Wasserschaden Versicherung

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Ein Wasserschaden gehört zu den ärgerlichsten und potenziell kostspieligsten Ereignissen, die Immobilieneigentümer und Mieter treffen können. Ob durch einen geplatzten Schlauch, ein defektes Rohr oder eindringendes Wasser von außen, die Folgen sind oft weitreichend und erfordern schnelles Handeln. Doch welche Versicherung zahlt wann und was sollten Sie tun, wenn Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigert

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Welche Versicherung ist zuständig? 

Die Frage, welche Versicherung zuständig ist, hängt maßgeblich davon ab, welche Schäden entstanden sind und wodurch der Schaden verursacht wurde. Grundsätzlich können die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die Elementarschadenversicherung bei einem Wasserschaden greifen.

Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt wann?

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer essenziell. Sie schützt das Gebäude selbst, alle fest mit ihm verbundenen Gebäudebestandteile sowie Gebäudezubehör vor Schäden. Dies umfasst beispielsweise Wände, Decken, Böden, Einbaumöbel, Heizungsanlagen und sanitäre Installationen. Typische Wasserschäden, die von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, entstehen durch:

  • Leitungswasser: Dies ist der klassische Fall, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen der Wasserversorgung, der Heizungsanlage, aus Zu- und Ableitungsrohren von Geräten (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspülern) oder auch aus undichten Wasserbetten oder Aquarien austritt.
  • Frost- und Bruchschäden an Rohren und sonstigen Installationen.

Wenn Sie einen Rohrbruch in Ihrer Wohnung hatten, sind die daraus resultierenden Schäden am Gebäude (z. B. nasse Wände, beschädigter Estrich, durchfeuchtete Balken) in der Regel über Ihre Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ist der Rohrbruch in Ihrer Mietwohnung entstanden, obliegt die Meldung und Regulierung der Schäden am Gebäude dem Vermieter als Versicherungsnhmer.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung hingegen schützt Ihr Eigentum im Inneren der Wohnung, also alle beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher und persönliche Wertgegenstände. Tritt Wasser aus einer Leitung aus und beschädigt beispielsweise Ihren Fernseher, das Sofa oder Ihre persönlichen Unterlagen, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Beispiel: Bei einem Rohrbruch in Ihrer Mietwohnung würde die Wohngebäudeversicherung des Vermieters für die Trockenlegung der Wände und die Reparatur des kaputten Parketts aufkommen. Ihre eigene Hausratversicherung wäre zuständig für den Ersatz Ihres durchnässten Teppichs, der beschädigten Möbel und der Bücher, die im Wasser standen. Beide Versicherungen greifen also komplementär ineinander. 

Elementarschadensversicherung

Eine besondere Konstellation stellen Wasserschäden dar, die durch Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen entstehen. Die Frage, ob Ihre Versicherung auch zahlt, wenn der Wasserschaden durch Starkregen oder Überschwemmung entstanden ist, lässt sich nicht pauschal mit Ja beantworten.

Standardmäßige Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken in der Regel Schäden durch Leitungswasser ab, aber nicht zwingend Elementarschäden. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen verursacht werden. Für diesen Schutz benötigen Sie eine spezielle Elementarschadenversicherung, die als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen werden muss.

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Was tun bei Wasserschaden?

Um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden, ist es von entscheidender Bedeutung, wie Sie einen Wasserschaden Ihrer Versicherung melden. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt hierfür klare Obliegenheiten fest, deren Verletzung unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

➜ Zunächst gilt: Handeln Sie unverzüglich! 

1. Schritt: Sicherheit prioritisieren

Bei heftigen und gefährlichen Wasserschäden ist es am wichtigsten, alle Personen (und Tiere) in Sicherheit zu bringen. Außerdem sollten Sie in diesem Fall auch den Notruf wählen. 

2. Schritt: Wasserschaden eindämmen

Sobald Sie einen Wasserschaden bemerken, müssen Sie alle Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Stellen Sie also die Wasserzufuhr ab, schalten Sie den Strom ab, bringen Sie gefährdete Gegenstände in Sicherheit und nehmen Sie erste provisorische Abdichtungen vor. Dokumentieren Sie den Wasserschaden und die Maßnahmen mithilfe von Fotos oder Videos. 

