
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente wird durch die Multiplikation folgender drei Faktoren bestimmt:
➜ Die Formel zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente lautet: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × Rentenwert = Höhe der Erwerbsminderungsrente
Außerdem können auch die Zurechnungszeit und der sogenannte Zugangsfaktor bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielen.
Die Anzahl der Rentenpunkte, offiziell Entgeltpunkte genannt, ergibt sich aus den Beitragsjahren, in denen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, und der Höhe des jeweils eingezahlten Einkommens im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Wenn Sie beispielsweise die Hälfte dieses Durchschnitts verdienen, erhalten Sie einen halben Entgeltpunkt. Haben Sie das Doppelte verdient, sind es zwei Entgeltpunkte.
Wie viele Entgeltpunkte Sie haben, können Sie der Renteninformation entnehmen, die Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt bekommen oder bei der Deutschen Rentenversicherung online anfragen.
Eine Besonderheit bei der Erwerbsminderungsrente ist die sogenannte Zurechnungszeit. Dieser fiktive Zeitraum beginnt mit dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung und reicht aktuell bis zur Regelaltersgrenze, welche schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Sie dient dazu, die Zeit auszugleichen, in der Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen keine oder nur eingeschränkte Beiträge zur Rentenversicherung leisten konnten.
Für die Zurechnungszeit erhalten Sie zusätzliche Entgeltpunkte. Die Anzahl dieser zusätzlichen Entgeltpunkte wird auf Basis Ihres Durchschnittsverdienstes der letzten Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet. So werden Ihre bisherigen Entgeltpunkte mit den fiktiven Entgeltpunkten aus der Zurechnungszeit summiert, um Ihre gesamte Rentenbasis zu bilden.
Der Zugangsfaktor berücksichtigt, ob Ihre Rente wegen Erwerbsminderung möglicherweise früher als die Regelaltersrente beginnt. Tritt die Erwerbsminderung vor einem bestimmten Lebensalter ein, das für Ihre Geburtsjahrgänge individuell festgelegt ist, müssen Sie mit Abschlägen rechnen.
Für jeden Monat, den Ihre Erwerbsminderungsrente vor diesem Stichtag beginnt, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent fällig. Die maximale Höhe dieser Abschläge beträgt 10,8 Prozent. Ihr Rentenbetrag wird also entsprechend gemindert, wenn Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen müssen. Wenn Ihre Erwerbsminderung erst nach diesem Stichtag eintritt, wird kein Abschlag vorgenommen, der Zugangsfaktor bleibt bei 1,0.
Der Rentenartfaktor liegt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung bei 1,0 und für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei 0,5.
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Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 40,79 Euro (Stand 2026). Dieser in Euro bezifferte Wert, der jährlich von der Bundesregierung angepasst wird, legt fest, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Die Anpassung des Rentenwerts richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland und der Entwicklung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors. Wenn sich die Wirtschaft gut entwickelt und die Löhne steigen, erhöht sich in der Regel auch der Rentenwert.
Die folgende Berechnung der Erwerbsminderung ist vereinfacht und soll lediglich als Beispiel dienen.
Eva Musterfrau wird mit 55 Jahren voll erwerbsgemindert. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie 30 Entgeltpunkte aus ihren Beitragsjahren gesammelt.
