Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wer muss eine Steuererklärung machen?

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Häufig wird angenommen, dass wer einmal die Steuererklärung gemacht hat, sie dann immer machen muss. Das ist in der Regel nicht der Fall: wer die Steuererklärung einreicht, ist nicht automatisch dazu verpflichtet, die Steuererklärung auch im Folgejahr einzureichen. Allerdings gibt es andere Fälle, die zur einer Steuererklärungspflicht führen:

Wer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet?

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 46  können Sie unter anderem zur Steuererklärung verpflichtet werden, wenn ...

  • Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Partnerin eine Kombination der Steuerklasse III und Steuerklasse V oder Steuerklasse IV mit Faktor haben. 
  • Sie sich im selben Jahr haben scheiden lassen und im selben Jahr wieder geheiratet habe.
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin verstorben ist und im selben Jahr wieder geheiratet habe.
  • Sie innerhalb eines Jahres Lohnersatzleistungen von mehr als 410,00 € erhalten haben. Als Lohnersatzleistungen zählen etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld.
  • Sie zwei oder mehr Jobs gleichzeitig hatten (und Sie demzufolge nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurden).
  • Ihnen von Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt worden ist und bei der Berechnung der Lohnsteuer die günstige Fünftelregelung angewendet worden ist.
  • Sie Rentner oder Rentnerin sind und Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Die Höhe des Grundfreibetrag ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich, für 2021 beispielsweise liegt der Grundfreibetrag bei 9.744,00 €, für 2022 bei 9.984,00 € und für 2023 bei 10.908,00 €.

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Was passiert, wenn man steuererklärungspflichtig ist und die Steuererklärung nicht macht?

Wer dazu verpflichtet ist die Steuererklärung abzugeben und dies nicht fristgerecht tut, wird vom zuständigen Finanzamts ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung die Steuererklärung nachzureichen erhalten. Wenn auch nach mehrmaliger Aufforderung durch das Finanzamt die Steuererklärung nicht eingereicht wird, kann ein Zwangsgeld verhängt werde. Alternativ dazu kann das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch einfach schätzen. Diese Schätzung der Besteuerung fällt meist zu Ungunsten des Betroffenen aus und befreit auch nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung.

Darüber hinaus kann mit dem Steuerbescheid ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Die Höhe des Verspätungszuschlags richtet sich nach der Dauer der Verspätung und liegt im Erachten des Finanzamtes.

Da jedoch nicht jedes Finanzamt jeden Steuerpflichtigen an die Abgabe erinnert, sollten Sie sich selbst darüber informieren, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Die Erklärungspflicht ist für jedes Steuerjahr gesondert und neu zu überprüfen.

Warum lohnt es sich die Steuererklärung einzureichen, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist?

Die freiwillige Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer. Im bundesweiten Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 1.000,00 € zurück. Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sollten Sie unbedingt prüfen, ob es sich für Sie lohnt, freiwillig die Steu­er­er­klä­rung abzugeben. 

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