Überprüfungsantrag

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Was ist ein Überprüfungsantrag?

Ein Überprüfungsantrag ist ein Antrag nach § 44 SGB X, mit dem Sie einen bereits bestandskräftigen Bescheid nachträglich rechtlich prüfen lassen können. Also vor allem dann, wenn ein Widerspruch oder eine Klage nicht mehr möglich sind. 

Ziel des Überprüfungsantrags ist es, dass die jeweilige Behörde einen bereits unanfechtbaren Bescheid erneut überprüft und gegebenenfalls zurücknimmt oder ändert. 

Typische Fälle sind Antragsablehnungen (zum Beispiel Ablehnung eines Pflegegrad-Antrags) oder fehlerhafte Berechnungen in einem Bewilligungsbescheid (zum Beispiel zu niedriges Arbeitslosengeld oder Rückforderungsbescheide).

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Voraussetzungen für einen Überprüfungsantrag 

Für den Überprüfungsantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Bescheid einer Behörde sind nicht mehr möglich. 
  2. Bei der Entscheidung des Bescheids wurde entweder das Recht falsch angewandt oder die Behörde ist von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich später als unrichtig herausstellte. 


Inhalt des Überprüfungsantrags 

Der Überprüfungsantrag muss alle wichtigen Informationen zum zu überprüfenden Sachverhalt enthalten und angeben, welche Rechtsanwendung oder welcher Sachverhalt Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist. 

Die Behörde muss aus dem Antragsschreiben den Umfang des Prüfauftrags erkennen können. Deshalb sollte eindeutig benannt werden, welcher Bescheid betroffen ist, welcher Zeitraum relevant ist und welcher Punkt der Entscheidung überprüft werden soll. Eine Beweisführung muss der Überprüfungsantrag nicht enthalten. 

Ein pauschaler Überprüfungsantrag ohne nachvollziehbaren Prüfauftrag kann von der Behörde abgelehnt werden, denn sie ist nicht verpflichtet, „ins Blaue hinein“ alte Akten vollständig durchzugehen und nach möglichen Fehlern zu suchen. 

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Was passiert, nachdem der Überprüfungsantrag gestellt wurde?

Die Behörde muss innerhalb von 6 Monaten über Ihren Überprüfungsantrag entscheiden und einen entsprechenden Bescheid ausstellen.
Dauert die Bearbeitung länger, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben. 

Ist der Antrag erfolgreich, muss die Behörde den rechtswidrigen Bescheid im erforderlichen Umfang zurücknehmen und anschließend in der Sache neu entscheiden (zum Beispiel eine Nachzahlung oder die Korrektur der laufenden Leistungen). 

Ist der Antrag erfolglos, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid die üblichen Rechtsbehelfe (also Widerspruch oder Klage) nutzen. Das Verfahren richtet sich dann gegen die Überprüfungsentscheidung, nicht gegen den Ausgangsbescheid. 

Überprüfungsantrag Ablauf

Fristen des Überprüfungsantrags

Wird dem Überprüfungsantrag stattgegeben, werden Sozialleistungen wie Krankengeld, Verletztengeld oder Rente grundsätzlich maximal für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Jahresbeginn, und bei Rücknahme auf Antrag tritt an die Stelle der Rücknahme der Antrag (Beginn des Jahres der Antragstellung).

Für das Bürgergeld beträgt die Nachzahlungsfrist grundsätzlich ein Jahr, bei Erstattungsbescheiden gilt allerdings auch die Vier-Jahres-Frist. 

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Beispiele zur Berechnung der Fristen für den Überprüfungsantrag

  • Sie haben am 2. Januar 2026 einen Überprüfungsantrag für einen Bürgergeld-Bescheid gestellt, dann muss das Job-Center für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 nachzahlen. 
  • Sie haben am 2. Januar 2026 einen Überprüfungsantrag für einen Pflegegrad-Bescheid gestellt, dann muss die Behörde für den Zeitraum ab 1. Januar 2022 nachzahlen. 
  • Sie haben am 31. Dezember 2025 einen Überprüfungsantrag für einen Bürgergeld-Erstattungsbescheid gestellt, dann muss das Job-Center für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 nachzahlen. 
  • Sie haben am 31. Dezember 2025 einen Überprüfungsantrag für einen Pflegegrad-Bescheid gestellt, dann muss die Behörde für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 nachzahlen. 

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