
Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Unnötig langsam fahren: Wann ist es verboten?
Unnötig langsames Fahren im Straßenverkehr, umgangssprachlich auch als “Schleichen” bezeichnet, kann andere Verkehrsteilnehmer behindern. Nach § 3 Abs. 2 StVO dürfen Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
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Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
1. Weil der Verkehrsfluss behindert wird.
Durch unnötig langsames Fahren kann stockender Verkehr entstehen und andere Verkehrsteilnehmer können behindert werden.
2. Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird.
Wird die Richtgeschwindigkeit vom vorderen Fahrzeug unterschritten und bemerkt dies ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer, der mit Richtgeschwindigkeit fährt, zu spät, kann dieser eventuell nicht mehr rechtzeitig bremsen.
3. Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden.
Andere Verkehrsteilnehmer fühlen sich möglicherweise zum Überholen motiviert, um ihrerseits die zulässige oder übliche Geschwindigkeit einzuhalten. An unübersichtlichen Stellen oder bei nur einer Spur kann dies gefährlich werden und die Sicherheit anderer Personen im Straßenverkehr gefährden.
4. Weil unnötig langsames Fahren auf manchen Strecken für Unsicherheit sorgt.
Etwa auf Landstraßen oder mehrspurigen Straßen ist ein gleichmäßiger Verkehrsfluss besonders wichtig. Ein stark verlangsamtes Fahrzeug kann andere verunsichern und gefährliche Reaktionen verursachen.
5. Weil andere Verkehrsteilnehmer behindert werden können.
Zu langsames Fahren kann den normalen Verkehrsablauf stören und andere zum plötzlichen Abbremsen zwingen. Dadurch entsteht unnötiger Stress und Zeitverlust für den restlichen Verkehr.
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Was besagt das Gesetz zum unnötig langsamen Fahren?
§ 3 Abs. 1 StVO verlangt, dass die Geschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie an Fahrzeug, Ladung und persönliche Fähigkeiten angepasst wird.
§ 3 Abs. 1 StVO: Geschwindigkeit
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.[...]
Zusätzlich bestimmt § 3 Abs. 2 StVO, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass der Verkehrsfluss behindert wird.

Was ist ein „triftiger Grund“ für langsames Fahren?
Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Geschwindigkeit angepasst werden muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten oder den Verkehrsregeln zu entsprechen.
Gründe für langsames Fahren können sein:
- Witterungsverhältnisse: Starker Regen, Nebel, Schnee oder Eis.
- Sichtverhältnisse: Dunkelheit oder schlechte Sicht auf die Fahrbahn.
- Verkehrssituation: Stau, dichter Verkehr, Unfälle oder das Heranfahren an einen Zebrastreifen.
- Zustand des Fahrzeugs/der Ladung: Ein Defekt, eine Panne oder eine besonders empfindliche Ladung.
- Besondere Verkehrsbereiche: Fahren in Spielstraßen oder auf Parkplätzen.
- Eine medizinische Notfallsituation oder eine plötzlich auftretende Gefahr.
Was ist "unnötig langsam"?
Als unnötig langsames Fahren gilt eine Fahrweise, bei der ohne einen triftigen Grund eine Geschwindigkeit gewählt wird, die den Verkehrsfluss spürbar behindert und andere Verkehrsteilnehmer zum Bremsen oder Überholen zwingt.
Entscheidend ist nicht, ob jemand die Höchstgeschwindigkeit ausnutzt, sondern ob die Geschwindigkeit willkürlich niedrig und damit verkehrsbehindernd ist.
Welche Konsequenzen drohen Fahrern, die unnötig langsam fahren?
Wer ohne triftigen Grund zu langsam fährt und dadurch den Verkehr behindert, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 20,00 € rechnen (Lfd. Nr. 1.2 BKaV). Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Zulangsamfahren sogar gefährdet, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 30,00 € vor. Das Bußgeld kann sich sogar auf 80,00 € erhöhen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholt wird (Lfd. Nr. 18 BKaV).
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Ist es generell verboten, langsam zu fahren?
Auch wenn es keine allgemeine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit für alle Straßen gibt, kann sehr langsames Fahren trotzdem eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn es den Verkehr behindert.
Entscheidend ist, ob das Tempo sachlich begründet ist und ob andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Wer etwa wegen Wetter, Sicht oder Fahrzeugzustand langsamer fahren muss, handelt korrekt und entsprechend der Straßenverkehrsordnung.



