Trunkenheitsfahrten gehören zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Häufig gehen sie auf eine Fehleinschätzung des Fahrers zurück, der seinen eigenen Alkoholkonsum – oder dessen Auswirkungen – unterschätzt. Ein paar Gläser Wein am Abend, gemeinsam mit guten Freunden, ein paar Bier beim spannenden Fußballspiel – viele Fahrer fühlen sich dadurch in ihrer Fahrtüchtigkeit nicht wirklich beeinflusst und wagen den Schritt ans Lenkrad. Gerät man nun in eine Polizeikontrolle, kann dies verheerende Folgen haben. Neben einem Bußgeld ist häufig auch der Entzug der Fahrerlaubnis die direkte Folge einer Trunkenheitsfahrt. Schon ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit mit Strafe geahndet werden, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (§ 316, § 315c StGB).
In der Regel lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht bei allen Delikten, die mit Alkohol am Steuer zusammenhängen. Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind gravierend und reichen von Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister über Fahrverbote bis hin zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und Freiheitsstrafen.
Darüber hinaus können auch weitere Rechtsgebiete betroffen sein, etwa wenn es durch den Verlust des Führerscheins zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung kommt. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen, wie etwa Regressforderungen durch die Haftpflichtversicherung, können die Folge von Alkohol am Steuer sein.
Wenn Sie bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt werden, gibt es keine Pflicht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Sinnvoll ist es in den meisten Fällen dennoch – denn neben Bußgeldzahlungen und Punkten in Flensburg können auch der Entzug des Führerscheins und eine MPU die unmittelbare Folge sein.
Spätestens wenn es sich bei der Trunkenheitsfahrt nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine Straftat gemäß § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), kommen Sie um die anwaltliche Beratung kaum mehr herum. Hier gilt es, gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht eine gute Verteidigungsstrategie zu erarbeiten – ansonsten drohen möglicherweise sogar Haftstrafen. Je schwerwiegender der Tatvorwurf, desto dringender sollten Sie also einen Anwalt kontaktieren.
Ein Anwalt lohnt sich in der Regel bei Alkohol am Steuer, insbesondere in folgenden Situationen:
Ein Anwalt lohnt sich definitiv bei Alkohol am Steuer, insbesondere wenn ein Unfall mit Personenschäden oder hohen Sachschäden entstanden ist. In solchen Fällen drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern auch zivilrechtliche Folgen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Auch die Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen (§ 6 PflichtVG), wenn Alkohol im Spiel war. Häufig zahlt sich das frühe Hinzuziehen eines Anwalts aus, da die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen minimiert werden können.
Eine Straftat kann bereits bei 0,3 Promille Alkohol im Blut vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten. § 316 StGB ist zum Beispiel dann anwendbar, wenn Sie in Schlangenlinien fahren oder es zu einem Unfall kommt.
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt immer eine Straftat nach § 316 StGB vor. In diesem Fall drohen empfindliche Strafen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein erfahrener Anwalt kann hier eine entscheidende Rolle spielen, um die rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.
Besonders wichtig ist die anwaltliche Unterstützung, wenn es um den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis geht, da dies zu einer personenbedingten Kündigung führen kann. Droht Ihnen wegen Führerscheinentzug oder Fahrverbot die Kündigung, kann ein Anwalt nicht nur dabei helfen, die verkehrsrechtlichen Konsequenzen abzuwehren, sondern auch prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, und gegebenenfalls dagegen vorgehen. In einigen Fällen wird auch vom Führerscheinentzug abgesehen.
In Einzelfällen kann eine sogenannte Sperrfristverkürzung beantragt oder auf ein Fahrverbot verzichtet werden (§ 69a StGB).
Wenn der Führerscheinentzug oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) droht, ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Eine MPU wird häufig angeordnet:
So hilft Ihnen ein Anwalt bei einer MPU wegen Alkohol am Steuer:
Ein erfahrener Anwalt kann die Chancen auf ein positives MPU-Ergebnis erhöhen und somit die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erleichtern.
Ein Anwalt lohnt sich in der Regel bei Alkohol am Steuer in der Probezeit, da die Konsequenzen in diesem Fall besonders schwerwiegend sind. Für Fahranfänger gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) gemäß § 24c StVG. Verstöße gelten als A-Verstoß. Schon bei geringsten Mengen Alkohol liegt ein A-Verstoß vor, der eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar nach sich zieht. Zudem sind ein Bußgeld von mindestens 250 Euro und ein Punkt in Flensburg zu erwarten.
Ein kompetenter Verkehrsrechtsanwalt kann mögliche Strafmilderungen erwirken, Sie zu einer drohenden MPU-Anordnung beraten und je nach individuellem Fall auch die Chancen auf Erhalt der Fahrerlaubnis verbessern.
Die Kosten für einen Anwalt können sich durch die Vermeidung höherer Strafen und langfristiger Konsequenzen schnell amortisieren. Zudem übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig die Kosten bei fahrlässiger Begehung.
➜ Hinweis: Auch Verfahrenseinstellungen oder mildernde Umstände können erzielt werden, etwa durch tätige Reue, Therapiebereitschaft oder Nachschulungen.
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, muss nicht nur mit dem Verlust des Führerscheins rechnen, sondern hat in der Regel auch eine Geldbuße zu zahlen. Möchten Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer vorgehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten für die anwaltliche Beratung hängen aber auch von der Schwere des Verstoßes ab sowie davon, ob eine gerichtliche Vertretung notwendig wird.
Eine Rechtsschutzversicherung greift nur unter bestimmten Umständen bei Alkohol am Steuer. Ist in der Versicherungspolice eine spezifische Verkehrsrechtsversicherung inkludiert, so stehen die Chancen gut, dass die anwaltliche Beratung wegen Alkohol am Steuer von der Versicherung getragen wird.
Das gilt allerdings nur dann, wenn es sich um ein fahrlässig begangenes Delikt handelt – vorsätzlich begangene Straftaten sind in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen vorsätzlich begangene Straftaten aus. Bei fahrlässigem Verhalten – etwa bei einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG – besteht meist Versicherungsschutz.
➜ Die Kanzlei Hopkins übernimmt selbstverständlich auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.