Landesarbeitsgericht Köln

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Kontakt

Telefonnummer:
(0221) 7740-0

Adresse

Blumenthalstraße 33
50670
Köln

Zuständigkeit

Dieses Landesarbeitsgericht ist ein Arbeitsgericht in zweiter Instanz und neben dem Landesarbeitsgericht Hamm und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Landesarbeitsgericht Köln

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