
Wer im Straßenverkehr die Vorfahrt missachtet, sei es an einer Kreuzung, an einem Stoppschild oder in einer Vorfahrtsstraße, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Vorfahrtsmissachtungen werden mit einem Regelbußgeld zwischen 10,00 € und 170,00 €, einem Punkt im Fahreignungsregister und maximal einem Monat Fahrverbot geahndet. Nur in besonders schweren Fällen führt die Vorfahrtsmissachtung auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Wird die Vorfahrt missachtet, ohne dass es zu einem Unfall oder einer konkreten Gefährdung kommt, bleibt es meist bei einem Verwarnungs- oder Bußgeld zwischen 10,00 und 25,00 €. Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot drohen in diesen Fällen normalerweise nicht.
Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Stand 2025):
Von einer Gefährdung spricht man, wenn durch die Missachtung der Vorfahrt andere Verkehrsteilnehmer konkret in Gefahr gebracht werden – also ausweichen, stark bremsen oder einem Unfall nur knapp entgehen. In diesen Fällen droht ein Regelbußgeld von 100,00 € sowie ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit gilt eine Vorfahrtsmissachtung als A-Verstoß.
Besonders gravierend wird es, wenn das Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos eingestuft wird: Dann kann der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB erfüllt sein, was eine Straftat darstellt. Maßgeblich ist immer das konkrete Verhalten und die Gefahrenlage.
Beispiel:
Ein Autofahrer fährt bei stockendem Verkehr in eine Kreuzung ein und zwingt einen anderen zum plötzlichen Bremsen. Es begeht eine Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung, auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt.
Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Stand 2025):
Kommt es im Zusammenhang mit einer Vorfahrtsmissachtung zu einem Unfall mit Sachschaden, müssen Sie mit einem Regelbußgeld von 120,00 € und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Zusätzlich muss der entstandene Schaden über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden. Im Normalfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Schadenskosten des anderen, stuft jedoch den eigenen Schadenfreiheitsrabatt zurück.
Beispiel:
Ein Autofahrer übersieht beim Einbiegen in eine Vorfahrtsstraße ein herannahendes Fahrzeug. Es kommt zu einem Zusammenstoß, bei dem beide Autos beschädigt werden. Die Polizei stellt eine Vorfahrtsmissachtung fest und verhängt 120,00 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Stand 2025):
Bei besonders schweren Vorfahrtsverstößen kann es neben Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Etwa wenn Sie sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos (§ 315c StGB) verhalten haben oder Ihnen bei einem Unfall mit Personenschaden „fahrlässige Körperverletzung“ (§ 229 StGB) vorgeworfen wird.
Hinzu kommen häufig zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz für Verdienstausfall oder Heilbehandlungskosten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und das Strafverfahren läuft parallel zum Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei schweren Verstößen kann auch der Führerschein entzogen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Schäden, die durch den Unfall bei anderen Verkehrsteilnehmern entstanden sind. Nach einem selbstverschuldeten Unfall, etwa durch Vorfahrtsmissachtung, wird allerdings die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, was deutliche Erhöhungen der Versicherungsbeiträge zur Folge hat.
In gravierenden Fällen, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann die Versicherung sogar die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen. Die Vollkaskoversicherung kommt für eigene Schäden auf, stuft aber ebenfalls zurück.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie jemandem die Vorfahrt genommen und dadurch einen Unfall verursacht haben, sollten Sie die angedrohten Konsequenzen nicht einfach hinnehmen. Lassen Sie den Bußgeldbescheid oder das Schreiben der Polizei beziehungsweise des Gerichts von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Vielleicht ist die Schuldfrage nicht so eindeutig, wie es scheint, und dem anderen Verkehrsteilnehmer ist zumindest eine Teilschuld anzulasten. Es könnten auch Fehler seitens der Behörden vorliegen, beispielsweise bei der Unfallaufnahme oder dem Erlass des Bußgeldbescheids.
Besonders bei Streitigkeiten um die Schadensregulierung, bei unklarer Schuldfrage oder bei Vorfahrtsverstößen mit Unfall ist ein anwaltlicher Rat wertvoll und kann Ihnen nicht nur bares Geld, sondern auch Nerven und Zeit sparen. Lassen Sie daher Ihren Fall von Hopkins Rechtsanwälten prüfen und sich zu den Erfolgschancen eines Einspruchs beraten.