Bankgebühren zurückfordern

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Warum können die Bankgebühren zurückgefordert werden?

In der Vergangenheit haben viele Banken unrechtmäßig ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden Gebühren erhoben oder diese erhöht. Die meisten Banken haben lediglich schriftlich auf Gebührenänderungen hingewiesen. Reagierten Bankkunden nicht mit einem Widerspruch auf diese Information, galt das Schweigen als stillschweigende Zustimmung.

Mit einem Urteil (XI ZR 26/20) des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 wurde dem ein Riegel vorgeschoben: Der BGH hat entschieden, dass Gebührenerhöhungen nicht zulässig sind, wenn Bankkunden Gebührenänderungen nicht ausdrücklich zustimmen. Bankkunden haben auf Grund des Urteils die Möglichkeit, zu viel gezahlte Gebühren nachträglich zurückzufordern und Vertragsänderungen rückgängig machen zu lassen.

In dem Urteil wies der Bundesgerichtshof auch darauf hin, dass Verbraucher durch Änderungen, die eine Bank einseitig vornimmt, nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen. Das bedeutet, dass auch künftig das Schweigen der Bankkunden nicht mehr als Zustimmung betrachtet werden darf. Kunden müssen Änderungen (beispielsweise der Erhöhung von Kontoführungsgebühren) ausdrücklich zustimmen. Diese Vorgabe gilt rückwirkend mindestens für die letzten drei Jahre.

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Wer kann Gebühren zurückfordern?

Vielen Bankkunden stehen nach Klärung der Rechtslage durch den Bundesgerichtshof hunderte von Euro an Gebühren als Anspruch gegen ihre Banken zu. Die Banken sind nicht von sich aus zu einer Rückzahlung verpflichtet, sie müssen dazu aufgefordert werden. Die Rückerstattung steht grundsätzlich allen Verbrauchern (also keinen Unternehmen und keinen Gewerbetreibenden) zu.

Von der Rückerstattung der Gebühren können sowohl aktuelle als auch ehemalige Bankkunden profitieren, wenn Ihre Bank in den letzten drei Jahren Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat. Der Erhöhung darf der Bankkunde nicht per Unterschrift zugestimmt haben. Bevor Bankkunden ihr Geld zurückverlangen, sollten sich diese erst einmal einen Überblick über alle in den letzten drei Jahren gezahlten Gebühren verschaffen.

Welche Bankgebühren können zurückgefordert werden?

Grundsätzlich können Sie folgenden Gebühren von der Bank zurückfordern:

  • Kontoführungsgebühr
  • Gebühren für Kreditkarten
  • Gebühren für Überweisungen
  • Gebühren für Kontoauszüge
  • Entgelte für Einzahlungen 
  • Entgelte für Auszahlungen
  • Entgelte für Kontoauszüge
  • Entgelte für SMS-TAN-Verfahren
  • Gebühren für Wertpapierdepots
  • Gebühren für Sparpläne

Welche Banken müssen Gebühren zurückzahlen?

Die Klage welche zum richtungsweisenden BGH-Urteil führte, bezog sich nur auf die Postbank. Dem Grundsatz nach müssen nun aber alle Banken und Sparkassen ihren Kunden Kontogebühren zurückzahlen, wenn die Kunden der Erhöhung im Vorfeld nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Wie bekomme ich die Kontoführungsgebühren zurück?

1.) Anspruch prüfen

Zuerst sollten Sie als Bankkunde überprüfen, ob Sie überhaupt Bankgebühren zurückfordern können. Sichten Sie Ihre Unterlagen, ob Sie Informationen zu Ihrem Kontovertrag und den ursprünglich vereinbarten Kosten finden. Prüfen Sie auch, ob Sie Unterlagen zu Änderungen haben, die Sie unter Umständen unterschrieben haben.

2.) Höhe der Bankgebühren berechnen

Als nächstes sollte die Höhe der zu viel gezahlten Gebühren berechnet werden. Wer den Überblick über seine gezahlten Gebühren verloren hat, kann sich an die Bank wenden. Diese muss auf Wunsch eine Entgeltaufstellung, also eine Aufstellung aller gezahlten Gebühren, anfertigen.

Bei der Prüfung der Entgeltaufstellung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Posten doppelt berechnet wurden. Ferner ist zu prüfen, ob Gebühren in Rechnung gestellt wurden, die nur dem Interesse der Bank dienten. In beiden Fällen können Bankkunden ebenfalls zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Bei Unsicherheiten können sich betroffene Bankkunden an einen Anwalt wenden und sich ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

3.) Rechtsanwalt kontaktieren

Am wenigsten Aufwand haben Sie als Bankkunde, wenn Sie sich mit dem Gebührenübersicht an einen Rechtsanwalt wenden, der für Sie das Geld bei der Bank zurückfordert.

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4.) Rückerstattung bei der Bank einfordern

Bankkunden können aber auch direkt die Bank anschreiben und die Rückerstattung einfordern. In dem Schreiben beziffern Kunden im besten Fall direkt die Forderung. Das Schreiben an die Bank wird im Idealfall per Einschreiben verschickt. Wer das Schreiben persönlich in der Bankfiliale abgeben möchte, sollte sich dort den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Setzen Sie eine Frist für die Rückzahlung.

Wenn die Bank die Erstattung trotz Zahlungsverlangen verweigert oder gar nicht reagiert, bietet es sich an einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.

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