Reisezeit ist Arbeitszeit – Mythos oder Wahrheit?

Reisezeit ist Arbeitszeit – Mythos oder Wahrheit?

Inhalt:

Die Frage, ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt oder nicht, beschäftigt viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei geht es um die Frage, ob die Zeit, die ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem Geschäftstermin verbringt, als Arbeitszeit gewertet werden kann.

Je nachdem, ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, muss diese Zeit vergütet werden und verändert sich der versicherungsrechtliche Status.

Unterschiede zwischen Dienstreise und Arbeitsweg

Dienstreise

Bei Mitarbeitern mit einem festen Arbeitsort setzt eine Dienstreise voraus, dass sie an einem anderen Ort für die Firma tätig sind und eine gewisse räumliche Distanz überwunden werden muss. Es gibt keine einheitliche Regelung darüber, ab welcher Entfernung genau von einer Dienstreise gesprochen werden kann. Kürzere Wege können als Dienstwege gezählt werden.

Arbeitswege

Arbeitswege sind die Wege, die ein Arbeitnehmer regelmäßig von seinem Wohnort zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, die nicht an einer festen Arbeitsstätte arbeiten, wie etwa Mitarbeiter im Außendienst oder Kraftfahrer. Für sie fallen die zurückgelegten Strecken immer unter Arbeitszeit.

Bei rechtlichen Problemen empfehlen wir Ihnen unsere Online-Fallprüfung

Reisezeit als Arbeitszeit

Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit, wenn der Vorgesetzte anordnet, dass während der Beförderung mit einem Verkehrsmittel Aufgaben erledigt werden müssen. Auch das angeordnete Führen eines Fahrzeugs zählt als Reisezeit.

Beanspruchungstheorie

Die Rechtsprechung entscheidet nach der sogenannten Beanspruchungstheorie, ob die reine Reisezeit einer Dienstreise als Arbeitszeit zu werten ist oder nicht. Die Reisezeit gilt dann als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter unterwegs ausreichend beansprucht wird, um eine Einordnung als Arbeitszeit zu rechtfertigen. Hierfür ist zum einen die Anweisung des Chefs entscheidend, wie die Zeit zu nutzen ist. Zum anderen spielt auch die Wahl des Verkehrsmittels eine Rolle.

Beispiele für die Unterscheidung zwischen Reise- und Arbeitszeit

  • Anreise per Zug zu einer Fachmesse und währenddessen muss eine Präsentation vorbereitet werden. → Dann ist die Reisezeit Arbeitszeit.
  • Fahrt zu einer Tagung im Firmenwagen, der selbst gefahren wird. → Dann ist die Reisezeit Arbeitszeit.
  • Hin- und Rückreise zu einem Seminar in einer anderen Stadt, währenddessen darf entspannt und Musik gehört werden. → Dann ist Reisezeit keine Arbeitszeit.


Konsequenzen

Pausen nach Arbeitszeitgesetz

Pausen entsprechend dem Arbeitszeitgesetz müssen eingehalten werden, wenn die Reisezeit Arbeitszeit ist.

Unfälle während der Geschäftsreise

Wenn während einer Dienstreise Unfälle auftreten, gelten diese in der Regel als Arbeitsunfall oder Wegeunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann nicht, wenn es sich um private Tätigkeiten während der Reise handelt, beispielsweise Schlafen oder Essen.

Freizeitausgleich

Es besteht Anspruch auf Freizeitausgleich oder Auszahlung von Überstunden, sollte durch eine geschäftliche Reise Überstunden entstehen. Die genaue Regelung findet sich zumeist im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Lohn während der Reisezeit

Wenn die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.

Sie benötigen rechtliche Hilfe? Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre Ansprüche. Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Mehr zum Thema

Arbeitszeit