Krankengeld und Lohnfortzahlung bei erneuter Krankheit nach 6 Wochen

Krankengeld und Lohnfortzahlung bei erneuter Krankheit nach 6 Wochen

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Krankenkasse oder Arbeitgeber – wer zahlt bei Krankheit?

Während der Arbeitsunfähigkeit besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntfFG) für 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend erhalten Arbeitnehmer normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn man jedoch nach 6 Wochen Krankheit für einen Tag wieder zur Arbeit geht und sich dann erneut krank meldet, stellt sich die Frage, wie es in diesem Fall weitergeht.

Ob Krankenkasse oder Arbeitgeber bei Krankheit zahlen, entscheidet unter anderem über die Höhe des Einkünfte. Während der Arbeitgeber das Gehalt während der Entgeltfortzahlung in voller Höhe zahlt, entspricht das Krankengeld nur etwa 70 % des normalen Gehalts. 

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Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber leistet weiterhin Entgeltfortzahlung bei erneuter Krankheit, sofern kein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt. Das heißt, die erste und zweite Krankheit müssen voneinander unabhängig und zeitlich getrennt sein.

Daher spricht man auch von einer Fortsetzungserkrankung, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf der alten, nicht behobenen Erkrankung beruht.

Beweislast

Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 505/18) liegt die Darlegungs- und Beweislast beim erkrankten Arbeitnehmer. Das heißt, dieser muss nachweisen können, dass es eine zeitliche Pause zwischen den Erkrankungen gibt.

Was passiert, wenn man 6 Wochen krank ist, 1 Tag arbeiten geht und dann wieder krank ist?
Wer 6 Wochen krank ist, 1 Tag arbeiten geht und dann wieder krank ist, erhält Entgeltfortzahlung oder Krankengeld

Gleiche Erkrankung zum wiederholten Mal

Der Arbeitgeber zahlt nicht, wenn eine Krankheit mehrere Wochen dauert und zwischendurch nur durch einen Tag zurück auf der Arbeit unterbrochen ist. In diesem Fall liegt ein einheitlicher Verhinderungsfall vor. 

Beispiel bei erneuter, gleicher Krankheit

Der Angestellte ist aufgrund eines gebrochenen Arms 6 Wochen krankgeschrieben, dann geht er einen vollen Tag wieder arbeiten, anschließend stellt der Arzt aufgrund des Armbruchs für 2 weitere Wochen eine eAU-Bescheinigung aus. Daher erhält er:

  • Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
  • Lohn für 1 Tag, 
  • Krankengeld für 2 Wochen.

Neue Krankheit nach der ersten Erkrankung

Wenn es sich bei der zweiten Krankheit um eine völlig neue Krankheit handelt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn es sich jedoch um die gleiche Krankheit oder eine Folgeerkrankung handelt, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die beiden Krankheiten unabhängig voneinander sind und dass die Ersterkrankung vollständig ausgeheilt ist.

Beispiel bei neuer, anderer Krankheit

Ein Angestellter ist aufgrund eines Armbruchs 6 Wochen krankgeschrieben, dann geht er einen vollen Tag wieder arbeiten und erkrankt am nächsten Tag für zwei Wochen an Masern. Daher erhält er:

  • Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
  • Lohn für 1 Tag, 
  • Entgeltfortzahlung für 2 Wochen (insofern er nachweisen kann, dass der Arm komplett geheilt ist)

Neue Erkrankung während der Arbeitsunfähigkeit

Tritt die zweite Krankheit jedoch während der ersten Arbeitsunfähigkeit ein, hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der sechs Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr. Das regelt der sogenannte “Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfall”.

Beispiel für Lohnfortzahlung bei neuer Erkrankung

Ein Angestellter ist aufgrund eines Armbruchs 5 Wochen krankgeschrieben und bekommt am letzten Tag, für den er krankgeschrieben ist, für vier Wochen an Masern, weshalb sein Arzt ihm erneut eine AU-Bescheinigung ausstellt. Daher erhält er:

  • Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
  • Krankengeld für drei Woche

Folgeerkrankung

Wenn es zu Folgeerkrankungen kommt, die sich aus der ersten Krankheit ergeben, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Denn als Folge der ersten Erkrankung gilt die zweite Erkrankung als einheitlicher Verhinderungsfall. 

Beispiel bei Folgeerkrankung

Ein Angestellter ist für sechs Wochen krankgeschrieben, da er seinen Arm gebrochen hat, nachdem er einen vollen Tag wieder zur Arbeit geht, werden die Metallschrauben entfernt und die Operationswunde entzündet sich, dadurch fehlt der Arbeitnehmer für weitere zwei Wochen. Daher erhält er:

  • Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
  • Lohn für 1 Tag,
  • Krankengeld für 2 Wochen

Frist für Folgekrankheiten

Wenn eine bestimmte Frist verstrichen ist, haben Arbeitnehmer auch bei Folgeerkrankung wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist beträgt nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EntgFG 

  • 12 Monate ab Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit
  • 6 Monate ab Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit.

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