Erbauseinandersetzung: die Erbengemeinschaft auflösen

Erbauseinandersetzung: die Erbengemeinschaft auflösen

Inhalt:

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Eine Erbauseinandersetzung ist ein Prozess, der erforderlich wird, wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt. Dabei geht es um die Verteilung des gesamten Nachlass unter den Erben. Die Erbengemeinschaft ist erst aufgelöst, wenn das Erbe auseinandergesetzt ist.

Die Erbauseinandersetzung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden und hängt davon ab, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Optionen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung im Voraus im Klaren zu sein. Dadurch kann vermieden werden, dass es zu Meinungsverschiedenheiten oder Verzögerungen kommt, wenn es darum geht, das Vermögen eines Verstorbenen aufzuteilen.

Erbauseinandersetzung mit Testament

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, wird das Vermögen gemäß den darin enthaltenen Anweisungen aufgeteilt. Die Aufteilung kann jedoch auch auf andere Art und Weise vereinbart werden, sofern alle Erben damit einverstanden sind. Führt das Testament lediglich die Miterben und die jeweilige Erbquote an, kann mittels eines Erbauseinandersetzungsvertrag die Aufteilung und der Übergang des Nachlass vereinbart werden.  

Erbauseinandersetzung ohne Testament

Wenn es kein Testament gibt, geht die Aufteilung des Vermögens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vonstatten. Die Verteilung des Vermögens kann in diesem Fall jedoch komplexer sein, da es nicht immer einfach ist, alle Erben zu ermitteln oder zu identifizieren. Es kann auch zu Streitigkeiten unter den Erben kommen, die die Aufteilung des Vermögens weiter verzögern.

Streit bei der Erbauseinandersetzung

Kommt es unter den Miterben zu keiner Einigung, was leider recht häufig der Fall ist, kann das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben die Teilung vermitteln. Falls es auch hierbei nicht zu einer Einigung kommt, bleibt nur noch der Prozessweg offen. Ein Miterbe kann einen Teilungsplan aufstellen und die übrigen Miterben auf Durchführung der Teilung verklagen. Da derartige Verfahren oft jahrelang andauern, kann an dieser Stelle nur nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein klares und rechtlich einwandfreies Testament die Erben vor derartigem Streit und Mühen bewahren kann.

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Kosten der Erbauseinandersetzung

Die Kosten einer Erbauseinandersetzung können sehr unterschiedlich sein. Wenn die Erben sich einig sind, können die Kosten minimal sein. Wenn jedoch ein Gericht eingeschaltet werden muss, können die Kosten sehr hoch sein.

Wer trägt die Kosten der Erbauseinandersetzung?

Wie auch andere Kosten der Nachlassabwicklung können die Kosten für die Erbauseinandersetzung oft mit der Erbmasse verrechnet werden. In diesem Fall werden die Auseinandersetzungskosten als Passiva im Nachlassverzeichnis angeführt. 

Steuerliche Aspekte der Auseinandersetzung

Aus steuerlicher Sicht ist zu beachten, dass eine Erbauseinandersetzung erhebliche einkommensteuerrechtliche Folgen haben kann. Besonders bei der Erbschaft von Unternehmen oder Unternehmensanteilen können die Auseinandersetzungsverträge sehr komplex sein.

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Erbauseinandersetzungsvertrag

Der Erbauseinandersetzungsvertrag bildet den Abschluss der Erbauseinandersetzung. Obwohl es keine festen Formvorgaben gibt, empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich festzuhalten. Sobald der Erbauseinandersetzungsvertrag wirksam geschlossen wurde, von allen Miterben anerkannt und der Nachlass verteilt wurde, ist die Erbengemeinschaft aufgelöst.

In der Regel ist der Abschluss ohne Notar möglich. Falls zum Nachlass eine Immobilie oder eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gehört, ist eine notarielle Beurkundung des Auseinandersetzungsvertrages erforderlich.

Der Erbauseinandersetzungsvertrag beinhaltet 

  • den Namen des Erblassers,
  • den Namen der Erben, 
  • den jeweiligen Erbteil der Erben (beispielsweise ¼ Erbteil),
  • das Nachlassverzeichnis mit Schulden und Vermögen,
  • die Auseinandersetzungsvereinbarung (so spezifisch und eindeutig wie möglich formuliert, welcher Erbe, welchen Teil des Nachlass, wann erhält und unter welchen Bedingungen),
  • das Datum der Übergabe und das Datum der Verrechnung,
  • die Verzichtserklärung über weitere Forderungen,
  • die Vollmacht (beispielsweise für die Auflösung eines Bankkontos),
  • sowie Ort, Datum und Unterschrift der Erben.

Wie lange dauert eine Erbauseinandersetzung?

Die Dauer einer Erbauseinandersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Erben sich einig sind, kann die Erbauseinandersetzung schnell abgeschlossen werden. Wenn jedoch ein Gericht eingeschaltet werden muss, kann die Erbauseinandersetzung mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Anwalt für Erbauseinandersetzung

Wenn Sie vor einer Erbauseinandersetzung stehen, kann ein Anwalt für Erbrecht Ihnen helfen, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Er kann Sie bei der Erstellung eines Testaments und der Planung Ihres Nachlasses unterstützen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. In einer Erbstreitigkeit kann er vermitteln und eine außergerichtliche Einigung erzielen, um teure Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Ein Anwalt kann auch in komplexen Fällen wie internationalen Erbfällen oder Streitigkeiten um große Vermögen helfen. Kurz gesagt, ein Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner in allen Fragen rund um das Erbrecht.

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