
Nicht nur unsere Mandanten, sondern auch zahlreiche User auf Portalen wie Reddit oder gutefrage.net möchten wissen, ob sie das Abfindungsangebot ihres Arbeitgebers annehmen sollten.

Ob die Annahme eines Abfindungsangebots im individuellen Fall sinnvoll ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Eine arbeitsrechtliche Beratung kann Klarheit schaffen und über folgende Fragen Klärung schaffen:
Da Angestellte in Deutschland im Allgemeinen nur schwer zu kündigen sind, bieten viele Arbeitgeber, die sich von Angestellten trennen möchten, oft die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mittels eines Aufhebungsvertrages in Kombination mit freiwilliger Zahlung einer Abfindung an. So minimiert der Arbeitgeber das Risiko eines oft kostspieligen Rechtsstreits.
Fairness bei einer Abfindung bemisst sich nicht allein an der absoluten Höhe der Summe, sondern daran, wie gut das Angebot zu den individuellen Umständen passt. Eine grobe Orientierung gibt die sogenannte Abfindungs-Faustformel: Danach sollte die Abfindungshöhe mindestens 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr, das Sie im Unternehmen gearbeitet haben, betragen. Eine bessere Einschätzung und eine Spanne der möglichen Abfindung erhalten Sie mit dem Hopkins-Abfindungsrechner.
Ob das Abfindungsangebot fair ist, hängt auch damit zusammen, ob die Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder neben einer Kündigung angeboten wird. Außerdem spielt der Beendigungsgrund eine Rolle. So ist zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung die Wahrscheinlichkeit höher, eine Abfindung zu erhalten, als bei einer verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung.
Auch andere Faktoren wie Alter, Arbeitsvertrag oder besonderer Kündigungsschutz müssen in die Bewertung, ob eine Abfindung fair ist, miteinfließen. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, etwa Schwerbehinderte, haben oft eine bessere Verhandlungsposition, wodurch höhere Abfindungen gerechtfertigt sein können.
Ein Abfindungsangebot ist nur dann fair, wenn es mit klaren Bedingungen verbunden ist. Der Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag sollte keine unzumutbaren Verzichtserklärungen enthalten und transparent darlegen, was mit eventuellen Ansprüchen passiert.
Der Verhandlungsspielraum hängt stark vom Einzelfall ab. Wir bei Hopkins machen immer wieder die Erfahrung, dass Arbeitgeber mit einem relativ niedrigen Anfangsangebot ansetzen und auf Konfliktscheuheit oder Unwissenheit der Rechtslage bei den Betroffenen setzen. Hier besteht meistens Spielraum nach oben, besonders wenn der Arbeitnehmer gute Argumente für eine höhere Abfindung vorbringen kann, zum Beispiel langjährige Betriebszugehörigkeit oder einen besonderen Kündigungsschutz.
Auch das Verhandeln über Zusatzleistungen, zum Beispiel eine bezahlte Freistellung, den Umgang mit verbleibenden Urlaubsansprüchen oder ein sehr gutes Arbeitszeugnis, gehört zum Verhandlungsspielraum. Daher berücksichtigen die Anwälte und Fachanwälte der Kanzlei Hopkins auch immer die persönliche Präferenz unserer Mandanten in Abfindungsverhandlungen und zeigen transparent die möglichen Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen auf.
Eine Ablehnung des Angebots kann sich durchaus lohnen, vor allem wenn bei der Abfindungshöhe Spielraum nach oben ist. Wichtig ist, dass die Verhandlungen respektvoll und gut begründet geführt werden, um das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten. Wenn Ihnen selbst die Verhandlungen der Abfindungen zu zeit- und nervenaufwendig sind, lohnt sich die anwaltliche Vertretung.
Tipp: Bevor Sie die Abfindung ablehnen oder annehmen, sollten Sie das Angebot in jedem Fall durch die Kanzlei Hopkins einschätzen lassen.
Wer das Abfindungsangebot ausschlägt, riskiert möglicherweise auch einige Nachteile. Dabei kommt es jedoch auf die genaue Situation sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers an.