Fahren ohne Zulassung

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Fahren ohne Zulassung: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? 

Das Fahren ohne Zulassung ist in Deutschland grundsätzlich verboten und stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer ein Fahrzeug führt, das nicht ordnungsgemäß zugelassen ist, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. 

Zudem besteht bei fehlender Zulassung oft auch kein gültiger Versicherungsschutz gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG). In diesem Fall (also beim Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherung) liegt sogar eine Straftat vor. 

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Konsequenzen beim Fahren ohne Zulassung

Ordnungswidrigkeit: Fahren ohne Zulassung

Im Regelfall drohen beim Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld von 70,00 €, ein Punkt in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Wird dabei zudem ein ungültiges oder kein Nummernschild geführt, erhöht sich das Bußgeld auf 80,00 €. Das Fahren ohne Zulassung allein führt jedoch nicht zu einer Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe.  

Straftat: Fahren ohne Versicherungsschutz

Eine Straftat liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne gültigen Versicherungsschutz fährt. Dies ist nach § 6 PflVG strafbar und kann mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Vorsatz besteht, beispielsweise wenn bewusst ein Stilllegungsbescheid ignoriert wird oder das Fahrzeug trotz fehlender Versicherung in Betrieb genommen wird. 

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Wann ist das Fahren ohne Zulassung eine Straftat und wann eine Ordnungswidrigkeit? 

  • Eine Ordnungswidrigkeit liegt beispielsweise vor, wenn die Zulassung abgelaufen ist, das Fahrzeug nach einem Umzug nicht umgemeldet wurde oder eine Wintersaison-Abmeldung nicht berücksichtigt wurde und das Fahrzeug trotzdem gefahren wird.
  • Eine Straftat liegt vor, wenn das Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren wird, etwa wenn ein Stilllegungsbescheid mit Kenntnis des Fahrers vorliegt und dieser dennoch fährt.
Fahren ohne Zulassung: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? 
Fahren ohne Zulassung: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? 

Rechtliche Konsequenzen des Fahrens ohne Zulassung

  • Für das einfache Fahren ohne Zulassung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro vor; bei Verwendung eines ungültigen Kennzeichens sind es 80 Euro.
  • Das Fahren ohne Versicherungsschutz zieht neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch Punkte im Fahreignungsregister nach sich.
  • Bei einem Unfall haftet der Fahrer persönlich, und auch die gegnerische Versicherung kann Regressansprüche geltend machen.
  • Eintragungen in das Führungszeugnis erfolgen erst bei Freiheitsstrafen oder Geldstrafen über 90 Tagessätze.

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Ausnahmen von der Zulassungspflicht

Zulassungsfahrten

Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (z. B. zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung oder Werkstatt) sind erlaubt, sofern bereits amtliche Kennzeichen zugeteilt sind, sich die Fahrt im zuständigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk abspielt und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorliegt.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können für Überführungs- oder Probefahrten beantragt werden und sind fünf Tage gültig.

Besondere Fahrzeuge

Bestimmte Fahrzeuge, wie etwa einige Arbeitsmaschinen oder Elektrokleinstfahrzeuge, sind von der Zulassungspflicht ausgenommen und dürfen ohne Zulassung im Straßenverkehr genutzt werden.

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Rechtliche Möglichkeiten nach einer Fahrt ohne Zulassung

Wer beim Fahren ohne Zulassung erwischt wurde, sollte keine vorschnellen Angaben machen. Eine Prüfung des Falls durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, Fehler im Ablauf oder mildernde Umstände zu erkennen. Liegen Anhaltspunkte für fahrlässiges statt vorsätzlichem Verhalten vor, kann dies die Strafe erheblich mindern.

Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann bei unklaren Sachverhalten oder formalen Fehlern des Bescheides helfen, eine mildere Sanktion oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Bei drohenden strafrechtlichen Konsequenzen, wie einer Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, sollte dringend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um eine angemessene Verteidigung sicherzustellen. Auch bei einem (drohenden) Führerscheinentzug empfiehlt sich professionelle Unterstützung.

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