Überlastungsanzeige

Inhaltsverzichnis

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Eine Überlastungsanzeige (auch Gefährdungsanzeige) ist eine schriftliche Meldung über Arbeitsüberlastung an den Vorgesetzten und gegebenenfalls an den Betriebsrat oder Personalrat. Sobald der Arbeitgeber über die Überlastung informiert ist, muss er Maßnahmen zur „Gefährdungsabwehr“ einleiten.

Die Überlastungsanzeige verfolgt vier Ziele: 

  1. Erhaltung der Gesundheit aller Beschäftigten, 
  2. Einhaltung der Arbeitgeberpflichten (Treuepflicht und Arbeitsschutz),
  3. Schutz der Angestellten bei überlastungsbedingten Schäden schadensersatzpflichtig zu werden und
  4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Wer kann eine Überlastungsanzeige stellen?

Die Überlastungsanzeige sollte von Arbeitnehmern gestellt werden , wenn diese feststellen, dass ihre Arbeit ohne gesundheitliche Schäden oder Pflichtverletzungen nicht mehr geleistet werden kann. Mit der Überlastungsanzeige schützen sich Angestellte davor, schadensersatzpflichtig zu werden, sollte es zu einem Schaden kommen.

Es ist auch möglich, als Gruppe von Kollegen eine kollektive Überlastungsanzeige zu stellen. Nur für Beamte ist die Möglichkeit der gemeinsamen Anzeige ausgeschlossen.

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Rechtliche Grundlagen der Überlastungsanzeige

Obwohl es keine spezifische gesetzliche Regelung für die Überlastungsanzeige gibt, sind die rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutzrecht verankert und ergeben sich aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Arbeitnehmer sind gemäß §§ 15 und 16 ArbSchG dazu verpflichtet, ihre Vorgesetzten auf Gefährdungen der Gesundheit und/oder Sicherheit hinzuweisen. §§ 617 ff. BGB verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer im Rahmen der Fürsorgepflicht sicherzustellen. 

Außerdem sieht auch das Betriebsverfassungsgesetz in § 84 BetrVG vor, dass Angestellte, die sich in ihrer Arbeit beeinträchtigt fühlen, eine Beschwerde stellen können. 

Wie sieht eine Überlastungsanzeige aus?

Form einer Überlastungsanzeige

Es gibt keine festgelegte Formvorgabe für die Überlastungsanzeige. Zum besseren Nachweis empfiehlt sich jedoch die Schriftform. So wird eine klare Dokumentation ermöglicht und gleichzeitig ein Beleg für die gemeldete Situation erstellt.

Inhalt der Überlastungsanzeige

Eine Überlastungsanzeige sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ort und Datum der Anzeige
  • Name des Arbeitnehmers, der die Anzeige erstellt  
  • Detaillierte Beschreibung der Situation
  • Gründe für die Überlastung
  • Mögliche Folgen für sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber
  • Hinweise auf frühere Anzeigen oder Hinweise an den Arbeitgeber
  • Die Aufforderung zur Änderung der Situation

Muster für eine Überlastungsanzeige

Wer Zeit sparen möchte oder sich mit den Formulierungen unsicher ist, findet hier eine Vorlage für die Überlastungsanzeige. Wenn Sie den Text markieren können Sie diesen per Klick auf die rechte Maustaste kopieren und in ein Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl (zum Beispiel MS Word) oder direkt in eine E-Mail einfügen. Dann müssen nur noch Ihre persönlichen Angaben in der Überlastungsanzeige ergänzt werden.

„Sehr geehrte/r
hiermit zeige ich eine Arbeitsüberlastung in meiner Tätigkeit an. 

In der Abteilung [... ] ist es [im Zeitraum vom… bis…. / am…] zu einer erheblichen Arbeitsüberlastung gekommen.

Diese Überlastung wurde verursacht durch [ungeplanten Personalausfall / Urlaub von Personal unbesetzte Stellen / einen akuten Notfall / Kostensenkungsvorgaben …]

Die Situation stellte sich wie folgt dar [konkrete Beschreibung der Überlastungssituation]

Aus diesem Grund war es nicht möglich, die anfallenden Arbeiten [im vorgegebenen Zeitrahmen / in vorgegebener Qualität / …] zu leisten.

Zu den möglichen Konsequenzen, die sich aus der Überlastung ergeben, gehören [längere Bearbeitungsdauer / Fristversäumnisse / Regressansprüche / Qualitätsmängel / Fehler / Rückstände / Beschwerden von Kunden oder Patienten / Nichteinhaltung von Betreuungsstandards / Unzureichende Versorgung / ..] 

Die Überlastung hat für mich persönlich zur Folge [Arbeitsunfähigkeit / Arbeitsunfall / Schlafstörungen / Überstunden] 

Ich bitte Sie, entsprechende Maßnahmen zur Entlastung zu ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unterschrift, Datum]"
 

3 Tipps für die Überlastungsanzeige

Tipp 1: Sachlich formulieren
Die Formulierung der Überlastungsanzeige sollte so sachlich wie möglich gewählt werden. Emotionale Details, Drohungen oder unsachliche Formulierungen sind in der Überlastungsanzeige fehl am Platz. 

Tipp 2: Kopie aufbewahren
Wahren Sie eine Kopie der Überlastungsanzeige mindestens drei Jahre auf, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. 

Tipp 3: Keine Angst haben
Haben Sie keine Angst vor, dass Ihnen durch die Überlastungsanzeige Nachteile entstehen. Der Arbeitgeber darf Sie wegen einer Anzeige nicht benachteiligen oder abmahnen, das hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Fall einer Pflegefachkraft bestätigt (Az.: 14 Sa 140/18).

Was passiert nach der Überlastungsanzeige?

Der Arbeitgeber sollte nach Erhalt der Überlastungsanzeige angemessene Schritte unternehmen, um die Situation zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Behebung der Überlastung zu ergreifen. Wenn die Überlastungsanzeige eingereicht wurde, folgt häufig ein Gespräch zwischen Arbeitnehmer, Vorgesetzten und (gegebenenfalls) Personalabteilung, betrieblichem Gesundheitsmanagement, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung. Dort können offene Fragen geklärt werden und Lösungsansätze zur Behebung der Überlastung diskutiert werden. Zu den möglichen Maßnahmen können beispielsweise die Anpassung der Arbeitsaufgaben, die Reduzierung der Arbeitszeiten oder die Einstellung zusätzlichen Personals umfassen.

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