kann die Probezeit verlängert werden, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, diese Weiterbildungsmaßnahmen abzuschließen. Auch hier sollte so genau wie möglich festgehalten werden, wie die Bedingungen der Weiterbeschäftigung sind. 

Verlängerung einer kürzeren Probezeit

Wird in einem Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten (beispielsweise drei Monate) festgelegt, besteht die Möglichkeit, diese im Nachhinein auf bis zu sechs Monate zu verlängern. Während dieser Zeit gelten die gesetzlichen Probezeit-Kündigungsfristen.

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