
Wann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit?
Auch wenn der tägliche Weg vom Wohnort zum festen Arbeitsplatz nicht als Arbeitszeit gilt, können unter bestimmten Umständen Wegezeiten zum Kunden, Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers oder zwischen Arbeitsplätzen als Arbeitszeit zählen. Ob ein Zeitraum als Arbeitszeit gilt, ist wichtig, da davon abhängt, ob diese Zeit vom Arbeitgeber vergütet werden muss.
Gilt meine Fahrzeit zur Arbeit als Arbeitszeit?
Der normale Weg von Ihrem Wohnort zum festen arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsplatz zählt nicht als Arbeitszeit. Denn die regelmäßige Arbeitsleistung ist eine Bringschuld, das heißt, dass die geschuldete Arbeitsleistung grundsätzlich am Betriebssitz des Arbeitgebers erfüllt werden muss (BAG, Urteil vom 18.10.2012 – Az. 6 AZR 86/11). Die Fahrzeit zur Arbeit wird als private Angelegenheit betrachtet und muss von Ihrem Arbeitgeber nicht vergütet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, bei denen die Wegezeit zur Arbeitszeit gerechnet werden kann.
EuGH-Urteil: Für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz gilt Fahrzeit als Arbeitszeit
Wenn Sie als Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsplatz haben oder im Außendienst tätig sind, kann die Situation anders aussehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 10.09.2015 (Az. C-266/14) entschieden, dass für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz die Fahrzeit zwischen Wohnort und dem ersten sowie dem letzten Kunden des Tages als Arbeitszeit gilt.
Im Idealfall sollte diese Regelung im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um Missverständnissen vorzubeugen.
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Wann zählt die Fahrzeit zur Arbeitszeit?
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Ihre Wegezeit als Arbeitszeit angerechnet werden kann.
Zu den häufigsten Fällen gehören:
- Außendienstmitarbeiter: Wenn Sie im Außendienst tätig sind und direkt von Ihrem Wohnort zum ersten Kunden reisen, zählt diese Zeit in der Regel als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 22.04.2009 (Az. 5 AZR 292/08) bestätigt, dass Wegezeiten von Außendienstmitarbeitern zwischen Wohnort und erstem sowie letztem Kunden vergütungspflichtig sind.
- Dienstreisen: Fahrten zu Kunden oder anderen Arbeitsplätzen, die Ihr Arbeitgeber anordnet, gelten normalerweise als Arbeitszeit.
- Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen: Wenn Sie während Ihres Arbeitstages zwischen verschiedenen Einsatzorten reisen müssen, zählt diese Fahrzeit zur Arbeitszeit.
- Bereitschaftsdienst: In manchen Fällen kann auch die Fahrzeit während eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gelten.
Gehört bei Handwerkern die Fahrzeit zur Arbeitszeit?
Bei Handwerkern kann die Fahrzeit in bestimmten Fällen zur Arbeitszeit gehören. Dies gilt insbesondere für Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden oder zur ersten Baustelle sowie für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen innerhalb von einem Arbeitstag. Die genaue Regelung kann je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren und sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung klar festgelegt sein.
Ist die Fahrzeit in der ambulanten Pflege Arbeitszeit?
In der ambulanten Pflege gilt die Fahrzeit zwischen den Patienten in der Regel als Arbeitszeit. Dies basiert auf dem Prinzip, dass die Pflegekräfte während dieser Stunden im Dienst des Arbeitgebers stehen und nicht frei über ihre Zeit verfügen können. Auch die erste Fahrt vom Wohnort zum ersten Patienten und die letzte Fahrt vom letzten Patienten zum Wohnort können als Arbeitszeit gelten, insbesondere wenn die Pflegekraft keinen festen Arbeitsplatz hat.
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Ist die Fahrzeit zu einer Fortbildung Arbeitszeit?
Die Frage, ob die Fahrzeit zu einer Fortbildung als Arbeitszeit gilt, ist im deutschen Arbeitsrecht nicht eindeutig geregelt. Sie kann als Arbeitszeit gelten, wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt wurde und im Interesse des Unternehmens stattfindet.
In diesem Fall wird die Fortbildung als dienstliche Verpflichtung angesehen, und die Fahrzeit dorthin kann wie eine Dienstreise behandelt werden. Allerdings kann es hier Unterschiede in der Handhabung geben, je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Wenn die Fortbildung freiwillig und im eigenen Interesse des Arbeitnehmers erfolgt, wird die Fahrzeit in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Die genauen Regelungen hängen oft von Ihren individuellen Verträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Es lohnt sich also, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, können Sie immer eine individuelle Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
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Wie muss die Fahrzeit vergütet werden?
Wenn Ihre Fahrtzeit als Arbeitszeit anerkannt wird, stellt sich die Frage der Vergütung. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, was die Situation für Arbeitnehmer oft unübersichtlich macht:
- Reguläre Vergütung:
In vielen Fällen wird die Fahrzeit wie normale Arbeitszeit vergütet, also mit Ihrem regulären Stundensatz. Dies gilt besonders, wenn Sie während der Fahrt aktiv für Ihren Arbeitgeber tätig sind. - Reduzierter Satz:
Manche Arbeitgeber zahlen für Fahrzeiten einen reduzierten Satz pro Stunde, der jedoch nicht unter dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Diese Praxis ist umstritten und kann im Einzelfall rechtlich anfechtbar sein. - Dienstreisen:
Bei Dienstreisen gibt es oft spezielle Regelungen zur Vergütung von Reisezeiten. Die Vergütung kann je nach Transportmittel (Auto, Bahn, Flugzeug) variieren. - Branchenspezifische Regelungen:
In einigen Branchen, wie etwa im Baugewerbe, gibt es tarifvertragliche Regelungen zur Vergütung von Wegezeiten, die von den allgemeinen Grundsätzen abweichen können.
➜ Hinweis: Achten Sie dabei besonders darauf, wie Überstunden durch Fahrzeiten gehandhabt werden und ob es Unterschiede in der Vergütung gibt, je nachdem, ob die Fahrzeit innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt.
So helfen Ihnen unsere Anwälte und Rechtsexperten weiter
Wenn Sie als Arbeitnehmer unsicher sind, ob Ihre Fahrtzeit als Arbeitszeit angerechnet werden sollte, oder wenn Sie Fragen zur Vergütung Ihrer Wegezeiten haben, kann ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihre individuelle Situation analysieren, bewerten und prüfen, ob Ihre Fahrzeiten als Arbeitszeit gelten sollten, Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen und Ihre Rechte im Streitfall vor Gericht vertreten.



