Krankschreibung nach Kündigung: Was gilt es zu beachten?

Krankschreibung nach Kündigung: Was gilt es zu beachten?

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Eine Kündigung ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Ereignis. Neben der Sorge um die berufliche Zukunft und die finanzielle Absicherung kann auch die psychische Belastung schwer wiegen. Es kann vorkommen, dass Betroffene unterschiedlichste Symptome als Folge einer Kündigung zeigen. Darüber hinaus kann es selbstverständlich auch zu einer Arbeitsunfähigkeit kommen, die keine Folge der Kündigung ist, aber die zufällig in den Zeitraum nach einer Kündigung fällt.

Krankschreibung aus medizinischen Gründen

Kündigungen gehören laut des U.S. Department of Labor zu den traumatischsten Erlebnissen des Lebens. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter emotionalen, psychischen oder physischen Symptomen leiden.

Krankmeldung nach einer Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, hat er das Recht, sich krankschreiben zu lassen. Dies gilt unverändert auch nach einer Kündigung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren (Krankmeldung). Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Es kann aber auch sein, dass zu der Anzahl der Tage abweichende Vorgaben im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung zu finden sind. 

Lohnfortzahlung und Krankengeld

In den ersten sechs Wochen der Erkrankung besteht Anspruch auf die übliche Lohnfortzahlung, der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Gehalt in voller Höhe. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen an, wird die Lohnfortzahlung durch das Krankengeld abgelöst.

Rechtsprechung

Wenn sich ein Arbeitnehmer genau am Tag der Kündigung krankschreiben lässt und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit exakt auf den Tag der Kündigungsfrist fällt, sind Zweifel seitens des Arbeitgebers jedoch berechtigt. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht 2021 in einem Gerichtsurteil entschieden (BAG Az. 5 AZR 149/21).

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Krankschreibung als Reaktion auf die Kündigung

Wichtig ist, dass die Krankmeldung aus medizinischen Gründen erfolgt. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise vorgibt, krank zu sein, obwohl er es nicht ist, um bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr arbeiten zu müssen, verletzt er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

In diesem Fall kann der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten und ist in der Regel nicht mehr verpflichtet, das Arbeitsentgelt zu zahlen. In gravierenden Fällen kann das unberechtigte Fernbleiben von der Arbeit auch zur Abmahnung beziehungsweise außerordentlichen Kündigung führen.

Freistellung nach der Kündigung

In vielen Fällen werden Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung auch freigestellt. Das bedeutet, dass es keine Pflicht mehr gibt, zur Arbeit zu erscheinen, aber der Lohn bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses weiter gezahlt wird. Freistellungen können auch Bestandteil eines Aufhebungsvertrags sein oder bei der Verhandlung einer Kündigung vereinbart werden.

Gesundheitliches Risiko durch Kündigungen

Studien haben ergeben, dass Kündigungen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Bei gesunden Arbeitnehmern ohne Vorerkrankungen steigt die Wahrscheinlichkeit, in den ersten 15 bis 18 Monaten nach einer Entlassung eine neue Erkrankung zu entwickeln, um 83 %, wobei es sich bei den häufigsten Erkrankungen um stressbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzerkrankungen und Arthritis handelt. Der psychische und finanzielle Druck einer Entlassung kann das Suizid-Risiko um das 1,3- bis 3-fache erhöhen. Gekündigte Arbeitnehmer haben ein doppelt so hohes Risiko, an Depressionen zu erkranken, ein viermal so hohes Risiko für Drogenmissbrauch und werden mit sechsmal so hoher Wahrscheinlichkeit gewalttätig.

Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis, daher ist es wichtig, in dieser Situation auf sich selbst zu achten und gegebenenfalls ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Das sollten Sie beachten, wenn Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen

Eine Krankschreibung nach einer Kündigung kann verschiedene Gründe haben. Wichtig ist jedoch, dass die Krankschreibung aus medizinischen Gründen erfolgt. Wenn der Arbeitnehmer aus Protest oder als Reaktion auf die Kündigung eine Krankschreibung vortäuscht, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Außerdem ist es ratsam, sich nach einer Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Unabhängig davon, ob eine Krankschreibung vorliegt oder nicht. Was das richtige Vorgehen im Kündigungsfall ist, hängt nicht nur von der Rechtslage ab, sondern auch von den persönlichen Zielen und Bedürfnissen.

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