Kündigung während Krankheit

Kündigung während Krankheit

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Darf ein Arbeitgeber einem erkrankten Mitarbeiter kündigen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch im Krankenstand kündigen. Auch wenn sich der Mythos hält: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt nicht vor einer Kündigung. Allerdings besteht der Kündigungsschutz, der dem Arbeitnehmer auch zusteht, wenn er nicht erkrankt ist.

Übersicht der wichtigsten Infos für Arbeitnehmer die im Krankenstand gekündigt wurden
Kündigung während Krankheit

Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab:

  1. Kündigungsschutz
    Das Kündigungsschutzgesetz sichert Arbeitnehmer gegen eine willkürliche Kündigung. Es ist anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Für einige Personengruppen gilt über diesen Schutz hinaus ein besonderer Kündigungsschutz.
  2. Kündigungsgrund
    Im Regelfall ist eine Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Verhalten des Angestellten eine weitere Beschäftigung unzumutbar macht.
  3. Einhaltung der Formvorschriften
    Die Kündigung muss in Schriftform verfasst sein und von einer berechtigten Person unterschrieben werden damit sie wirksam ist. Kündigt der Arbeitgeber per Whatsapp oder E-Mail kann die Kündigung angefochten werden.
  4. Einhaltung der Kündigungsfrist
    Die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
  5. Zugang des Kündigungsschreibens
    Die Kündigung muss beim Arbeitnehmer zugehen, im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass das Schreiben auch wirklich beim Empfänger angekommen ist.


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Ist Krankheit ein Kündigungsgrund?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur wirksam, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, kein milderes Mittel (wie etwa eine Reduzierung der Arbeitszeit) zur Verfügung steht und eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber zumutbar ist. Nur wenn diese Faktoren erfüllt sind, kann die Krankheit der Grund für die personenbedingte Kündigung sein. Eine Ausnahme gilt nur für Betriebe mit nicht mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten, da hier das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht greift.

Gibt es bei einer Kündigung im Krankenstand eine Abfindung?

Bei einer Kündigung wegen Krankheit gibt es nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Wenn die Kündigung unzulässiger Weise ausgesprochen wurde, bestehen sehr gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten. In diesem Fall zahlt der ehemalige häufig Arbeitgeber eine Abfindung, um eine kostenintensive Kündigungsschutzklage abzuwenden. Nutzen Sie den Hopkins-Abfindungsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und mit welcher Abfindungshöhe Sie in etwa rechnen können.

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Kann ich fristlos gekündigt werden, wenn ich krank bin?

Eine fristlose Kündigung ist trotz Krankschreibung möglich. Der Arbeitgeber kann unabhängig vom Gesundheitszustand fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dafür muss jedoch die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für den Betrieb unzumutbar sein. Eine Erkrankung selbst ist aber kein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. In jedem Fall sollte die fristlose Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf die Rechtmäßigkeit geprüft werden.

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