Arbeiten trotz Krankschreibung?

Arbeiten trotz Krankschreibung?

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Krankschreibung im Arbeitsrecht 

Die rechtliche Grundlage für die Krankschreibung und die damit verbundenen Regelungen findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin einen Anspruch auf Lohn haben.  Dort ist unter anderem festgelegt, dass der Lohn bis zu sechs Wochen fortgezahlt wird, wenn eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorliegt.

Was passiert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Da die Krankschreibung kein Arbeitsverbot darstellt, ist es grundsätzlich erlaubt, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen – jedoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten.

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Muss man sich gesund schreiben lassen?

Angestellte müssen keine „Gesundschreibung“ bei ihrem Arbeitgeber abgeben, wenn sie trotz der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder arbeiten können und wollen. Empfehlenswert ist es aber, den Vorgesetzten oder die Personalabteilung darüber zu informieren, dass man wieder arbeitet.

Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Arbeitnehmer, die während einer Krankschreibung arbeiten gehen sind weiterhin versichert, sowohl krankenversichert, als auch  unfallversichert. Im Falle eines Unfalls oder einer Verschlimmerung der Krankheit sind Arbeitnehmer also geschützt sind. Wenn ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeitet, kann dies allerdings Auswirkungen auf das Krankengeld haben. Denn das vorzeitig erhaltene Krankengeld muss anteilig zurückgezahlt werden, wenn während der Krankschreibung gearbeitet wird.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich trotz einer Krankschreibung arbeite?

Arbeitgeber dürfen von krankgeschriebene Mitarbeiter nicht verlangen, dass diese Arbeiten. Zwingt oder überredet er sie dennoch, trotz der Krankschreibung zu arbeiten, verletzt er seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und gefährdet die Gesundheit des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, krankgemeldete Mitarbeiter, die trotz dessen zur Arbeit kommen, nach Hause zu schicken.

Kann ich trotz der Krankschreibung, in meinem Nebenjob arbeiten?

Nebentätigkeiten während der Krankheit sind grundsätzlich erlaubt. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass diese Tätigkeiten den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen. Wenn zum Beispiel eine Dachdeckerin aufgrund eines Beinbruchs arbeitsunfähig ist, kann sie einem Nebenjob als Schriftstellerin nachgehen.

Gefährdet oder verzögert die Nebentätigkeit die Genesung, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen: im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung. So beurteilte das Landesarbeitsgericht Köln eine Kündigung als gerechtfertigt, nachdem ein krankgeschriebener Arbeitnehmer seiner Nebenbeschäftigung als DJ nachgegangen war und währenddessen sogar Alkohol konsumierte (Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 4192/13).

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