Kindersitzpflicht in Deutschland

Kindersitzpflicht in Deutschland

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Die Kindersitzpflicht schreibt vor, dass Kinder bis zu einer gewissen Größe und einem bestimmten Alter in einem speziell für sie geeigneten Kindersitz gesichert sein müssen. Die genauen Vorschriften für Kindersitze variieren je nach Land.

In Deutschland gilt eine allgemeine Kindersitzpflicht. Das bedeutet, dass Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bis zu einer Größe von 150 cm im Auto in einem geeigneten Kindersitz oder einer geeigneten Sitzerhöhung mitfahren müssen.

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Kindersitzpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die Kindersitzpflicht seit dem Jahr 1993 und ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die Kindersitzpflicht entfällt bei Fahrten mit dem Taxi, Linienbus oder anderem Personentransportmitteln. Auch in Kraftomnibussen über 3,5 Tonnen, müssen Babys und Kinder nicht auf einem Kindersitz sitzen. 

Ece-Norm

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Kindersitz zu verwenden, der die orangefarbene Kennzeichnung zum europäischen Standard trägt. 

Folgende Kindersitze sind derzeit zugelassen:

  • ECE R44/03, 
  • ECE R44/04 oder 
  • i-Size (UN R129).

Die Verwendung eines Kindersitzes ohne eine dieser Kennzeichnungen ist nicht erlaubt. Überprüfen Sie außerdem die Kennzeichnung auf dem R44-Kindersitz genau. Der Code sollte die Ziffern 03 oder 04 enthalten. Kindersitze, die vor 1995 hergestellt und gemäß ECE R44/01 oder R44/02 zugelassen wurden, sind nicht mehr zulässig und dürfen nicht mehr verwendet oder verkauft werden.

Ab wann ohne Kindersitz ?

Kinder ab einem Alter von 12 Jahren können auch ohne Kindersitz befördert werden. Wenn das Kind vor dem 12. Geburtstag eine Körpergröße von 150 cm überschreitet, ist auch dann kein Kindersitz mehr zwingend vorgeschrieben.

Welcher Kindersitz ist der Richtige?

Welcher Kindersitz der Richtige ist, hängt vom Alter und der Größe des Kindes ab – Weltweit unterscheiden sich die genauen Richtlinien. In Deutschland gelten folgende Empfehlungen für Kindersitze:

Babyschale

Für Babys und Kleinkinder bis zu einem Gewicht von 13 kg muss ein rückwärts gerichteter Kindersitz, die sogenannte Babyschale, verwendet werden. Passende Kindersitze sind als Klasse 0+ kategorisiert. Auf dem Beifahrersitz sind diese Kindersitze nach § 35a Absatz 8 StVZO nur zulässig, wenn der Airbag abgeschaltet wurde.

Kindersitz

Ab einem Gewicht von 9 kg kann alternativ zur Babyschale entweder ein rückwärts gewandter Kindersitz oder ein vorwärts gerichteter Kindersitz genutzt werden. Kindersitze der Klasse I werden für Kinder bis zu einem Körpergewicht von 18 kg empfohlen. Durchschnittlich sind diese Sitze für Kinder zwischen ein und vier Jahren geeignet. 

Sitzerhöhung

Kinder mit einem Gewicht zwischen 15 kg und 36 kg können eine Sitzerhöhung wechseln. Diese sind in der Regel als Kategorie II für 12 kg bis 25 kg schwere Kinder und als Kategorie III für ein Körpergewicht zwischen 22 kg und 36 kg gekennzeichnet. Sobald das Kind 12 Jahre alt wird oder größer als 150 cm ist, entfällt die Kindersitzpflicht komplett. Experten empfehlen aber auch bei Kindern, die bereits 12 Jahre als sind, aber noch nicht 150 cm erreicht haben, weiterhin einen Kindersitz zu benutzen. 

Warum ist die Kindersitzpflicht so wichtig?

Der richtige Kindersitz ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit von Kindern im Auto. Bei einem Unfall kann ein Kind ohne geeigneten Kindersitz schwerste Verletzungen davontragen oder sogar tödlich verunglücken. Ein Kindersitz schützt das Kind dabei nicht nur durch eine Stabilisierung des Kopfes, sondern auch durch eine spezielle Gurtführung und gezielte Stoßdämpfung. Außerdem sorgen gerade Kindersitze für jüngere Kinder dafür, dass diese sich während der Fahrt nicht selbst abschnallen können. 

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Kindersitzpflicht

  • Wer gegen die Kindersitzpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld beträgt 60,00 € und es gibt einen Punkt in Flensburg.
  • Für Kfz-Fahrer, die sogar mehrere Kinder ohne ausreichende Sicherung mitnehmen, erhöht sich das Bußgeld auf 70,00 €. Bei schwereren Verstößen, wie dem Transport von Kindern ohne jegliche Sicherung, kann das Bußgeld höher ausfallen und es drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
  • Bei fehlerhaftem Einbau des Kindersitz oder der Babyschale, werden 25,00 € für den Fahrer des Fahrzeugs fällig.
  • Fehlt der Kindersitz, aber das Kind ist mit einem Sicherheitsgurt gesichert, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30,00 € bis 35,00 € fällig.
  • Kommt es infolge der Nichteinhaltung der Kindersitzpflicht zu Verletzungen oder sogar zu einem Todesfall, muss der Unfallverursacher außerdem mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung rechnen.

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5 Tipps für den Kindersitz

Neben der richtigen Größe des Kindersitz, sollte weitere Hinweise beachtet werden, um Babys und Kindern eine möglichst sichere Fahrt zu ermöglichen:

  1.  Korrekte Montage 

Lesen Sie in der Anleitung des Kindersitzes genau, wie der Sitz zu montieren ist. Häufig bieten auch Fachhändler eine Beratung zum sicheren Kindersitz-Einbau in den PKW. 

  1.  Kontrolle vor jeder Fahrt

Überprüfen Sie vor jeder Autofahrt, ob der Kindersitz ordnungsgemäß befestigt ist und der Gurtstraffer korrekt angezogen wurde. 

  1.  Alter und Zustand des Kindersitzes

Achten Sie darauf, dass der Kindersitz nicht zu alt ist und keine sichtbaren Schäden aufweist. Hierbei sollten Sie die Angaben des Herstellers zur Lebensdauer des Kindersitzes beachten. Vom Kauf gebrauchter Kindersitze ist in der Regel abzuraten, um die Sicherheit bei einer Fahrt nicht zu beeinträchtigen. 

  1.  Ausnahmen

Auch wenn es einige rechtliche Ausnahmen von der Kindersitzpflicht gibt, etwa im Taxi oder Bus, sollten Eltern versuchen, einen passenden Kindersitz für ihr Kind zu organisieren. Denn auch wenn es rechtlich keine Vorschrift ist, birgt die Fahrt ohne Kindersitz Gefahrenpotenzial. 

  1.  Größe und Gewicht des Kindes

Ein zu kleiner oder zu großer Kindersitz kann die Sicherheit Ihres Kindes beeinträchtigen. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob der aktuelle Sitz noch für Ihr Kind passt.

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