Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Inhalt:

Urlaubsanspruch nach dem Mindesturlaubsgesetz

Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Arbeitnehmern ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Kalenderjahr gewährt werden. Der Arbeitgeber darf diese Vorgabe nicht unterschreiten.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz): § 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag auch mehr Urlaubstage festlegen. Auch aus den Vorgaben eines anwendbaren Tarifvertrags kann sich ein höherer Urlaubsanspruch für Beschäftigte ergeben. Sollten Arbeitnehmer an einer Fortbildung teilnehmen oder Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen diese Tage nicht von den regulären Urlaubstagen abgezogen werden. Die rechtlichen Vorgaben zum Urlaubsanspruch sind grundsätzlich sehr übersichtlich und nachvollziehbar. In der Praxis kommt es dennoch häufig zu Unklarheiten. Nicht selten empfiehlt es sich dann eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei 5-Tage-Woche

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember).

Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einer 6 Tage Woche

Der Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche beträgt 24 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.

Was gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer?

Beschäftigte mit einer für das gesamte Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Diese zusätzlichen freien Tage sind dem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzuzurechnen. Bei einer 5-Tage-Woche haben Schwerbehinderte einen Anspruch auf 25 bezahlte Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche auf 29 bezahlte freie Tage.

Wenn die Schwerbehinderten-Eigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht, weil die Behinderung zum Beispiel erst in der Mitte eines Jahres festgestellt wird, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des restlichen Jahres einen Anspruch auf ein Zwölftel des zusätzlichen Urlaubs.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch ab 50 Jahren

Alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland haben den gleichen Mindesturlaubsanspruch, also auch Mitarbeiter ab dem 50. Lebensjahr. Älteren Beschäftigten gewähren Arbeitgeber in der Praxis häufig mehr Urlaubstage, wenn diese schon länger für das Unternehmen tätig sind. Mehr Urlaub für langjährige oder ältere Mitarbeiter ist alleinige Sache des Arbeitgebers und es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Eine Staffelung der Urlaubstage je nach Lebensalter oder Beschäftigungsdauer findet sich gelegentlich in Tarifverträgen, beispielsweise im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Grundsätzlich haben Teilzeitangestellte denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch ergibt sich nicht aus den geleisteten Arbeitsstunden, sondern aus der Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen. Pro Wochenarbeitstag stehen Teilzeitkräften mindestens vier freie Tage zu. Im Fall einer 5-Tage-Woche wären dies somit 20 Urlaubstage.

Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wieviel Urlaub Ihnen zusteht, zeigt die folgende Tabelle

Arbeitstage pro Woche Mindesturlaub pro Jahr
6-Tage-Woche 24 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch
5-Tage-Woche 20 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch
4-Tage-Woche 16 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch
3-Tage-Woche 12 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch
2-Tage-Woche 8 Tage gesetzlicher Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch in der Elternzeit

In der Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Für jeden vollen Kalendermonat, den Beschäftigte in Elternzeit sind, hat der Arbeitgeber das Recht, den jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel zu kürzen. Wer also ein Jahr lang Elternzeit nehmen möchte, kann seinen kompletten Urlaubsanspruch für das Jahr verlieren.

Urlaubsanspruch bei einem Minijob

Der Urlaubsanspruch eines Minijobbers richtet sich nicht nach den Stunden pro Woche, sondern nach der Anzahl der Tage pro Woche, an denen gearbeitet wird. Eine Aushilfskraft, die wöchentlich beispielsweise an einem Tag acht Stunden im Betrieb arbeitet, hat einen Mindesturlaubsanspruch von vier Tagen pro Kalenderjahr. Ein Minijobber, der an zwei Tagen pro Woche jeweils vier Stunden arbeitet, hat einen Mindesturlaubsanspruch von acht Tagen pro Kalenderjahr. Ein Minijobber, der an vier Tagen pro Woche á zwei Stunden im Einsatz ist, hat einen Mindesturlaubsanspruch von 16 bezahlten Urlaubstagen pro Kalenderjahr.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch wird durch den Mutterschutz nicht berührt. Die Zeit, in der auf Grund eines Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden darf, wird so gewertet, als wäre in der Zeit gearbeitet worden. Wer den Mutterschutz für sich beansprucht und noch Resturlaub aus der Zeit vor Beginn des Beschäftigungsverbotes hat, kann die restlichen Urlaubstage übertragen und mit in das laufende oder das nächste Kalenderjahr nehmen.

Was gilt für Azubis?

Der Mindesturlaub für Azubis ist für minderjährige Auszubildende im Jugendarbeitsschutzgesetz und für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben gelten allerdings nur dann, wenn im Tarifvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Minderjährige ist abhängig vom Alter gestaffelt.

Urlaubsanspruch für Azubis bei einer 6-Tage-Woche

  • unter 16 Jahre mindestens 30 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche
  • unter 17 Jahre mindestens 27 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche
  • unter 18 Jahre mindestens 25 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche
  • ab 18 Jahre mindestens 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche

Urlaubsanspruch für Azubis bei einer 5-Tage-Woche

  • unter 16 Jahre mindestens 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche
  • unter 17 Jahre mindestens 27 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche
  • unter 18 Jahre mindestens 25 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche
  • ab 18 Jahre mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche

Anspruch auf Urlaub in der Probezeit

Beschäftigte dürfen grundsätzlich während der Probezeit Urlaub nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt jedoch, dass der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub erst sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses besteht. Neue Mitarbeiter erwerben für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs

Beispiel: Berechnung des Urlaubsanspruch in der Probezeit

  • Neueinstellung zum: 1. Mai 2024
  • Jährlicher Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag: 30 Tage
  • Urlaubsanspruch in 2024: 8 volle Monate × 1/12 × 30 Tage = 20 Urlaubstage

Beispiel: Urlaubsanspruch in der Probezeit bei Neueinstellung während des Jahres
Urlaubsanspruch berechnen bei Neueinstellung


Auf Grund der Probezeit gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass während der ersten Monate im Betrieb eine Urlaubssperre gilt. Dies ist nicht der Fall. Kündigt der Betrieb während der Probezeit, muss dieser dem gekündigten Beschäftigten dessen Resturlaub gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch mit Geld ausgleichen. Im Zweifelsfall sollten sich Arbeitnehmer anwaltlich zu ihren Rechten beraten lassen.

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Urlaubsanspruch bei Kündigung

Wer nach einer Kündigung noch Anspruch auf Urlaubstage hat, muss diese noch nehmen. Nur wenn es zeitlich nicht möglich ist oder nicht mehr gewährt werden kann, muss der Arbeitgeber den restlichen Urlaub auszahlen. Nach aktueller Rechtsprechung, kann der Resturlaub nicht verfallen.

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