
Teilzeitbeschäftigte haben eine reduzierte Arbeitszeit mit einem Stundensatz, der unter der Regelarbeitszeit liegt. Die Regelarbeitszeit beträgt in vielen Unternehmen 40 Stunden in der Woche, kann aber gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag abweichen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz wird als Vergleich zur Teilzeit die Vollzeit herangezogen, also die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Auch der Durchschnitt der regelmäßigen monatlichen oder sogar jährlichen Arbeitszeit kann in bestimmten Sonderfällen zur Abgrenzung zwischen Teilzeit- und Vollzeit dienen, beispielsweise wenn die wöchentliche Arbeitszeit unregelmäßig ist (beispielsweise im Schichtdienst).
Fehlen vergleichbare Vollzeitkräfte, so kann ein anwendbarer Tarifvertrag herangezogen werden. Gibt es weder vergleichbare Vollzeitarbeitskräfte noch einen entsprechenden Tarifvertrag, fallen unter Teilzeitarbeit Arbeitszeiten, die unter der regelmäßigen branchenüblichen Vollzeit-Arbeitszeit liegen. Das heißt, als Teilzeit gilt nicht eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden, sondern die Arbeitszeit, die im Vergleich kürzer ist als die Vollzeitarbeitszeit.
Bei Teilzeitarbeit liegt die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt bei knapp 19 Stunden pro Woche (Stand 2025).
In einem Betrieb mit einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden gilt eine 35-Stunden-Woche als Teilzeitarbeitsverhältnis. Liegt die betriebliche Regelarbeitszeit aber bei 35 Stunden wöchentlich, handelt es sich bei einer 35-Stunden-Woche um Vollzeit.
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Arbeitsstunden in Ihrem Fall einer Teilzeitstelle entsprechen, können Sie dies aus der Tabelle ablesen:
Wer in Teilzeit arbeitet, darf ohne sachlichen Grund nicht aufgrund der Teilzeitbeschäftigung benachteiligt werden. Es gilt auch hier das Diskriminierungsverbot nach § 4 TzBfG.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Entscheidend ist allein die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl pro Tag.
Wer als Teilzeitkraft an allen regulären Arbeitstagen des Unternehmens arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie die Vollzeitbeschäftigten. Wird jedoch nur an weniger Tagen pro Woche gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs erfolgt nach einer einfachen Formel:
Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Wochenarbeitstage Vollzeit × Wochenarbeitstage Teilzeit = Urlaubsanspruch in Teilzeit
Wenn Sie beispielsweise in einem Betrieb mit einer 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaubsanspruch arbeiten und in Teilzeit an vier der fünf Tage arbeiten, dann stehen Ihnen 24 Urlaubstage zu.
30 ÷ 5 × 4 = 24
Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Es gibt zwei Formen der Teilzeit:
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit gilt für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt. Es spielt also keine Rolle, ob Sie in einer bestimmten Lebensphase (etwa zur Kinderbetreuung oder zur Pflege von Angehörigen) weniger arbeiten möchten. Sie können den Antrag auf Teilzeit ohne besondere Begründung stellen.
Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Teilzeit nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Diese Gründe müssen von erheblichem Gewicht sein und konkret dargelegt werden. Pauschale Ablehnungen reichen nicht aus.
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten arbeiten in Deutschland relativ viele Arbeitnehmer in Teilzeit: 29 % der deutschen Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit, in der Europäischen Union sind es Stand 2024 knapp 18 %.

Besonders häufig arbeiten in Deutschland Frauen in Teilzeit. Laut Mikrozensus 2025 arbeiten ca. 43 % der Frauen in Teilzeit, aber nur 7 % der Männer. Bei Müttern und Vätern verstärkt sich diese Tendenz: Frauen waren dabei mehr als viermal so häufig in Teilzeit tätig wie Männer. Während mehr als zwei Drittel der Mütter (67,5 %) Teilzeit arbeiteten, traf dies nur auf gut jeden zwanzigsten Vater (4 %) zu.
Die Entscheidung, in Teilzeit zu arbeiten, ist immer individuell. Statistisch lassen sich jedoch bei Männern und Frauen unterschiedliche Beweggründe für die Arbeit in Teilzeit feststellen.
