Freistellung nach Kündigung: die häufigsten Fragen

Freistellung nach Kündigung: die häufigsten Fragen

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Was versteht man unter einer Freistellung nach Kündigung?

Unter einer Freistellung nach Kündigung versteht man, dass der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt wird, obwohl das Arbeitsverhältnis noch nicht vollständig beendet ist. Der Arbeitnehmer muss in dieser Zeit nicht oder nicht vollständig arbeiten, hat jedoch weiterhin den Status eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsverhältnis. Gerade in internationalen Unternehmen ist die Freistellung auch als „Garden Leave“ bekannt.

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Besteht ein Recht darauf, freigestellt zu werden?

Auch wenn es bei Kündigungen kein grundsätzliches Recht auf Freistellung gibt, kann eine Freistellung durchaus Bestandteil einer vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelung sein. Auf diese können sich Arbeitnehmer bei einer Entlassung berufen. Lediglich bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber besteht Anspruch auf eine Freistellung für Bewerbungsgespräche oder Termine bei der Agentur für Arbeit, um dem Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Stelle zu erleichtern (§ 629 BGB).  

In der Regel wird eine Freistellung nach Kündigung jedoch durch den Arbeitgeber angeboten, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche, die unabhängig von einer Kündigung sind.

  • Bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, sofern nicht vertraglich Abweichendes geregelt ist (§ 616 BGB).
  • Freistellung im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Bildungsurlaub.
  • Freistellungen nach dem EntgFG, insbesondere im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, während Rehabilitationsmaßnahmen sowie an Feiertagen.
  • Anspruch auf Freistellung von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG).
  • Pflegezeit: vollständige oder teilweise Freistellung bei Pflege von nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (§ 3 PflegeZG).
  • Freistellung im Rahmen einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, um auf eine akute Pflegesituation zu reagieren (§ 2 PflegeZG).
  • Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes (§ 45 SGB V).
  • Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX).
  • Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats (§§ 37 ff. BetrVG).
  • Freistellung bei Einberufung zum freiwilligen Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung (§ 1 Abs. 1 ArbPlSchG).
  • Mutterschutz: Freistellung von werdenden Müttern und Wöchnerinnen nach § 3 MuschG.
  • Freistellungsanspruch im Rahmen der Elternzeit (§§ 15 ff. BEEG).
  • Freistellung von ehrenamtlichen Richtern für die Zeit ihrer Amtstätigkeit (§ 45 DRiG).
  • Freistellung von ehrenamtlichen Richtern für die Zeit ihrer Amtstätigkeit (§ 45 DRiG).

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Warum wird man nach Kündigung freigestellt?

Mögliche Gründe für eine Freistellung nach einer Kündigung sind zum Beispiel:

  • Zerrüttetes Vertrauensverhältnis
  • Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung
  • Zum Schutz von Firmeninterna und vertraulichen Informationen
  • Als Anreiz für den Arbeitnehmer, einer Auflösung des Arbeitsvertrags zuzustimmen.

Ist die Freistellung bezahlt oder unbezahlt?

In der Regel wird die Freistellung nach Kündigung bezahlt, das heißt, der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein Gehalt, obwohl er während dieser Zeit nicht aktiv im Unternehmen tätig ist. Allerdings können auch unbezahlte Freistellungen vereinbart werden, zum Beispiel bei arbeitnehmerseitigen Kündigungen, wenn der Arbeitgeber kein Interesse an der Freistellung hat, der Arbeitnehmer diese aber wünscht.

Es ist daher wichtig, dass die Bedingungen einer Kündigungsfreistellung in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Nur so haben beide Parteien Klarheit darüber, was während dieser Zeit zu erwarten ist.

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Was gilt es bei einer Freistellung nach Kündigung zu beachten?

1. Schriftliche Freistellungsvereinbarung

Lassen Sie die Freistellung nach Kündigung unbedingt schriftlich festhalten. Es ist wichtig, dass in dieser Vereinbarung sowohl die Dauer der Freistellung als auch der Zeitpunkt des Beginns festgelegt werden. Auch ob es sich um eine bezahlte Freistellung oder eine unbezahlte Freistellung handelt, sollte schriftlich festgehalten werden. Zudem ist wichtig, ob es sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt. Häufig sind Freistellungsklauseln auch schon Bestandteil des Kündigungsschreibens.

2. Einseitige Beendigung der Freistellung

Grundsätzlich können vereinbarte Freistellungen nicht einseitig vorzeitig beendet werden, da der Grundsatz der Vertragstreue gilt. Eine Ausnahme aufgrund der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht ist nur dann begründet, wenn der Grund für die Freistellung entfallen ist oder nachteilige Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers eingetreten sind. Außerdem muss dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers zumutbar sein.

3. Pflichten während der Freistellung

Während der Freistellung gelten weiterhin die Pflichten und Verpflichtungen des Arbeitsverhältnisses. Nur die Arbeitspflicht als die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist aufgehoben. Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin an die Verschwiegenheitspflicht und an eventuelle Wettbewerbsverbote halten.

Darüber hinaus kann der Status auch relevant für den Bezug von Arbeitslosengeld oder bei der Berechnung der Lohnsteuer sein.

Freistellung nach Kündigung
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