Mehr Rente bei Schwerbehinderung?

Mehr Rente bei Schwerbehinderung?

Inhalt:

Früherer Ruhestand kann besonders für Menschen mit Schwerbehinderungen eine Entlastung sein. Neben anderen Nachteilsausgleichen haben Schwerbehinderte ein niedrigeres reguläres Renteneintrittsalter in die Altersrente als Menschen ohne Schwerbehinderung.

Auswirkung des Grades der Behinderung auf die Rente

Wer eine nachgewiesene Schwerbehinderung hat, darf früher in die Altersrente gehen. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass das Eintrittsalter in die reguläre Rente für Schwerbehinderte zwei Jahre vorher liegt. Durch den früheren Rentenstart gibt es jedoch nicht mehr Rente, die Rente wird lediglich früher als beim regulären Renteneintritt ausgezahlt.

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Abschläge

Für Schwerbehinderte, die vor 1964 geboren sind, gelten besondere Rentenregelungen. Bei einem Renteneintritt vor dem 65 Lebensjahr, verringert sich die Rentenhöhe mit jedem Jahr, dass sie früher als vorgesehen in Rente gehen. 

Ab einem Alter von 62 Jahren, gibt es einen Abschlag von 0,3 % pro Monat, der noch zum eigentlichen Renteneintritt fehlt. Der höchste mögliche Rentenabschlag für schwerbehinderte Menschen liegt bei 10,8 %.

Rententabelle für Schwerbehinderte mit allen Abschlägen

Monate bis zum regulären Renteneintritt

Abschlag

0

0,0 %

1

-0,3 %

2

-0,6 %

3

-0.9 %

4

-1,2 %

5

-1,5 %

6

-1,8 %

7

-2,1 %

8

-2,4 %

9

-2,7 %

10

-3,0 %

11

-3,3 %

12

-3,6 %

13

-3,9 %

14

-4,2 %

15

-4,5 %

16

-4,8 %

17

-5,1 %

18

-5,4 %

19

-5,7 %

20

-6,0 %

21

-6,3 %

12

-6,6 %

23

-6,9 %

24

-7,2 %

25

-7,5 %

26

-7,8 %

27

-8,1 %

28

-8,4 %

29

-8,7 %

30

-9,0 %

31

-9,3 %

32

-9,6 %

33

-9,9 %

34

-10,2 %

35

-10,5 %

36

-10,8 %

Beispiel für Rente mit Abschlägen

Eine schwerbehinderte Person, die 62 Jahre und 9 Monate alt ist, beginnt die Rente 27 Monate vor dem regulären Renteneintritt. Von der vollen Rentenhöhe werden dann 8,1 % abgezogen.

Tipp für die vorgezogene Altersrente

Die Rentenabschläge sind dauerhaft und werden auch nach dem regulären Rentenalter noch abgezogen. Daher sollte sich gut überlegt werden, ob eine frühere Rente die finanziellen Einbußen wert ist.

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gestellt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: 

  • Anerkannte Schwerbehinderung
  • Mindestens 35 anerkannte Versicherungsjahre 
  • Eintrittsalter für Altersrente erreicht

Anerkannte Schwerbehinderung

Die Schwerbehinderung (anerkannter Grad der Behinderung von 50 oder mehr) muss zum Beginn der Rente vorliegen. Auch wenn sich der Grad der Behinderung später verringern sollte und keine Schwerbehinderung mehr vorliegt, hat das keine Auswirkungen auf die einmal bewilligte Rente.

Mindestens 35 Versicherungsjahre 

Anspruch auf die Altersrente hat nur, wer 35 oder mehr Jahre rentenversichert war. Wer unsicher ist, ob die Mindestversicherungszeit erfüllt und anerkannt wird, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden und dort Auskunft verlangen.

Eintrittsalter für Altersrente erreicht

Die Grenze der abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen steigt stufenweise auf 65 Jahre.

Jahrgang

Eintrittsalter ohne Abschläge

Eintrittsalter mit 3,6 % Abschlag

Eintrittsalter mit 7,2 % Abschlag

Eintrittsalter mit 10,8 % Abschlag

1958

64 Jahre

63 Jahre

62 Jahre

61 Jahre

1959

64 Jahre und 2 Monate

63 Jahre und 2 Monate

62 Jahre und 2 Monate

61 Jahre und 2 Monate

1960

64 Jahre und 4 Monate

63 Jahre und 4 Monate

62 Jahre und 4 Monate

61 Jahre und 4 Monate

1961

64 Jahre und 6 Monate

63 Jahre und 6 Monate

62 Jahre und 6 Monate

61 Jahre und 6 Monate

1962

64 Jahre und 8 Monate

63 Jahre und 8 Monate

62 Jahre und 8 Monate

61 Jahre und 8 Monate

1963

64 Jahre und 10 Monate

63 Jahre und 10 Monate

62 Jahre und 10 Monate

61 Jahre und 10 Monate

1964

65 Jahre

64 Jahre

63 Jahre

62 Jahre

Zuverdienste bei Altersrente mit Schwerbehinderung

Zusätzlich zur vorgezogenen Altersrente dürfen Schwerbehinderte pro Jahr 6.300,00 € hinzuverdienen. Bei einem höheren Einkommen wird die Rentenhöhe entsprechend gekürzt. Seit 2022 liegt die Grenze für Zuverdienste bei 46.060,00 € jährlich, für das Jahr 2023 wurde Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrente sogar komplett gestrichen.

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Grenze für Zuverdienste mehr. Dann dürfen Rentner so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.

Wirkt sich der Grad der Behinderung rentenerhöhend aus?

Für die Rentenhöhe ist nur entscheidend, wie viele Entgeltpunkte im Laufe des Lebens gesammelt wurden. Die Rente wird unabhängig vom Grad der Behinderung oder einer Schwerbehinderung berechnet. Es gibt keinen Nachteilsausgleich in Form einer höheren Rente, lediglich das Renteneintrittsalter wird für Schwerbehinderte um zwei Jahre heruntergesetzt. Zusammenfassend lässt sich sagen: es gibt nicht mehr Rente bei einer Schwerbehinderung.

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