Urlaubsanspruch in Teilzeit

Urlaubsanspruch in Teilzeit

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Alles was Sie über Urlaubsanspruch in Teilzeit wissen müssen

Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch hängt nicht von den geleisteten Arbeitsstunden ab, sondern von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Wie ist der Urlaubsanspruch in Teilzeit geregelt?

  • Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit wird auf Grundlage der Arbeitstage pro Woche berechnet und nicht auf Basis der Arbeitsstunden pro Tag.
  • Bei einer Sechs-Tage-Woche liegt der Mindestanspruch bei 24 Urlaubstagen, bei einer Fünf-Tage-Woche bei 20 Urlaubstagen, bei einer Vier-Tage-Woche bei 16 Urlaubstagen usw. – unabhängig davon, wie viele Stunden pro Tag gearbeitet wird.
  • Der Urlaubsanspruch wird immer auf Basis der vereinbarten Arbeitstage und nicht auf Grundlage der vereinbarten Arbeitszeit berechnet.
Berechnung des Urlaubsanspruchs in Teilzeit
Berechnung des Urlaubsanspruchs in Teilzeit (bei regelmäßiger Arbeitszeit)

Regelmäßige Arbeitszeiten

Wenn Teilzeitmitarbeiter weniger Tage pro Woche arbeiten, kann der Urlaubsanspruch anhand der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und dem Mindesturlaub von vier Wochen berechnet werden.

Wenn der Urlaubsanspruch über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegt und die Mitarbeiter an regelmäßigen Tagen in der Woche arbeiten, kann die Formel: Urlaubstage im Jahr geteilt durch Arbeitstage pro Woche, multipliziert mit den tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche, angewendet werden.

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten in der Teilzeit sollte der Urlaubsanspruch auf das ganze Jahr bezogen berechnet werden. In den meisten Unternehmen sind etwa 260 Werktagen im Jahr üblich.

Vereinbarte Urlaubstage, geteilt durch die Jahreswerktage des Unternehmens, multipliziert mit den tatsächlich gearbeiteten Tagen im Jahr, ergibt den Urlaubsanspruch bei Teilzeit.

Sollte das Ergebnis keine vollen Urlaubstage ergeben, darf der Urlaubsanspruch aufgerundet beziehungsweise abgerundet werden. Allerdings besteht bei abgerundeten Urlaubstagen Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich.

Sie haben eine Frage zum Thema Urlaubsrecht? Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

Beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit darf der bereits erworbene Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es diskriminierend, bereits erworbenen Urlaubsanspruch wieder zu kürzen. Wenn ein Arbeitnehmer unterjährig in ein Teilzeitmodell wechselt, muss der Urlaubsanspruch für beide Zeitabschnitte separat berechnet werden.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Die Kündigung einer Teilzeitstelle kann sich auch auf den Urlaubsanspruch auswirken. Entscheidend ist dabei, ob die Kündigung in die erste oder zweite Jahreshälfte fällt. Wird die Kündigung bis zum 30. Juni ausgesprochen, entsteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Die Menge der Urlaubstage entspricht einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Wenn die Kündigung zum 1. Juli oder später im 2. Halbjahr wirksam wird und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Für den vertraglich vereinbarten Mehrurlaub ist es wichtig, was im Arbeitsvertrag beziehungsweise im Tarifvertrag geregelt ist. 

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