3. Schritt: Wasserschaden bei der Versicherung melden

Anschließend müssen Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Obwohl es keine gesetzlich festgelegte starre Frist von „x Tagen“ gibt, bedeutet „unverzüglich“ im juristischen Sinne „ohne schuldhaftes Zögern“. Das heißt, Sie sollten die Schadensmeldung spätestens innerhalb weniger Tage, idealerweise aber noch am selben Tag, telefonisch oder online vornehmen.

Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert, insbesondere wenn durch die Verzögerung der Schaden größer geworden ist oder die Ursachenermittlung erschwert wurde.

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Schadensmeldung

Für die Meldung des Wasserschadens sind folgende Punkte wichtig:

  • Datum und Uhrzeit der Entdeckung des Wasserschadens.
  • Umfassende Beschreibung des Schadenereignisses (Was genau ist passiert? Wo genau ist es passiert?).
  • Detaillierte Auflistung der vom Wasserschaden betroffenen Gegenstände und Gebäudeteile.
  • Beweismittel: Machen Sie aussagekräftige Fotos und Videos vom Schadenort, den beschädigten Gegenständen und der vermuteten Ursache des Wasserschadens. Sammeln Sie alle Rechnungen für beschädigte Gegenstände oder Belege für Notreparaturen.
  • Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.
  • Kontakt zum Verursacher, sofern bekannt.

Legen Sie keine beschädigten Gegenstände eigenmächtig beiseite oder entsorgen Sie diese, bevor die Versicherung oder ein von ihr beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachtet hat. Dies ist eine häufige Fehlerquelle, die die Beweisführung erschwert.

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Was tun, wenn die Versicherung den Wasserschaden nicht zahlt?

Wenn Ihre Versicherung den Wasserschaden nicht zahlt, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt mehrere Schritte, die Sie jetzt unternehmen können:

1. Ablehnungsschreiben prüfen

Fordern Sie von Ihrer Versicherung ein schriftliches Ablehnungsschreiben an, in dem die Gründe für die Nichtzahlung detailliert dargelegt werden. Verstehen Sie genau, welche Argumente der Versicherer anführt.

2. Eigene Unterlagen überprüfen

Gehen Sie Ihre eigenen Versicherungsbedingungen und das von Ihnen erstellte Schadenprotokoll nochmals sorgfältig durch. Wurden alle Obliegenheiten erfüllt? Gibt es Lücken in der Dokumentation?

3. Widerspruch einlegen 

Oftmals ist es sinnvoll, gegen die Entscheidung des Versicherers zu widersprechen. Hierfür können Sie eine detaillierte Gegendarstellung mit ergänzenden Beweismitteln einreichen.

4. Gutachten anfordern

Falls die Versicherung die Schadenursache oder den Umfang des Schadens anzweifelt, kann ein unabhängiges Gutachten hilfreich sein. Dies ist jedoch oft mit Kosten verbunden, die Sie zunächst selbst tragen müssen.

5. Rechtliche Beratung einholen

Spätestens, wenn die Versicherung die Zahlung weiterhin verweigert oder Sie sich unsicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, ist der Zeitpunkt gekommen, rechtlichen Rat einzuholen:
Die Anwälte der Kanzlei Hopkins mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht können Sie zum konkreten Wasserschaden beraten, Ihre Erfolgsaussichten prüfen und die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen. Je nach Fall übernehmen wir natürlich auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Häufige Ablehnungsgründe der Versicherung

Leider kommt es vor, dass Versicherungen die Kostenübernahme bei einem Wasserschaden ablehnen. Einige Ablehnungsgründe kommen dabei immer wieder vor:

  • Ablehnung von Versicherungsleistungen wegen grober Fahrlässigkeit
  • Entfall des Versicherungsschutz (§ 81 VVG) wegen vorsätzlicher Herbeiführung eines Wasserschadens
  • Ablehnung wegen einer verspäteten Schadenanzeige
  • Leistungsfreiheit, weil Weisungen des Versicherers nicht befolgt wurden
  • Ablehnung der Regulierung wegen fehlender oder mangelnder Wartung
  • Ausschlussklauseln bei bestimmten Wasserschäden (beispielsweise bei Schäden durch Sickerwasser) 
  • Ablehnung von Versicherungsleistungen aufgrund von schadenursächlichen Baumängeln

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