Verjährung von Bußgeldbescheiden bei Blitzer-Verstößen

Verjährung von Bußgeldbescheiden bei Blitzer-Verstößen

Inhalt:

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid? 

Bußgeldbescheide können verjähren und sind dann nicht mehr durchsetzbar. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Monate.

Beginn der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn der Bußgeldbescheid mehr als drei Monate nach dem Verstoß ausgestellt wurde, hat er seine Gültigkeit aufgrund der Verjährung verloren.

Bei der Überprüfung der Verjährung ist das Ausstellungsdatum des Bescheids entscheidend. Das Datum der Zustellung ist nur relevant, wenn zwischen Anordnung und Zustellung mehr als zwei Wochen vergehen.

Maximale Verjährung bei Blitzer-Verstößen

Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten wie einem Blitzer-Verstoß kann mehrere Male , jedoch nicht unbegrenzt unterbrochen werden. Im Regelfall entspricht die maximale Verjährungsfrist die zweifache gesetzliche Verjährungsfrist. Wer geblitzt wird, muss also mindestens für 3 Monate mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid rechnen, bis der Vorfall nach 6 Monaten komplett verjährt ist.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, verlängert sich die maximale Verjährungsfrist von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre.

Anhörungsbogen

Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, sobald innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Mit Erhalt des Anhörungsbogens beginnt die Frist von drei Monaten von Neuem, dabei ist nicht relevant, an welchem Datum der Anhörungsbogen ausgestellt wurde.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Die Verjährung spielt eine wichtige Rolle, wenn es Blitzer-Verstöße geht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zunächst keine Auswirkungen auf die Verjährungsfrist hat. Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid oder der Anhörungsbogen zugestellt wird, verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch um weitere drei Monate. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist, die Ihnen als Fahrzeugfahrer oder Fahrzeughalter zur Verfügung steht, erfolgt keine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist.

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen? Buchen Sie jetzt einen anwaltlichen Beratungstermin

Unterbrechungen der Verjährungsfrist

Neben dem Erhalt des Anhörungsbogens können noch weitere Ereignisse die Verjährungsfrist unterbrechen: Etwa wenn das Verfahren vorläufig eingestellt wird, wenn die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder wenn ein Verhandlungstermin bezüglich des Blitzer-Verstoß angesetzt wird.

Was passiert, wenn ich eine verjährte Bußgeldforderung begleiche? 

Sollten Sie eine Bußgeldforderung beglichen haben, obwohl diese bereits verjährt war, können Sie das Geld danach nicht mehr zurückfordern. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Verjährung eingetreten ist, ist es daher stets ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm zu besprechen.

Tipps: Was tun bei einem verjährten Bußgeldbescheid? 

  1. Tipp: Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein, ein Schreiben zu verfassen, mit dem Sie den Bußgeldbescheid zurückweisen können. 
  2. Tipp: Begleichen Sie keinesfalls voreilig eine Bußgeldforderung, wenn Sie unsicher sind, ob sie bereits verjährt ist. Bedenken Sie, dass nach der Begleichung keine Möglichkeit mehr besteht, das Geld zurückzufordern.

Bei verkehrsrechtlichen Problemen empfehlen wir Ihnen unsere Online-Fallprüfung

Mehr zum Thema

Verkehrsrecht