Maximale Arbeitszeit: Gesetze und Ausnahmen
Die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche wird in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Als Arbeitszeit gilt dabei die Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt beziehungsweise seine Aufgaben wahrnimmt.
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Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
- Die maximale tägliche Arbeitszeit darf gemäß Arbeitszeitgesetz höchstens 8 Stunden betragen.
- Die Maximalarbeitszeit kann auf 10 Stunden pro Tag erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein entsprechender Ausgleich der Überstunden erfolgt.
- In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können davon abweichende Regelungen festgelegt werden.
Maximale Arbeitszeit von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter in der Stillzeit dürfen pro Tag maximal 8 Stunden und 30 Minuten arbeiten. Bei einer 40-Stunden-Woche sind demnach maximal 30 Minuten Mehrarbeit zulässig. Für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen unter 18 Jahren liegt die Höchstgrenze bei 8 Stunden pro Arbeitstag.
Darüber hinaus legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden fest. Das heißt: Zwischen Beendigung der täglichen Arbeitszeit und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 11 volle Stunden liegen.
Maximale Arbeitszeit für Jugendliche
Gemäß § 8 JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Indem ihre Arbeitszeiten begrenzt werden, sollen Gesundheit, Sicherheit und die Entwicklung von Jugendlichen geschützt werden.
Wird an bestimmten Werktagen in Verbindung mit Feiertagen nicht gearbeitet (Brückentage), erhöht sich die maximale tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden und 30 Minuten. Dabei darf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (innerhalb von 5 Wochen) nicht überschritten werden.
Wenn die Arbeitszeit an einem Tag auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, dürfen Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu 8 Stunden und 30 Minuten beschäftigt werden.
Für Jugendliche, die in der Landwirtschaft beschäftigt sind, gilt eine Ausnahme: Während der Erntezeit dürfen sie sogar bis zu 9 Stunden pro Tag arbeiten.
Wie viele Stunden darf man pro Woche arbeiten?
Die maximale Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden plus 12 Überstunden, insgesamt darf also nicht mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Jede Mehrarbeit muss entsprechend dem Arbeitszeitgesetz innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden.
Auch hier können Tarifverträge und Dienstvereinbarungen abweichende Regelungen enthalten.
Wöchentliche maximale Arbeitszeit von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter in der Stillzeit dürfen pro Doppelwoche maximal 90 Stunden arbeiten. Schwangere oder Stillende, die das 19. Lebensjahr noch nicht beendet haben, dürfen nicht über 80 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Maximale Arbeitszeit für Jugendliche
Jugendliche dürfen gemäß § 8 JArbSchG maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. In der Erntezeit erhöht sich die maximale Wochenarbeitszeit für jugendliche Arbeitnehmer in der Landwirtschaft von 80 Stunden auf 85 Stunden pro Doppelwoche.
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Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung: Für bestimmte Personengruppen wie leitende Angestellte, Betriebsräte, Chefärzte sowie Erzieher, Betreuer und Pfleger in häuslicher Gemeinschaft können Ausnahmen von den maximalen Arbeitszeitvorschriften gelten.
Bereitschaftsdienst: Wenn zur Arbeitszeit auch Bereitschaftsdienste gehören, kann ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festlegen, dass die maximale Arbeitszeit auch länger als zehn Stunden geht.
Ruhe- und Pausenzeiten
Neben den maximalen Arbeitszeiten müssen auch Ruhe und Pausenzeiten eingehalten werden. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vor. Bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden müssen mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden.
Ruhezeiten zwischen Arbeitsperioden müssen mindestens 11 Stunden betragen, können aber in bestimmten Branchen verkürzt werden.
Erfassung der Arbeitszeit
Damit sowohl die maximalen Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten eingehalten werden können, ist eine zuverlässige Arbeitszeiterfassung zweckdienlich. Nach aktuellem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az. 1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die täglich geleistete Arbeitszeit von Beginn bis Ende aufzuzeichnen. Dazu muss jeder Betrieb ein entsprechendes System zur Arbeitszeiterfassung einführen.
Nichteinhaltung der maximalen Arbeitszeit
Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt?
Bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz oder wenn der Vorgesetzte eine Überschreitung der maximalen Arbeitszeit verlangt, sollten sich Arbeitnehmer an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann betroffene Personen über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Von einer eigenständigen Arbeitsverweigerung ohne vorherige Absprache mit einem Experten für Arbeitsrecht ist in der Regel abzuraten, um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder sogar eine Kündigung zu vermeiden.
Bußgelder und Strafen
Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder von bis zu 30.000,00 € verhängt werden (§ 22 ArbZG). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig nicht einhält.
Beschäftigt der Arbeitgeber seine Angestellten wiederholt über die maximale Arbeitszeit hinaus und gefährdet so deren Gesundheit oder Arbeitskraft, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.