
Das Fahren ohne Zulassung ist in Deutschland grundsätzlich verboten und stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer ein Fahrzeug führt, das nicht ordnungsgemäß zugelassen ist, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Zudem besteht bei fehlender Zulassung oft auch kein gültiger Versicherungsschutz gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG). In diesem Fall (also beim Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherung) liegt sogar eine Straftat vor.
Im Regelfall drohen beim Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld von 70,00 €, ein Punkt in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Wird dabei zudem ein ungültiges oder kein Nummernschild geführt, erhöht sich das Bußgeld auf 80,00 €. Das Fahren ohne Zulassung allein führt jedoch nicht zu einer Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe.
Eine Straftat liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne gültigen Versicherungsschutz fährt. Dies ist nach § 6 PflVG strafbar und kann mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Voraussetzung ist, dass dadurch ein Vorsatz besteht, beispielsweise wenn bewusst ein Stilllegungsbescheid ignoriert wird oder das Fahrzeug trotz fehlender Versicherung in Betrieb genommen wird.

Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (z. B. zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung oder Werkstatt) sind erlaubt, sofern bereits amtliche Kennzeichen zugeteilt sind, sich die Fahrt im zuständigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk abspielt und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorliegt.
Kurzzeitkennzeichen können für Überführungs- oder Probefahrten beantragt werden und sind fünf Tage gültig.
Bestimmte Fahrzeuge, wie etwa einige Arbeitsmaschinen oder Elektrokleinstfahrzeuge, sind von der Zulassungspflicht ausgenommen und dürfen ohne Zulassung im Straßenverkehr genutzt werden.
Wer beim Fahren ohne Zulassung erwischt wurde, sollte keine vorschnellen Angaben machen. Eine Prüfung des Falls durch einen spezialisierten Anwalt kann helfen, Fehler im Ablauf oder mildernde Umstände zu erkennen. Liegen Anhaltspunkte für fahrlässiges statt vorsätzlichem Verhalten vor, kann dies die Strafe erheblich mindern.
Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann bei unklaren Sachverhalten oder formalen Fehlern des Bescheides helfen, eine mildere Sanktion oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Bei drohenden strafrechtlichen Konsequenzen, wie einer Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz, sollte dringend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um eine angemessene Verteidigung sicherzustellen. Auch bei einem (drohenden) Führerscheinentzug empfiehlt sich professionelle Unterstützung.