Muss ich Pflegegeld beim Jobcenter angeben?
Beziehen Pflegebedürftige vom Jobcenter Sozialleistungen, wird das Pflegegeld nicht angerechnet. Dasselbe gilt für pflegende Angehörige: Pflegegeld mindert den Leistungsanspruch nicht. Grundsätzlich erhalten Pflegebedürftige dann Pflegegeld, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.
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Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?
Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich der häuslichen Pflege dient. Aus diesem Grund wird es, anders als beispielsweise Einkommen aus einem Minijob, nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Wird Pflegegeld für das eigene Kind auf das Bürgergeld angerechnet?
Eltern, die Pflegegeld erhalten, weil sie ihr pflegebedürftiges Kind pflegen, müssen dieses nicht auf das Bürgergeld anrechnen. Auch hier ist der Hintergrund, dass Pflegegeld keine Einkommensquelle darstellt, sondern zu den zweckgebundenen Einnahmen zu zählen ist. Darüber hinaus würde eine Verrechnung möglicherweise die Bereitschaft zur familiären Pflege verringern.
Wird Pflegegeld auf Wohngeld angerechnet?
Das Pflegegeld wird nicht auf das Wohngeld angerechnet, da es eine zweckgebundene Leistung ist, die ausschließlich der Pflege dienen soll (§ 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz).
Nur wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, die nicht mit im Haushalt lebt und eine sittliche Pflicht erfüllt, wird das Pflegegeld zur Hälfte angerechnet. Lebt die Pflegeperson nicht mit im selben Haushalt und erfüllt auch keine sittliche Pflicht, wird das Pflegegeld sogar zu 100 % angerechnet.
Wird Pflegegeld auf Arbeitslosengeld I angerechnet?
Pflegegeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet. Weder wird es vom Arbeitslosengeld abgezogen, noch zählt es bei Berechnung des Arbeitslosengelds als anrechenbares Einkommen.
Das heißt, auch wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, können Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern und dafür auch den Aufwandsausgleich in Form des Pflegegelds annehmen. Wichtig ist nur, dass Sie trotz der Pflege weiterhin die Anforderungen des zuständigen Arbeitsamts erfüllen und sich zum Beispiel aktiv auf eine neue Stelle bewerben.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Damit eine Person Pflegegeld und andere Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten kann, muss sie pflegebedürftig sein. Das bedeutet, dass sie nicht alle Aufgaben des Alltags selbstständig ausführen kann und auf Hilfe angewiesen ist. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld kann dann an Angehörige gegeben werden, die die Pflege oder Teile der Pflege übernehmen.
Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 332,00 €
- Pflegegrad 3: 573,00 €
- Pflegegrad 4: 765,00 €
- Pflegegrad 5: 947,00 €
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