Fahrverbote werden in Deutschland bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt, wie beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss, qualifizierten Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h innerorts* oder um mehr als 40 km/h außerorts*. Die Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog legen fest, wann ein Fahrverbot droht und wie lange es dauert.
In der Regel werden Fahrverbote für einen Zeitraum von einem Monat verhängt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVG). In Ausnahmefällen – etwa bei wiederholten Verstößen – sind auch längere Fahrverbote von 2 oder 3 Monaten möglich.
Ein Regelfahrverbot dient dazu, erzieherisch auf den jeweiligen Fahrer einzuwirken. Sollte dies ausnahmsweise nicht notwendig sein, kann das Fahrverbot gegen ein erhöhtes Bußgeld erlassen werden.
* Die Schwellenwerte von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts beziehen sich auf die Regelbeispiele für ein Regelfahrverbot gemäß BKatV.
Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld ist theoretisch möglich, jedoch nur in Ausnahmefällen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, ein verhängtes Fahrverbot umzuwandeln.
Das Fahrverbot kann nur gerichtlich umgewandelt werden. Im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung sieht das Gericht gegen Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot ab. Die Verwaltungsbehörde kann das Fahrverbot nicht „aufheben“, sondern nur verhängen.
Eine Abwendung ist nur über einen erfolgreichen Einspruch oder eine gerichtliche Entscheidung möglich (§ 25 StVG). Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell und entscheiden, ob die Aufhebung des Fahrverbots gerechtfertigt ist.
Damit ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, muss der konkrete Fall vom Regelfahrverbot abweichen. Mögliche Gründe dafür sind:
Von einem Härtefall wird gesprochen, wenn Sie als Fahrer persönlich oder beruflich vom Fahrzeug abhängig sind. Beispielsweise im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder weil Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
Unter Augenblicksversagen ist ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten oder eine Sorgfaltsverletzung zu verstehen. Beispielsweise wenn die Ampelschaltung zwar aufmerksam verfolgt wurde, Sie als Fahrer aber aus Witterungsgründen nicht rechtzeitig anhalten konnten.
Wer mehrfach die gleichen Verstöße begeht und bereits mit einem Fahrverbot sanktioniert wurde, hat kaum Aussicht auf eine Umwandlung. Gerade bei Wiederholungstätern wird das Regelfahrverbot regelmäßig als zwingend angesehen. Umstände wie Augenblicksversagen können bei Ersttätern berücksichtigt werden.
Damit ein Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Umwandlungen in Geldbußen sind nur bei Fahrverboten möglich, die im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Wird das Fahrverbot als Nebenstrafe einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt, besteht diese Möglichkeit nicht.
Um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, haben Sie regelmäßig nur 2 Wochen Zeit.
Eine Umwandlung ist rechtlich nur möglich, wenn durch sie der erzieherische Zweck des Fahrverbots nicht vollständig verfehlt wird. Die Begründung muss konkret und belegbar sein (z. B. mit Arbeitsvertrag, Betreuungsnachweis etc.).
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann dabei helfen, die Chancen auf eine erfolgreiche Umwandlung zu erhöhen, indem er die rechtlichen Grundlagen prüft und eine fundierte Verhandlungsstrategie entwickelt.
Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld ist möglich, jedoch erfordert sie eine überzeugende Begründung und eine sorgfältige Prüfung durch das Gericht.
Wie teuer Ihnen eine Umwandlung des Fahrverbots zustehen kommt, ist Ermessensentscheidung des Gerichts. Das Gesetz legt keinen konkreten Betrag für die Fahrverbotsumwandlung fest: nach § 4 Abs. 4 BKatV muss das Bußgeld „angemessen” erhöht werden. Die Gerichte orientieren sich dabei am Einkommen und den Gesamtumständen. Erfahrungsgemäß ist bei einer Fahrverbotsumwandlung etwa mit dem Doppelten bis zum 5-fachen des ursprünglichen Bußgeldes zu rechnen.
Bei erstmaliger Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze wird ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt. In diesem Fall würde die erfolgreiche Umwandlung des 1-monatigen Fahrverbots wahrscheinlich zu einem Bußgeld von 1.000 bis 2.500 Euro führen. Darüber hinaus fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und möglicherweise auch Kosten für Sachverständige oder Übersetzungen an.
Wenn sich das Fahrverbot nicht umwandeln lässt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Verbot zeitlich zumindest etwas hinauszuschieben. Betroffene Fahrer können innerhalb einer viermonatigen Frist frei wählen, wann genau sie den Führerschein in amtliche Verwahrung geben (§ 25 Abs. 2a StVG). So kann das Fahrverbot möglicherweise auf einen günstigeren Zeitpunkt, etwa während der Ferien, gelegt werden. Voraussetzung für die Viermonatsfrist ist, dass es sich um das erste Fahrverbot innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rechtskraft handelt.
Die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht ist bei der Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldbuße sehr empfehlenswert. Ein Anwalt kann die rechtlichen Grundlagen prüfen, eine fundierte Strategie entwickeln und die Chancen auf eine erfolgreiche Umwandlung erheblich erhöhen. Zudem kann er den Betroffenen bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens begleiten und sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt ausgeführt werden.
Ein Rechtsanwalt kann auch helfen, die Voraussetzungen für eine Umwandlung zu klären und die Argumentation vor Gericht zu stärken. Dies ist besonders wichtig, da die Entscheidung über die Umwandlung letztlich beim Gericht liegt und von den individuellen Umständen des Falls abhängt.